Für die Freiheitlichen ist es ein Erfolg auf der ganzen Linie: Das Wiener Verwaltungsgericht  zerriss nicht nur eine von der Stadt ausgestellte Verbotsverfügung für eine am 31. Januar geplante Demonstration nachträglich in der Luft, sondern entzog dem Lockdown-Regime des Sebastian Kurz die gesamte Grundlage. Die staatliche Repression gegen die Querdenker wird damit in Österreich deutlich schwerer. Mehr über diese Bewegung erfahren Sie in COMPACT-Spezial Die Querdenker – Liebe und Revolution, das Sie hier bestellen können.

     „Das ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Nehammer“, jubelte Dagmar Belakowitsch, die Klubobmann-Stellvertreterin der FPÖ, in einer gestern abgehaltenen Pressekonferenz in Wien. Zur Freude hatte sie allen Grund. Das Verwaltungsgericht Wien hatte zuvor ein wahrhaft sensationelles Urteil gesprochen. Es erklärte nicht nur ein von der Stadt Wien ausgesprochenes Verbot einer für den 31. Januar geplanten Demonstration von Lockdown-Kritikern für rechtswidrig, sondern versetzte mit seiner Urteilsbegründung dem gesamten österreichischen Lockdown-Regime einen schweren Schlag.

    Einwände sowohl gegen PCR wie auch Antigen-Schnelltests

    Die Richter nahmen nämlich das chaotische Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung der Corona-„Fallzahlen“ aufs Korn und machte deutlich, dass dieses in einem Rechtsstaat nicht als Grundlage für Versammlungsverbote dienen darf. Die Juristen stellten klipp und klar fest, dass die von österreichischen Behörden angewendeten Methoden zur Zählung von Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO entsprechen.

    Das Video der FPÖ-Pressekonferenz zu dem Sensationsurteil können Sie sich hier ansehen:

    Die Feststellung einer Infektion durch die seit einiger Zeit im Einzelhandel kursierenden AntiGen-Schnelltests wurde von den Richtern wegen deren hochgradiger Fehleranfälligkeit insbesondere bei symptomlosen Personen generell verworfen. Darüber hinaus betonten die Richter dann aber, dass auch ein positiver PCR-Test – so wie die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation es vorsehen – einer ärztlichen Bestätigung bedürfe, bevor die Behörden wirklich von einer Infektion ausgehen können.

    Sieg für die Grundrechte

    Die bislang von den Kurz-Behörden geübte Praxis, die geplanten Proteste von Lockdown-Kritikern durch polizeiliche Verbote, die sich dann wiederum lapidar auf angeblich vorliegende Informationen des Covid-19-Krisenstabs wie auch der Gesundheitsämter berufen, zu unterbinden, ist damit krachend gescheitert – ein großer Sieg für die Versammlungsfreiheit und die Wahrung der Grundrechte in Pandemiezeiten.

    Gerhard Karniak, der gesundheitspolitische Sprecher der FPÖ, äußerte zur Bedeutung des Wiener Urteils:

    „Noch gravierender ist die Kritik daran, wie in Österreich die Gesundheitsbehörden, an der Spitze Minister Anschober, zu ihren ‚Fallzahlen‘ kommen. Das Gericht sagt hier ganz klar, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen. Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat. “

    Dagmar Belakowitsch wiederum sicherte der Protestbewegung weiterhin freiheitliche Unterstützung zu, wofür sich die Voraussetzungen nach dem gestrigen Wiener Urteil deutlich gebessert haben!

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