Nicht genug, dass Reisen in ferne Länder von einem Tag zum anderen riskant sind aufgrund ihrer unvorhersehbaren Deklaration zu Risikogebieten, die entweder dort oder bei Heimkehr geradewegs in die Quarantäne und die gesamte Branche in die Insolvenz führen. Nun kann man nicht einmal mehr sicher sein innerhalb Deutschlands. Vier Bundesländer verschärfen ihre Regeln: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Sobald die Infektionen steigen, gilt hier Quarantäne-Pflicht!

    Kaum hat Möchtegern-Kanzler Markus Söder (CSU) mit seinen Vorschriften der Maske in bayerischer Freiluft, Kontaktbeschränkungen, Verkürzung der Sperrstunde sowie des Verbotes nächtlichen Alkoholkonsums an beliebten Treffpunkten seine Drohung wahrgemacht, die „Zügel anzuziehen“ – als sei das deutsche Volk ein Ackergaul, den es totzureiten gilt –, fühlte sich Nochkanzlerin Angela Merkel (CDU) befleißigt anzuzeigen, wer Herrin im Hause ist: Sie ließ ihre Länderchefs zur Videokonferenz antanzen, um mit ihnen Pläne zur Ausweitung der Corona-Dikatur zu erarbeiten.

    Schließlich überschlagen sich die Medien derzeit mit Meldungen zum „Anstieg“ der Corona-Fallzahlen – und verschweigen, dass die Zahl der Erkrankungen und erst recht die der schweren Verläufe praktisch stagniert. Ab sofort aber sind Obergrenzen beschlossen von 50 Personen bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen, maximal 25 bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Weiters wurden Corona-Bußgelder bei Falschangaben auf den Meldelisten in gastronomischen Betrieben zwischen 50 Euro und wie in Schleswig-Holstein gar bis zu 1000 Euro eingeführt, die aus jedem Barkeeper einen Hilfssheriff machen sollen: Der darf dann sogar die Ausweise kontrollieren, was ansonsten ausschließlich Prärogativ von staatlichen Behörden ist.

    Was aber bislang nur fürs Ausland und dort nur für die Reise in oder aus Risiko-Gebieten galt – nämlich die mindestens zehntägige Quarantäne – gilt jetzt auch innerhalb deutscher Grenzen. Laut Infektionsschutzverordnungen vom 1. Oktober 2020 liegt eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor, wenn eine Person aus einem innerdeutschen Risikogebiet einreist oder von dort in das jeweilige Bundesland zurückreist, unabhängig von einer Testung.

    Das Problem dabei: Die Einstufung als Risikogebiet wird aufgrund landesrechtlicher Vorschriften unterschiedlich geregelt: So gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ein innerdeutsches Gebiet AUTOMATISCH als Risikogebiet, wenn innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem „Killer-Virus“ gemäß Robert-Koch-Institut höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner ist.

    Ganz schlechte Karten haben derzeit Reisende aus Berlin-Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: Hier gelten die Quarantäne-Vorschriften bereits: Sprecher beider Bundesländer bestätigten am Freitag gegenüber rbb, dass über diese Personen eine 14-tägige Quarantänepflicht verhängt sei aufgrund der aktuellen Fallzahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesen habe. Demnach liege die Inzidenz derzeit bei 59,6 oder 53,7 beziehungsweise 51,5 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner. (Weiterlesen nach unserer Empfehlung)

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    Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Regelung: Für Menschen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben – und für Abgeordnete des Bundestags, der in Berlin-Mitte liegt. Die genießen offensichtlich nicht nur politische Immunität…

    Wie lange sich nun der ordinäre Bürger diesen ausufernden Verordnungswahn noch gefallen lässt, ist fraglich. Es gärt und brodelt, die Stabilität unseres Gemeinwesens ist erheblich aus den Fugen geraten. Kommentare und Umfragen in den sozialen Netzwerken zeugen von zunehmendem Zweifel an einer tatsächlichen epidemischen Notfallsituation, die den massiven Eingriff in sämtliche Grundrechte rechtfertigen soll. Doch der Krug geht nur solange zum Brunnen, bis er bricht.

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