So manche Corona-Maßnahme der Politiker wird derzeit von Juristen wieder gekippt. In Berlin erklärte das Verwaltungsgericht die Sperrstunde für nichtig und in Baden-Württemberg sowie Niedersachsen das Beherbergungsverbot. Aber Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kann das nicht schocken: auf einmal ist die Beherbergungspflicht auch gar nicht mehr so wichtig.

    Einschränkungen für Reisende aus Risikogebieten seien im Anti-Corona-Kampf „in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“, meinte Söder gestern bei Markus Lanz. Diese Regelung, die einen Hotelaufenthalt für Personen aus Corona-Hotspots nur mit brandfrischem Negativ-Test (nicht älter als 48 Stunden) erlaubte, war beim letzten Corona-Gipfel bereist umstritten. Nordrhein-Westfalen und Thüringen verweigerten die Umsetzung und man verschob es auf den 8. November.

    Mag also auch Bayern dieses Verbot „Stück für Stück auslaufen lassen“, Aber, so Söder, das setzte voraus, dass die Menschen die neuen, strengen Regelungen akzeptierten. (Versucht da jemand, eine Niederlage durch einen kleinen Erpressungsversuch abzuwenden?). Gemeint sind Maskenpflicht, Kontakteinschränkung im öffentlichen Raum sowie Sperrstunden.

    Schließlich befinde sich Deutschland bereits mitten in der Zweiten Welle. Wenn die Bundeskanzlerin zur Abwendung des „Unheils“ auf harte Regelung setze, liege sie durchaus richtig. Zentral sei die Frage: „Wie schützen wir die Vernünftigen vor den wenigen Unvernünftigen.“

    Eine Studie vom Mai 2020 aus Horst Seehofers Ressort geht mit den Maßnahmen der Regierung im Zuge der Corona-Krise hart ins Gericht. Es folgen Wortlautauszüge aus dem Papier Corona-Krise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen. Es folgt ein Auszug. Mehr können Sie in der aktuellen COMPACT Aktuell: „Corona Lügen“ lesen:

    2. Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von Covid-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU ).

    „(…) Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt (innerhalb eines Vierteljahres weltweit nicht mehr als 250.000 Todesfälle mit Covid-19, gegenüber 1,5 Mio. Toten während der Influenzawelle 2017/18). Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun. – Dieses Analyseergebnis ist von KM 4 auf wissenschaftliche Plausibilität überprüft worden und widerspricht im Wesentlichen nicht den vom RKI vorgelegten Daten und Risikobewertungen.

    3. Dass der mutmaßliche Fehlalarm über Wochen unentdeckt blieb, hat einen wesentlichen Grund darin, dass die geltenden Rahmenvorgaben zum Handeln des Krisenstabs und des Krisenmanagements in einer Pandemie keine geeigneten Detektionsinstrumente enthalten, die (…) den sofortigen Abbruch von Maßnahmen einleiten würden, sobald sich (…) eine Pandemiewarnung als Fehlalarm herausstellte.(…)

    4. Der Kollateralschaden ist inzwischen höher als der erkennbare Nutzen. Dieser Feststellung liegt keine Gegenüberstellung von materiellen Schäden mit Personenschäden (Menschenleben) zugrunde! Alleine ein Vergleich von bisherigen Todesfällen durch den Virus mit Todesfällen durch die staatlich verfügten Schutzmaßnahmen (beides ohne sichere Datenbasis) belegt den Befund. (…)“

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