Truther-Ikone Oliver Janich wehrt sich nach seiner Haftentlassung mit juristischen Mitteln gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts München. Der Öffentlichkeit hat er über seinen Anwalt wichtige Details zu seinem Fall zukommen lassen. In COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung“ haben wir akribisch nachgezeichnet, wie Janich und andere Oppositionelle vom Regime drangsaliert werden. Hier mehr erfahren.

    Der bekannte Investigativjournalist Oliver Janich wurde am 20. Januar 2023, nach über fünf Monaten in einem philippinischen Gefängnis, aus der Haft entlassen. Während seiner Inhaftierung wurde Janich im November 2022 vom Amtsgericht München im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt, ohne dass der Betroffene die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen richtig auseinandersetzen, geschweige denn sich dagegen verteidigen zu können.

    Oliver Janichs brutale Verhaftung auf den Philippinen im August 2022. Foto: Screenshot via Oliver Flesch

    Wie Janichs Rechtsanwalt Markus Haintz nun mitteilte, hat sein Mandant Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt. Haintz schreibt dazu auf seiner Website:

    „Nachdem öffentlich bekannt gemacht wurde, das gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen wurde, der auch rechtskräftig sein soll, hat Herr Janich sich entschlossen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie es zur Abschiebehaft auf den Philippinen gekommen ist und unter welchen Umständen die deutschen Strafverfolgungsbehörden den Erlass des Strafbefehls herbeigeführt haben.“

    Ersichtlich wird dies aus dem (teils notwendigerweise geschwärzten) Schriftsatz, den Haintz in Abstimmung mit Janich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Darin heißt es unter anderem:

    „Am ersten Tag in Abschiebehaft traf der Angeklagte {Janich} auf den ‚Chef‘ (‚Capo‘) der Gefangenen (‚trustee‘). Der sogenannte ‚trustee‘ ist damit beauftragt die Kommunikation zwischen der Gefängnisleitung und den Gefangenen herzustellen. Dieser sagte dem Angeklagten gleich zu Beginn: ‚Du bist hier mindestens sechs Monate, egal was Du machst. Ohne, dass dein Fall in Deutschland nicht abgeschlossen wird, kommst Du hier nicht raus, es sei denn die deutschen Behörden machen Druck, dass Du ausgeliefert wirst.

    Als der Angeklagte auf den Philippinen seine Haftbeschwerde über seine dortige Anwältin einreichen ließ (habeas corpus) sagte ihm der ‚Capo‘, er habe noch nie gesehen, dass jemand aus dem Gefängnis rausgekommen wäre aufgrund einer Haftbeschwerde und wiederholte, der Angeklagte müsse erst ‚die Sache in Deutschland klären‘.“

    Und weiter: „Eine Anklage lag bis zum Erlass des Strafbefehls nicht vor, die Auslieferung nach Deutschland wurde nicht durchgeführt. Der Angeklagte konnte es selbst kaum glauben, dass es besser sein soll, ein Verurteilter zu sein, als lediglich ein Beschuldigter. Er erkundigte sich bei diversen Angestellten der Einwanderungsbehörde innerhalb des Gefängnisses und erhielt immer dieselbe Antwort:Solange
    du einen offenen Fall hast, kommst du hier nicht raus.‘“

    Den gesamten Schriftsatz mit weiteren Details zum Fall Janich kann man hier herunterladen.

    Der Fall Janich, der Fall Ballweg (immer noch in Haft!) und weitere Verfolgungen Oppositioneller: Es ist von überragender Bedeutung, dass möglichst viele Menschen hinsehen und sich nicht wegducken. Politische Verfolgung braucht dunkle Nischen. COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung. Weggesperrt. Totgeschwiegen. Ausgelöscht“ aber lässt gleißendes Scheinwerferlicht auf die Skandale strahlen. Allein dadurch erhält das Heft seine ganz besondere Bedeutung. Jetzt bestellen.

    12 Kommentare

    1. Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
      Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.
      Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.
      Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.
      Martin Niemöller
      Geschichte Wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.

    2. Rein rechtlich betrachtet mag dem Janich Unrecht geschehen sein. Kann man nicht beurteilen, wenn man nicht alle Fakten kennt. Politisch gesehen war er immer kontraproduktiv und seine Freilassung durchaus kein Grund zum Jubel.
      Über die anderen Opfer der Fäser erfährt man nur aus dem Spiegel ( Compact : Schweigen ist Gold), daß 24 davon in U-Haft sitzen ! Darunter Personen, die durchaus keine windigen Randexistenzen unter Kokospalmen sind. Also ich kann mir schlecht vorstellen, daß 24 x über die Ganze BRD verteilt U-Haft verhängt wird und die Leute dann alle freigesprochen werden müssen. Es wäre ein Skandal, der mindestens den Rücktritt der Nancy erfordern würde . Was also haben die in der Hand. ?
      Ist natürlich unwichtig, da in Kürze ja Putlers Erstschlag alles Leben in Deutschland auslöschen wird . Lacht.

    3. Alma Zwirner am

      Das BRD-Recht ist kein deutsches Recht, sondern teilweise Besatzerunrecht, das sich gezielt gegen deutsche Volksintegrität richtet. Sogar in Frankreich scheint das französische Recht vergiftet zu sein, weil einer der Präsidentschaftskandidaten beim Engagement für seine Heimat mehrfach mit dubiosen Gesetzen in Konflikt gekommen ist.

    4. Vollkommen richtig das Herr Janich, Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegt. Es zeigt mal wieder das die deutschsprachige Justitia nur Leute nach dem Nase gefällt mir-Prinzip behandelt. Kommt an für wem und wer es ist. Es zeigt uns das dieses Westwertegesellschaftsmodell völlig am Ende ist. Auch mit der 24h- Non-Stop-Bestrahlung durch die internationale Medienmafia, zeigt nur wie jämmerlich und erbärmlich das Personal in unserem bunten Zirkuszelt ist. Es liegt doch klipp und klar auf der Hand das es nur Handlanger des internationalen Großkapitals sind, die nur Terromerica dienen. Aber auch dieses Antlitz der Globalfetischisten fällt schneller oder besser gesagt löst sich wie ihre Masken auf. Wir wissen wie der Hase läuft auf einem verdorbenen Feld. mfg

    5. jeder hasst die Antifa am

      So wie das BRD System mit seinen Kritikern umgeht zeigt wie weit die Demokratie verfallen ist.

    6. Westdeutsches Strafrecht …… in diesem Falle ….. Missbrauch auf seitens der Behörden …. Janich ist eine öffentliche Opposition , da muss man nicht mehr nachdenken , wieso,weshalb …und warum das Recht dem Herrscher dient …..

    7. Herunterladen ? Lieber nicht, so groß ist mein Vertrauen in die Quelle nicht. Macht auch keinen Sinn , sich mit teilweise Geschwärztem zu befassen. Der Anarchist ist frei , wagt aber z.Z. nicht , zu veröffentlichen. Soweit richtig ? Irgendwas wird hier vorenthalten .
      Ein Strafbefehl ist kein Urteil sondern eben ein Strafbefehl. Ich entnehme dem fahrigen Geschreibe ,daß Janich gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt hat, womit das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen war ,um erst mal aus dem Knast zu kommen und jetzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreibt . Richtig ?

      • Marques del Puerto am

        @Sokrates.
        (um erst mal aus dem Knast zu kommen und jetzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreibt . Richtig ?)
        In Deutschestan machen Sie vermutlich eher einer toten Frau ein Kind, bevor Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht wird. ;-)))
        Im Strafprozess musste dabei schon einen ganz, ganz dicken Otto dabei haben.
        Ganz dezent möchte ich da mal an Ulvi Kulac erinnern.
        Wobei im AG in Mitteldeutschland bekommt man das schon hin, aber in Minga , im Feindesgebiet ;-) Heiliger , da wird noch Recht nach dem Bayerisch Königlichen Gerichten gesprochen.
        Ich war ein paar mal zu Gast in Hof, Bamberg und Augsburg , keine Ahnung ob Ihr es jemals wart, aber es ist schon eine sehr interessante Herausforderung für einen auswertigen Juristen. Am liebsten mag ich ja den Spruch, die Justiz ist für den Menschen da. Man könnte aber auch sagen, daß Schwert hat 2 scharfe Seiten. ;-)
        Natürlich bin ich nur ein popliger ehemaliger DDR Hobby-Jurist mit DDR Staatsexamen vom FDGB Ferienheim , Florian Geyer und habe bei weiten nicht Euren Wissensstand, aber Ihr habt recht mit der Einschätzung und seit ein helles Köpfchen. ;-)))
        An der Stelle , durchauch mal angemerkt….
        Da ich seit 2012 keine Zulassung mehr habe , mache ich nur noch , Hühnerdiebstahl in Amtsgerichten. ;-))) Also jetzt ist doch das Rätzel gelöst , wer oder was der Marques ist….

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

    8. Rápido González am

      Den von deutschen Behörden den Filipinos übermittelten, auf dem Niveau von Machine Gun Kelley, John Dillinger oder Pretty Boy Floyd liegenden "Gefährlichkeitsgrad" von Janich, ließ bei seiner Verhaftung die Involvierung von 9 verschiedenen Sicherheitsbehörden evident werden, wie MARVIN JOSEPH ANG in seinem Artikel in "Yahoo ! news" evident werden läßt. Die Koordination der Angelegenheit oblag, so ANG, dem Liaison-Beamten für juristische Aufgaben der deutschen Botschaft in Manila, ULRICH GERLACH.
      Die jetzige Behauptung der deutschen Diplomaten in Manila, Janichs Paß sei nicht angetastet worden, kollidiert mit ANGs Artikel: Paß für ungültig erklärt – Status von Janich: "undesirable alien" = unerwünschter Ausländer !
      Unsinn ist die Behauptung von Janichs Anwalt in seinem Rekurs gegen den Strafbefehl seines Mandanten: "Mangels existierendem Auslieferungsvertrag zwischen der BRD & den Philippinen, wäre es der Seppelhosen-Staatsanwaltschaft nie gelungen, den Angeschuldigten habhaft zu werden". MARVIN J. ANG zitiert den örtlichen Polizeichef, General Sidney Sultan Hernia: "Die philippinische Polizei wird – wie in der Vergangenheit praktiziert – immer Hilfe bei der Aufspürung in ihren Heimatländern gesuchter Täter leisten, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen . . ."

      • Steht da im "Rekurs " des RA wirklich "Seppelhosen- Staatsanwaltschaft "?? Eine solche Ausdrucksweise sollte ein Organ der Rechtspflege unterlassen. Außerdem wird man DES Angeschuldigten habhaft , nicht d e n .

      • Welche öffentliche Sicherheit meinte den die Exzellenz S.S. Hernia ? Die der Philippinen oder die der BRD ? Letztere geht ihn und sein Land einen Sch***dreck an.

        • Rápido González am

          @ SOKRATES
          ============
          Hey Dinglebe**y !
          Ich eile, um Ihnen bei der Elimination Ihrer Zweifel und Erklärung bezüglich Ihres Unvermögens, Zusammenhänge zu begreifen, beizustehen und Ihre Spannungen zu lösen.
          Da ist Ihre im gestrigen Kommentar an den Tag gelegte Borniertheit, die von COMPACT exzellent präsentierte Beschwerdeschrift von Janichs Anwalt zu lesen. Mehr, Sie qualifizieren trotzig die Ausführungen des Advokaten als Schwafelei ab, fragen jetzt also, welche öffentliche Sicherheit von dem philippinischen Polizeichef gemeint ist & äußern sich dem Letztgenannten despektierlich gegenüber, daß es ihn einen S**dreck angeht.
          Arbeiten Sie an sich, Dingleb**y, Sie sollten wirklich an sich arbeiten, bauen Sie Ihren Trotz ab, Mann, es ist nie zu spät im Leben …