Erklärung des Chefredakteurs: „Ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit: COMPACT durfte nicht vom Wahlabend im Bayerischen Landtag berichten.  Wir werden dagegen klagen – bitte unterstützen Sie unseren Kampf um den Erhalt der letzten Reste der Pressefreiheit!“

    Mit diesem Schritt schränkt  der CSU-Freistaat die Pressefreiheit noch stärker ein als in Deutschland ohnedies üblich: Zum gestrigen Wahlabend verweigerte der Bayerische Landtag COMPACT den Zutritt, obwohl wir uns rechtzeitig und fristgemäß akkreditiert haben. Zusätzlich war unser Kamerateam auch von der bayerischen AfD-Landtagsfraktion eingeladen worden.

    Zynische Begründung

    Dies widerspricht dem Grundgesetz und der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit. Das weiß das Landtagsamt auch ganz genau. In der Verbotsverfügung heißt es wörtlich: „Da Ihnen kein Zugang gewährt wird, kann ich Ihnen nach Abwägung keine Akkreditierung zuerkennen. Dabei ist mir bewusst, dass für eine Akkreditierung bzw. ein Zutrittsrecht in erheblicher Weise das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 111 BV) streitet. Dieses wird vorn Landtagsamt weder verkannt noch in Frage gestellt.“ Soll das ein Witz sein? Das Landtagsamt sagt einerseits, dass es die Pressefreiheit nicht in Frage stellt und verweigert COMPACT im selben Atemzug dennoch Akkreditierung und Zutritt zum Landtag? Was bedeutet das für die übrigen Grundrechte? Wird es künftig heißen, der Staat achtet das grundgesetzliche Verbot der Todesstrafe – aber wird trotzdem bei der Person xy  die Todesstrafe durchführen?

    Die Berichterstattung aus dem Parlament gehört zu den selbstverständlichen Rechten der Presse, da die Öffentlichkeit nur so von unabhängiger Seite über die Aktivitäten der gwählten Volksvertreter sowie der Regierung unterrichtet werden kann. Auch COMPACT hat dieses Recht immer wieder wahrgenommen – erst vor zwei Wochen waren wir wieder einmal im Bundestag, um von einem AfD-Symposium zu berichten. Trotz aller sonstigen Schikanen gegen COMPACT war die Pressefreiheit an diesem Punkt nie eingeschränkt worden – bis gestern.

    Verdrehte Rechtslage

    Hat dem CSU-Chef wohl missfallen: Unser „Södolf“-Comic, hier mit Meuthen, Söder, Spahn (v.l.n.r.)

    In der Verbotsverfügung verweist das Landtagsamt darauf, dass der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, COMPACT als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Diese Einstufung ist an sich schon ein Skandal – der Volksmund sagt es ja schon: „Wird der Bürger unbequem, gilt er schnell als rechtsextrem“ –, aber darum soll an dieser Stelle nicht gestritten werden. Entscheidend ist etwas anderes: Die bloße Einstufung als angeblich extremistisch darf die Pressefreiheit nicht einschränken. Deswegen sind ja als links- oder rechtsextremistisch eingestufte Publikationen – etwa die linkradikale Tageszeitung „Junge Welt“ oder das NPD-Blatt „Deutsche Stimme“ – trotz dieser Stigmatisierung nicht verboten und sogar an vielen Kiosken vertreten. Für COMPACT, dem auflagenstärksten Medium der Opposition, gilt das in besonderer Weise: Wir sind eine legale und frei verkäufliche Zeitung und an insgesamt 17.000 Verkaufsstellen im Bundesgebiet vertreten.

    In seiner Verbotsverfügung stellt der Bayerische Landtag die Rechtslage auf den Kopf. Es heißt darin: „Mit dem Auftreten für COMPACT-TV rnit entsprechend – wie in Pressekreisen üblich und auch von Interviewpartnern gewünscht – kenntlich gemachter Kamera bzw. die Verwendung eines entsprechenden (Hand–) Mikrophons werden Sie daher Kennzeichen verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Personen, die solche Kennzeichen verwenden, ist (…) der Zugang zu den Gebäuden des Landtags zu verwehren.“ (Grammatikfehler im Original)

    Erstens sind COMPACT-Magazin und COMPACT-TV keine „Organisationen“, sondern Medien und insofern vom Grundgesetz besonders geschützt. Zweitens sind der Schriftzug und das C-Symbol von COMPACT nicht „Kennzeichen (…) im Geiste verfassungsfeindlicher Organisationen“, sondern geschützte Markennamen („Wort-Bild-Marken“). Zum Dritten gibt es gar keine „Kennzeichen (…) im Geiste verfassungsfeindlicher Organisationen“, sondern es gibt nur „verbotene Kennzeichen“ (also Hakenkreuz etc.), die penibel im Bundesgesetzblatt aufgelistet sind. Der Schriftzug und das C-Symbol von COMPACT gehören nicht dazu – sonst würden se nicht auf überwachten Internet-Kanälen und an 17.000 Kiosken sichtbar sein, und ich selbst als presserechtlich Verantwortlicher säße im Gefängnis.

    Fazit: Was sich der CSU-geführte Freistaat Bayern gegen COMPACT herausgenommen hat, ist ein Schlag gegen die Pressefreiheit, der selbst unter den undemokratischen Zuständen in der BRD einmalig ist. So etwas darf nicht hingenommen werden – egal, wie man im Einzelnen zu COMPACT steht. Was heute COMPACT passiert, kann morgen jedem anderen unbequemen Medium passieren, wenn sich die Söder-Administration durchsetzt.

    COMPACT wird gegen diesen ungeheuren Angriff auf die Pressefreiheit klagen. Bitte unterstützen Sie unseren Musterprozess mit einer Spende an unseren Rechtshilfefonds: via Pay Pal an verlag@compact-mail.de oder per Überweisung an COMPACT Magazin GmbH (IBAN: DE70 1605 0000 1000 5509 97).

     

    34 Kommentare

    1. Friedenseiche am

      seid froh

      womöglich hätte da schon jemand mit Ner spritze auf euch gewartet

      manchmal sind scheinbar negative Ereignisse gut so!

    2. Rein menschlich ist es natürlich verständlich, daß die LTVw jemand , der Konstuktionen wie "Södolf" in die Welt setzt, nicht im Landtagsgebäude haben will. Der will doch beide verunglimpfen , Söder UND A.

      • Mag sein. Dennoch hat sich die LTV an geltendes Recht zu halten und nicht aus verschiedensten Paragraphen ein neues Gesetz schmieden. Aus dem Compact-Logo per Umweg über die willkürliche Einstufung als "extremistisch" – auch noch "gesichert" – ein verbotenes verfassungsfeindliches Kennzeichen zu drechseln, so geht es nun wirklich nicht.

        Und "Södolf" muß auszuhalten sein, in Zeiten wo die Opposition fast in Bausch und Bogen und unwidersprochen als "Nazis" verunglimpft werden darf.

    3. Was für eine haarsträubende Begründung für den Ausschluß. Normalerweise müßte jeder Dorfrichter diese der Landtagsverwaltung links und rechts um die Ohren hauen.

      Leider ist das keineswegs gesichert; die Richterlein (O-Ton Feldmarschall Montgomery) haben sich in der endlosen Plandemie daran gewöhnt, eben solch haarsträubende Urteile, Eilentscheidungen etc. zu fällen.

    4. Professor_zh am

      ,,Für COMPACT, dem auflagenstärksten Medium…"

      Was ist denn das für ein Deutsch, fragt Professor_zh! Wieder ein Beispiel für den DATIVUS ANANKASTICUS! Scheußlich!

      • ""DATIVUS ANANKASTICUS!" ist aber auch kein Deutsch, sondern Latein – soviel wie ich weiß. Aber einem Gelehrten kann man das nachsehen. Wenn er allerdings vom Lokus kommt, ist er ein Geleerter – hihihi!

    5. Ja, ab zum Verwaltungsgericht, Feststellungsklage, später evt Schadensersatzforderung vor dem Zivilgericht .die Landtagsverwaltung handelt hoheitlich und muß deshalb die Verfassung beachten. Die Aussichten sind gut.

      • Marques del Puerto am

        @Schwester S.

        ja in Niedersachsen aber doch nich in Bayern Bruder. ;-))))

        Wie ich schon sagte , Ihr seit schon lange nicht mehr aktiv ….. ;-))))

        Fachlich jetzt mal alles richtig geschrieben, keine Frage…… aber Ihr wisst doch wie dehnbar das Verwaltungsgericht ist. Opas Schlübbagummi ist dan Scheissdreck gegen…. ;-))))

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

        • Horst Schneider am

          Im Landtagsamt, das die Akkreditierung für Compact-Journalisten verweigert, sitzen juristisch geschulte oder beratene Entscheider, die wissen, dass sie das Recht beugen, indem sie sich den politischen Vorgaben beugen. Das Recht wird von diesen willfährigen Erfüllungsgehilfen nur dann geachtet und eingehalten, wenn es dem Herrn Ministerpräsidenten genehm ist. Es wird allen Menschen mit einem Rest von Anstand und Gerechtigkeitsempfinden speiübel angesichts eines solchen Machtmissbrauchs.

        • Nichts für Ungut, aber jemand mit derart rechtsnihilistischer Grundeinstellung sollte keine Anwaltszulassung haben.

        • Marques del Puerto am

          @S.

          Zicke …. ;-)))

          Keine Angst, ich mache nur noch Hühnerdiebstahl und fahre auch dafür nicht mehr zu bayrischen königlichen Gerichten.

          MBG
          Marques del Puerto

        • Hat nicht zwingend was mit Dämlchkeit zu tun, wenn man das Recht falsch anwendet. Manchmal ist es auch einfach Vorsatz.

      • Und beim Vatikan sofort die Entkatholifizierung der Regierung zu Bayern fordern …..
        Welche Verfassung ist gemeint ??? Die der DDR ????

        Die Aussichten sind gut.

        Bruder wo lebst Du …. in Merkels glühenden Gärten ???Verwelkten Landschaften ….. Bayern ist ein Königreich , da ist der König der erste Richter …. in allen politischen Sachen …

    6. "Rechts ist richtig!" Wer hat das gesagt? Die bayerische CSU-Regierung! Vor ungefähr 40 Jahren auf großen Plakaten an der Autobahn. Es ging um das Bevorzugen der rechten Fahrspur, wurde aber immer auch politisch verstanden. "Mia san mir", "wir sind wir", ist ein beliebtes bayerisches Bekenntnis zur einzigartigen Identität. "Mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau" ist sehr rechts weil stammesbiologisch, viel rechter als es die AfD mit ihrer Unvereinbarkeitsliste erlaubt. Die AfD kennt nur das Staatsvolk, wie die USA, nicht das Stammesvolk. In manchen Völker wie etwa den Ungarn, Juden und Polen, spielt die Abstammung eine deutliche Rolle.

    7. @CompactTeam:

      Was Besseres hätte Ihnen doch garnicht passieren können. Perfekte Steilvorlage, um wieder mal paar Lumpen aus diesem Sauhaufen ans Licht zu zerren und das Ganz gerichtlich, schriftlich verbriefen zu lassen.

      Anregung:
      Sie könnte die Akte (nicht nur diese) ausländischen resp. außer-EU-lichen Medien übergeben und quasi sagen; "macht damit was ihr wollt".

      Was is denn die Alternative?
      Ne Live-Berichterstattung von ner Landtagswahl, bei der sich rausstellt, daß es 80% der Wähler auch im 4. Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung nicht begriffen haben?!?!

      Mit Konterfei und Namen die Verantwortlichen dem Licht der (Welt)Öffentlichkeit aussetzen, – das is wenigstens strafrechtlich & ethisch/moralisch unbedenklich und setzt die paar verbliebenen autonomen Menschen wenigstens über die Hintergründe und Details in Kenntnis.

    8. Norbert Nothdurft am

      Das ist typische Merkeltaktik.
      Södolf hat bei der Tante viel gelernt und sie dafür am 21. Juni 2023 mit dem bayrischen Verdienstorden behängt.
      Bezeichnend!

      • Marques del Puerto am

        @Norbert Nothdurft ,

        na hoffentlich durch die röööchte Brustwarze gestochen …. ;-))))

        Ja zu DDR Tiet feierten sich die Genossen auch so lange, bis niemand mehr Bock auf sie hatte….

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

    9. Das ist mal wieder für das COMPACT-Magazin ein Ritterschlag und das Gütesiegel SEHR GUT. Es gibt genug Zulauf und Nachfrage nach diesem Magazin und das ist auch gut so. Wahrheit tut eben weh und da denkt manch einer mit einem kindischen Verbot alles gerade zu biegen, was aber nicht geschieht da der Verstand sich gut erinnert. Hiermit gratuliere ich Herr Elsässer und seiner Redaktionsmannschaft. BLEIBT WIE IHR SEID UND MACHT WEITER SO!!!

    10. Für mich sieht das so aus, als ob wieder nichts passiert und es wieder weiter geht wie bisher.
      Die CSU in Bayern, sie ist geprägt von christlichen Landwirten- mittelständischen Unternehmern und Möchtegern Unternehmern!

      Dachte Söder hat verstanden und geht konsequent den Spalt mit anderen Parteien an, aber es sieht so aus als ab es genau so weiter geht. Reicht noch nicht das schlechteste Wahlergebnis seit den 50ern für die CSU?

      Die Abwanderung zu den FW und zur AfD kommt doch nicht von Ungefähr, sie hat doch Gründe!

      Söder hat das Verbot sicher nicht selber veranlasst, aber, wenn da jetzt nichts kommt, wenn da nicht bald ein Kurs gegen Grün gefahren wird, dann spielt die CSU bei der Bundestagswahl und die FW ohnehin keine Rolle mehr.

    11. Warum habt ihr euch auch nicht als Vertreter der Antifa getarnt, dann hättet ihr einen Platz in der ersten Reihe sicher gehabt. Aber im Ernst; so sehr dieses Verhalten dieser lupenreinen Kämpfer für Demokratie und Freiheit auch zu verachten ist, bedeutet das Verbot doch auch einen Ritterschlag. zeigt es doch deutlich, wie sehr sich gewisse Leute vor kritischen Medien in die Hose machen.

      • Marques del Puerto am

        @Ostland ,

        mein Reden schon immer. Habe Ritter Jürgen schon gesagt er soll seine Zulken wachsen lassen, aussehen wien Penner mit Rastalocken. Dafür findet es sich zu alt, dabei öffnet es Türen und Tore bei der linksextremistischen Szene und Mecki Haldenwang verliert einen aus dem Blick. ;-))))
        Im übrigen im November kommt mal wieder ein Bericht im TV in dem Nazis jetzt alle langhaarige Bombenleger sind ;-))))

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

    12. Die einen hofieren sie, die anderen negieren sie! Das aber ist schon wieder eine Steilvorlage für die nächste Wahl. Und bei allen noch Mehrheiten der CSU gibt es da für Söder nichts zu feiern, beim schlechtesten Wahlergebniss seit den Fünfziger Jahren in Bayern!
      So gesehen würde eine andere Auffassung zu rechten Konservativen Oppositionsparteien und Medien schon besser passen.
      So aber werden die Verluste an Wählern nur noch größer!

    13. Norbert Leser am

      Bayern war und ist das prominente Zentrum der amerikanischen Besatzungszone

      Hier lassen sie nichts anbrennen, dulden keine Abweichung von der Linie, einheimische politische Klasse wird transatlantisch eingenordet

      •Terror am Olympia-Centrum 2016, die 3 Täter freigelassen. Fotos nur in englischer Presse
      •Axt-Angriffe auf chinesische Touristen im Zug
      •chinesische Touristin verschwindet bei Neuschwanstein
      • Richter steckt deutschen Studenten in den Knast, weil der sich mit dem Taschenmesser gegen eine Übermacht verteidigt hat
      • "NSU"-Schauprozess in Bayern unter Leitung desselben Richters
      • US-Soldat ermordet einheimischen Deutschen mit Messer
      • Anschlag/Mordanschlag mit Giftspritze auf Chrupalla
      • Compact wird Akkreditierung und Zugang zum Landtag verweigert
      usw.
      Das reicht für ein Sonderheft.

    14. Ralf.Michael ( #me_antikomintern ) am

      Die Alpenprawda hat doch hier den richtigen Ausdruck gebraucht : " Hinterfotzig " ….trifft auch auf den Söbar zu !

    15. jeder hasst die Antifa am

      Die Wähler in Hessen die CDU gewählt haben bekommen grüne Politik als weiter so wie bisher.

        • Marques del Puerto am

          @Hollitzer,

          Ihnen kann geholfen werden, ich habe durch Zufall noch ein Haus in Allrode und Bärenrode zu vergeben. Wir siedeln hier seit 10 Jahren sehr erfolgreich Wessis um. ;-))))

          Mit besten Grüssen
          Marques del Puerto

    16. Putzfrau 80+ am

      Strafe w/ Majestätsbeleidigung ?
      Steht das Heben des Mikrofons oder der Kamera mit dem rechten Arm in Deutschland jetzt schon unter "Nazi-Verdacht" ?
      Da COMPACT weder offizielles PARTEIORGAN der AfD ist noch m W. juristisch für seine Inhalte belangt wurde, dürfte eine Klage von Compact gute Aussichten haben und auch international für unliebsames Aufsehen sorgen.

    17. jeder hasst die Antifa am

      Was habt ihr vom Diktator Södolf anderes erwartet,das Gesetz ist er.