Die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung ist mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen COMPACT gescheitert. Ein Sieg für die Meinungsfreiheit, der zeigt wie wichtig unsere Spezial-Ausgabe Antifa – Die linke Macht im Untergrund ist. Bereits in dritter Auflage erschienen, kann man das 84 Seiten starke Enthüllungswerk hier bestellen.

    Sie kann es einfach nicht lassen: Wieder hat Anetta Kahane versucht, uns ans Zeug zu flicken. Vor kurzem stellte die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen COMPACT. Der Grund: Angebliche Persönlichkeitsverletzung im Internet.

    Worum geht es? Wir hatten in den sozialen Medien am 17.5.2021 eine Meldung mit folgender Überschrift veröffentlicht:

    Kahane-Klage gegen COMPACT führte nicht zum Verbot unserer Spezial Ausgabe Antifa – sondern zu ihrem restlosen Ausverkauf!

    Vorausgegangen war ein Unterlassungsbegehren seitens Kahane wegen einer bestimmten Aussage über sie in besagter Sonderausgabe.

    Kahanes Anwalt wollte nun auch obige Aussage untersagen lassen und argumentierte, dass diese Meldung nicht der Wahrheit entspreche, da von seiner Mandantin „bislang noch keine Klage erhoben“ worden sei. Und er fuhr fort:

    „Die entsprechende Behauptung wird vom Antragsgegner nur aufgestellt, um seine Publikation zu bewerben und der Antragstellerin einen juristischen Misserfolg zu unterstellen. Sie hierdurch gegenüber seinen Lesern verächtlich zu machen und sich zum ‚Helden‘ zu stilisieren.“

    Dem wollte das Landgericht Berlin nicht folgen. In einer Verfügung vom 3.6.2021 teilte die zuständige Kammer mit, dass sie „Bedenken gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung“ habe.

    Die Begründung:

    „Zwar hat die Antragstellerin noch keine ‚Klage‘ erhoben. Da mit einer ernsthaften Abmahnung
    stets auch die Androhung einer Klage einhergeht, ist die angegriffene Äußerung in ihrem Aussagegehalt jedoch zumindest im Kern wahr. Zudem ist zu berücksichtigen ist, dass es Posts wie dem streitgegenständlichen eigen ist, dass sie in stark verkürzender Weise formuliert sind, sodass der unbefangene Durchschnittsleser eine angekündigte Klage einer erhobenen Klage sprachlich im vorliegenden gleichsetzt. Die Ansicht der Antragstellerin, ihr werde mit der angegriffenen Äußerung ein juristischer Misserfolg unterstellt, vermag die Kammer nicht zu teilen.“

    Dagegen legte der Anwalt Kahanes Widerspruch ein – erfolglos. Mit Datum vom 22.6.2021 hat das Landgericht Berlin einen Beschluss gefasst, nach dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen COMPACT zurückgewiesen wird.

    In der Begründung wurde im Wesentlichen noch mal wie in der Verfügung vom 3.6. argumentiert. Zusätzlich heißt es:

    „Zudem ist zu beachten, dass die Aussage die Antragstellerin allein in ihrer Sozialsphäre betrifft und mit keinen schwerwiegenden Auswirkungen, wie einer Stigmatisierung oder Ausgrenzung, verbunden ist.

    Soweit die Antragstellerin sich dagegen wendet, dass ihr Name zu werblichen Zwecken verwendet werde, so ist bereits fraglich, ob in der – sicherlich auch zu werblichen Zwecken erfolgten – Mitteilung, dass sie die Antifa-Ausgabe verbieten lassen will, mit Post vom 15.5.2021 ein Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegeben ist. Für den hier streitgegenständlichen Post vom 17.5.2021, mit dem kein Magazin mehr beworben werden sollte, scheidet dies in jedem Fall aus.“

    Einer Beschwerde gegen diesen Beschluss, die von Kahanes Rechtsanwalt daraufhin eingelegt wurde, wollte das Landgericht Berlin dann nicht folgen und lehnte diese im Juli ab.

    Antifa verbieten!

    Damit ist der Versuch Kahanes, uns per Gericht einen Maulkorb zu verpassen, grandios gescheitert. Und ja, auch dies machen wir gerne wieder öffentlich, zumal es weder der Amadeu-Antonio-Stiftung noch anderen linken und linksextremen Gruppen gelungen ist, COMPACT-Spezial Antifa aus dem Verkehr zu ziehen. Damit ist die Niederlage von Kahane nicht nur ein Sieg für COMPACT, sondern auch für die Meinungsfreiheit.

    Es zeigt sich: Wir haben mit unserem Antifa-Spezial genau ins Schwarze getroffen. Auch immer mehr Richtern scheint zu dämmern, dass unsere Vorwürfe stimmen. Dass unsere Recherchen hieb- und stichfest sind. Dass die Antifa sich bis in die Parteien wie Linke, SPD und Grüne hinein ein weit verzweigtes Netzwerk geschaffen hat.

    Dieses gilt es zu zerschlagen. Die Antifa muss als kriminelle Vereinigung verboten werden! Und solchen willfährigen Unterstützern wie Kahane mit ihrer Amadeu-Antonio-Stiftung muss das Handwerk gelegt, die staatliche Unterstützung entzogen werden.

    💥 Wir nennen die Täter und ihre Unterstützer und Finanziers beim Namen. Damit gehen wir ein großes Risiko ein – doch wir wollen nicht schweigen, sondern die Wahrheit ans Licht bringen.

    ➡️ Wir für Sie – und Sie für uns! Unterstützen Sie unsere Aufklärungsarbeit gegen die linkskriminellen Umtriebe der Antifa.

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