Mehrfach musste die Polizei am vergangenen Sonntag zu einem Asylbewerberheim in der Nähe von Hamburg ausrücken, weil ein Bewohner aus dem Sudan mit einem Küchenmesser herumhantierte. Eine Einweisung in die Psychiatrie wurde abgelehnt. Der letzte Einsatz endete für den Afrikaner tödlich. Wer uns das Elend eingebrockt hat, erfahren Sie in unserer Dokumentation „Merkel –Die Anklageschrift“. Hier mehr erfahren.

    Bei einem Polizeieinsatz in einem Asylantenheim im niedersächsischen Harsefeld, rund 50 Kilometer westlich von Hamburg, ist ein 40-jähriger Sudanese nach einem Messerangriff von den Ordnungskräften erschossen worden. Laut der Staatsanwaltschaft Stade ereignete sich der Vorfall in der Nacht von Sonntag auf Montag gegen 23:30 Uhr. Zuvor war die Polizei nach einem Bericht der Bild-Zeitung mehrfach zu der Unterkunft ausgerückt.

    Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, erklärte zu den Maßnahmen der Polizisten gegen den afrikanischen Asylbewerber:

    „Im Verlauf des weiteren Einsatzes griff der 40-Jährige die Einsatzkräfte mit dem Messer an, weshalb diese von ihrer Schusswaffe Gebrauch machten und mehrere Schüsse abgaben.“

    Der Sudanese verstarb später im Krankenhaus Stade. Medienberichten zufolge wurde von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen die beteiligten Polizisten eingeleitet. Die genauen Umstände des Vorfalls seien derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen, so Breas. Insbesondere sei zu klären, ob die Beamten in Notwehr gehandelt hätten.

    Bild berichtet, dass die vorangegangenen Polizeieinsätze ebenfalls wegen des tödlich getroffenen Asylbewerbers durchgeführt werden mussten. Einen ersten Notruf habe es demzufolge am Sonntag gegen 12 Uhr mittags gegeben.

    Der 40-jährige Sudanese soll zu diesem Zeitpunkt andere Bewohner der Asylbewerberunterkunft mit einem Küchenmesser bedroht haben. Nachdem die herbeigerufenen Polizisten den Afrikaner zunächst beruhigen konnten und wieder abrückten, ging nur zwei Stunden später erneut ein Notruf ein. Wieder habe der Sudanese mit einem Messer herumhantiert, wieder hätten die Beamten den Mann beruhigt und seien danach weggefahren.

    Danach sei die Einweisung des Asylanten in die Psychiatrie beantragt worden. Dies sei jedoch von der zuständigen Richterin am Amtsgericht abgelehnt. Die haarsträubende Begründung: Der Sudanese habe sich ja immer wieder beruhigt und sich kooperativ gezeigt. Daher scheine keine Gefahr von dem Mann auszugehen.

    Ein großer Irrtum, wie sich herausstellte…

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