Einmal mehr liefert dieses Land einen Beweis seiner gelebten Doppelmoral: Während ein Andreas Kalbitz (AfD) wegen seiner früheren Nähe zu einer als rechtsradikal eingestuften Gruppierung und auf Betreiben des Verfassungsschutzes mit Rauswurf aus seiner Partei und allen Ämtern bestraft wird (COMPACT berichtete), belohnt man die Mitbegründerin der linksradikalen Antikapitalistischen Linke (AKL) mit einem einflussreichen Posten: Barbara Borchardt, ehemaliges SED-, PDS-Mitglied, heutige Linke, wurde Verfassungsrichterin.
Es war ein Paukenschlag im Landtag von Mecklenburg Vorpommern vor drei Tagen, als die Linksfraktion geschlossen den Saal verließ, nachdem die von ihr nominierte Barbara Borchardt (64) im ersten Wahlgang zunächst durchgefallen war: Von 45 benötigten Stimmen hatte sie nur 38 erhalten. Offensichtlich war die CDU vom Schmollen beeindruckt und verhalf der Kandidatin dann doch zum Ziel. Im zweiten Wahlgang schaffte sie 50 Stimmen und erreichte damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Dabei ist die Frau nicht einmal Volljuristin: Im Jahr 1977 begann sie ein Fernstudium der Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR, das sie nach einem Jahr abbrach. 1986 unternahm sie den nächsten Anlauf, begann wiederum ein Fernstudium zur Diplomjuristin, das sie 1990 abschloss, das nicht vergleichbar ist mit Studiengängen nach BRD-Maßstäben. Nach der Wiedervereinigung im selben Jahr war sie ein Jahr arbeitslos, bis sie eine Tätigkeit beim Arbeitslosenverband Deutschland e. V. fand (Quelle: Wikipedia).
2011 hatte sie bei einer Gedenkminute zum 50. Jahrestag des Mauerbaus im Landtag für Unmut gesorgt, als sie demonstrativ sitzen blieb. Vergessen auch der Skandal, den ihr Genosse Tim Fürüp, Kreisvorsitzender der Antikapitalistischen Linke von Münster, noch am letzten Februarwochenende bei einem Strategietreffen in Kasssel ausgelöst hatte, als er einen Einblick in die Aufgabe der Partei Die Linke in den Parlamenten gab: „Staatsknete aus dem Parlament abgreifen“ und „Informationen aus dem Staatsapparat den Bewegungen zuspielen“.
Verfassungsgerichte sind der Maßstab der Demokratie, ihre Richter die Gralshüter der sogenannten Verfassung; sie sollten über jeden Zweifel erhaben sein. Nun aber wurde eine Frau in diese heilige Institution gewählt, deren Mitgliedschaft in einer das System abschaffen wollenden Organisation als Skandal bezeichnet werden muss – und der Mainstream schweigt.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport schreibt zur Antikapitalistischen Linke, eine Gruppierung innerhalb der Partei Die Linke (Hervorhebungen durch COMPACT:
Die AKL bezeichnet sich in einer Erklärung vom 17.10.2012 als Zusammenschluss, der in der aktuellen Politik und der programmatischen Diskussion eine „vorantreibende und radikal sozialistische Position“ vertritt. Mit Beschluss vom 15.01.2012 fungiert die AKL als Bundesarbeitsgemeinschaft in der Partei DIE LINKE. Seit ihrem Gründungsaufruf aus dem Jahr 2006 haben fast 2.000 Unterstützer für die AKL unterzeichnet. Gezielt sucht sie den Schulterschluss mit anderen extremistischen Gruppierungen wie den gewaltbereiten Autonomen. So fordert sie in einer am 20.02.2013 auf ihrer Internetseite veröffentlichten Erklärung dazu auf, sich nicht in „friedliche und angeblich gewaltbereite autonome und bürgerliche Antifaschisten spalten“ zu lassen. Dass die AKL ihre Ziele nicht auf demokratisch-parlamentarischem Wege erreichen will, macht die Äußerung eines Mitgliedes des BundessprecherInnen-Rates der AKL deutlich:
„Gesellschaftliche Veränderungen werden nicht durch Regierungsbeteiligungen erreicht, sondern nur breite gesellschaftliche Bewegungen, durch Massenproteste und -kämpfe gegen den Kapitalismus und für eine neue andere Gesellschaft.“
(Veröffentlicht auf der Internetseite der AKL, Ausdruck vom 30.10.2013)
Auch in Niedersachsen gehört die AKL zu den aktiven und offen extremistischen Gruppierungen. Dies zeigt sich in einer auf ihrer Internetseite veröffentlichten Erklärung vom 11.03.2013 zum Bundestagswahlprogrammentwurf der Partei DIE LINKE. Dort wollte die AKL-Niedersachsen folgende Passage einfügen lassen:
„Ein Zurück zu einem sozialen, regulierten Kapitalismus kann es jedoch auch nicht geben, dies macht eine neue, sozialistische Gesellschaftsordnung nicht nur erstrebenswert, sondern für das Überleben der menschlichen Zivilisation erforderlich.“
Die AfD hat die Wahl der ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linkspartei zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns verurteilt. „Das Wahlergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die darauf vertrauen, dass in demokratischen Institutionen auch Demokraten zu finden sind. Das Landesverfassungsgericht ist heute in seiner Glaubwürdigkeit schwer beschädigt worden“, kritisiert Ralph Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. „Jetzt soll eine Person als Verfassungsrichterin unsere Verfassung verteidigen, die selber in einer linksextremistischen Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, Mitglied ist.“ (Weiterlesen nach der Empfehlung)
Geheimdienste und Verfassungsschutz gegen die Demokratie: Die Spezialausgabe „Tiefer Staat“ von COMPACT legt sich mit der gefährlichsten Macht in unserem Land an: dem Tiefen Staat, der Hintergrundstruktur aus Geheimdiensten und Verfassungsschutz. Mit dem Sturz von Hans-Georg Maaßen als VS-Präsident hat der Tiefe Staat gezeigt, dass es den Sicherheitsstrukturen nicht mehr um den Schutz unserer freiheitlichen Grundordnung etwa gegenüber dem Islam geht.
Vielmehr gilt: Der Feind steht rechts – was immer das heißen mag. Jetzt werden die AfD und andere patriotischen Kräfte gejagt. Wer ein kluges Wort sagt, gerät ins Visier des Tiefen Staates: Er wird beobachtet, denunziert, sozial geächtet, denunziert, angeklagt, verurteilt, verhaftet, weggesperrt. Nicht verpassen: hier erhältlich.
Weber weiter: „Borchardts Wahlergebnis war so, dass sie Stimmen aus der Regierungskoalition bekommen haben muss. Das ist bedenklich. 2011, als sie noch Landtagsabgeordnete war, hatte die CDU noch gesagt, dass unser Bundesland keine Abgeordnete braucht, die mit Gewalttätern gemeinsame Sache macht. Und heute hat eben jene Frau Borchardt Stimmen aus der CDU erhalten. Insofern zeigt ihre Nichtwahl auf, dass wenigstens einige in der CDU bei geheimer Abstimmung noch etwas rechtsstaatlichen Geist bewahrt haben. Leider scheinbar nur bei geheimen Abstimmungen.”
Borchardt sei keine Volljuristin, verfüge somit nicht über die Befähigung zum Richteramt. Sie sei auch die einzige Kandidatin gewesen, die keinerlei Unterlagen zu ihrem Werdegang im Ausschusssekretariat eingereicht habe…