Von der Nackttänzerin zur Meisterspionin: Mata Haris Leben endete vor einem französischen Exekutionskommando. Weitere brisante Kriminal- und Spionagefälle lesen Sie in COMPACT-Geschichte „Verschwörung und Skandale – Mätressen, Morde, Machteliten“. Jan von Flockens Streifzug über 1.000 Jahre. Hier mehr erfahren

    Den ersten Teil dieses Beitrags finden Sie hier.

    1915/16 rechtfertigt Mata Hari das in sie gesetzte Vertrauen. Sie horcht Jules Cambon aus, den Generalsekretär des Außenministeriums, ebenso den ehemaligen Kriegsminister Adolphe Messimy und Jean Hallaure, einen Offizier aus dem Kriegsministerium.

    Im Dezember 1915 meldet sie, „dass vorläufig, insbesondere jetzt, nicht an eine französische Offensive gedacht wird“. Die deutsche Heeresleitung kann in aller Ruhe ihren Überraschungsangriff auf Verdun vorbereiten. Ihr Führungsoffizier Roepell schätzte später ein, „dass sie bestimmt sehr gut beobachtet und gemeldet hat, denn sie war eine der klügsten Frauen, die ich je kennengelernt habe“.

    1916 unternimmt Mata Hari eine Reise nach Südfrankreich. Sie soll dort Militärtransporte und Truppenansammlungen an Bahnknotenpunkten erkunden. In Madrid berichtet sie dem dortigen deutschen Militärattaché detailliert, was sie gesehen und gehört hat. Zu dieser Zeit ist H 21 bereits ins Visier des britischen Nachrichtendienstes MI-6 geraten. Er liefert den verbündeten Franzosen aufgefangene Funksprüche, die Mata Hari als deutsche Spionin verdächtig machen. Der französische Geheimdienst versucht daraufhin, sie als Doppelagentin zu gewinnen, merkt aber bald, dass er nur Falschinformationen bekommt.

    Schließlich wird Mata Hari am 13. Februar 1917 im Pariser Elysées Palace Hotel verhaftet und im Gefängnis Saint Lazare interniert. Vier Monate dauernde Verhöre folgen. Da die Indizien erdrückend sind, behauptet die Delinquentin hartnäckig, sie habe als Doppelagentin für Frankreich gearbeitet. Den Beweis bleibt sie freilich schuldig.

    Mata Hari als Tänzerin auf einer Aufnahme von 1906. Foto: CC0, Wikimedia Commons

    Für die Pariser Führung scheint der Fall Mata Hari ein höchst willkommenes Geschenk zu sein. Nach mehreren militärischen Misserfolgen liegt die Moral der französischen Armee am Boden. Da liegt es nahe, die ganze Misere auf das verräterische Treiben einer geheimnisumwitterten Meisterspionin zu reduzieren.

    Mata Hari wird vor Gericht gestellt. Ihre sechs Richter unter Vorsitz eines 74-jährigen Kriegsveteranen sind Berufsmilitärs, keine Juristen. Nach zweitägigem Prozess fällt das Todesurteil wegen Hochverrats. Ein Gnadengesuch lehnt der Präsident der Französischen Republik ab. Die genauen Umstände bleiben im Dunkeln, weil sämtliche Gerichtsakten noch Jahrzehnte unter Verschluss gehalten werden.

    Den Leichnam der schönen Mata Hari übergeben die Militärbehörden dem Pariser Musée d’Anatomie. Dort wird ihr Schädel in einer Formalinlösung aufbewahrt. 1954 verschwindet er auf mysteriöse Weise.

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    3 Kommentare

    1. rechtsklick am

      Ich habe nie verstanden, warum man Spione erschießen muß. Warum kann man sie nicht ins Gefängnis stecken, wie jeden anderen auch, um zu verhindern, daß sie weiterspionieren?

    2. rechtsklick am

      Was für Schweine jene Leute gewesen sein müssen! Denn das bedeutet letzten Endes, sie hatten ihrem Leichnam nach der Erschießung den Kopf abgeschnitten…. um in Formalinlösung herumzuzeigen… und zu bewundern…. Was für ein perverses Vergnügen! Widerlich! Warum machten sie keine ganze Sache und präparierten sie ihren ganzen Körper? Keine Zeit gehabt?