Nun wurde das zweite von Nancy Faeser als Innenministerin erlassene Vereinsverbot aufgehoben: Das Bundesverwaltungsgericht entschied heute, dass das Verbot der Gruppierung Hammerskins rechtswidrig war. Wir nennen die Gründe. Unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ zeigt, wie deutsche Politiker das Recht immer wieder biegen. Nur 14,99 Euro statt 79,75 Euro! Hier mehr erfahren.
Nach der endgültigen Aufhebung des COMPACT-Verbots im Juni dieses Jahres wurde heute ein weiteres Vereinsverbot, das Nancy Faeser (SPD) in ihrer Zeit als Innenministerin erlassen hat, vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als rechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Gruppierung Hammerskins, der per Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 24. Juli 2023 alle weiteren Tätigkeiten untersagt wurden.
Faeser hatte – wie bei COMPACT – offenbar einen Verein konstruiert, den es in dieser Form gar nicht gibt: die „Hammerskins Deutschland“. Allerdings verfügt die Skinhead-Gruppierung laut BVerwG offenbar gar nicht über einen solchen Dachverband, sondern ist, wie Rockerclubs, in regionalen „Chaptern“ organisiert, die das Innenministerium gleich mit verboten hatte.
Hierzu stellte das Bundesverwaltungsgericht heute fest:
„Entgegen der Auffassung der Beklagten {Bundesinnenministerium} lässt sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung ‚Hammerskins Deutschland‘ nicht feststellen.
Zwar ergibt sich aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial, auf das sich das Gericht ungeachtet der Einwände einzelner Kläger stützen kann, dass sich Mitglieder der regionalen Chapter regelmäßig auf einem sogenannten ‚National Officers Meeting‘ treffen. Diese Zusammenkünfte dienen der Koordination und Abstimmung. Das Gericht konnte sich jedoch nicht die Überzeugung bilden, dass diese Treffen Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene sind und dort für die Chapter sowie deren Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden.“
Weiter heißt es in dem Beschluss des BVerwG:
„Das vorliegende Tatsachenmaterial rechtfertigt nicht die Annahme, dass zwischen den Chaptern und der europäischen bzw. weltweiten Bewegung ein nationaler Verein ‚Hammerskins Deutschland‘ besteht. Erst recht belegt das Material nicht eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene. Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde – wie hier vom BMI angenommen – die Einordnung der Chapter als Teilorganisationen und damit deren Einbeziehung in das Verbot ohne chapterbezogene Prüfung der Verbotsgründe rechtfertigen.
Vielmehr finden sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter. In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können.“
Ein Verbot einzelner Chapter der Hammerskins sei jedoch weiterhin möglich. „In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Wer sind die Hammerskins?
Die Hammerskins, auch bekannt als Hammerskin Nation (HSN), sind eine international agierende Organisation, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird. Gegründet wurde die Vereinigung 1988 in Dallas, Texas (USA). Die Ursprünge reichen in die Skinhead-Szene der 1980er Jahre zurück, inspiriert von Bands wie Skrewdriver (wobei deren Frontmann Ian Stuart Donaldson eine konkurrierende Gruppe namens Blood & Honour gründete, die in Deutschland schon lange verboten ist). Die Symbolik des HSN-Logos, zwei gekreuzte Hämmer, stammt aus dem Pink-Floyd-Film „The Wall“ (1982).
Aus der lokalen Skinhead-Gruppe in Dallas entwickelte sich in den 1990er Jahren eine strukturierte Bruderschaft. In den USA waren Mitglieder der Gruppe in Gewaltverbrechen verwickelt, darunter Angriffe auf Minderheiten und Morde, was zu FBI-Ermittlungen führte. Doch auch in Amerika sind die Hammerskins nicht verboten, da man diese Verbrechen nur einzelnen Mitgliedern, nicht der Organisation insgesamt anlastete.
Organisatorisch sind die Hammerskins hierarchisch und recht konspirativ aufgebaut. Sie gliedern sich in regionale Chapters oder Crews, die autonom agieren, aber durch eine zentrale Führung koordiniert werden. Mitglieder durchlaufen eine strenge Aufnahmeprozedur: Als sogenannte Prospects müssen sie eine Probezeit absolvieren, in der Loyalität und Engagement getestet werden. Die Struktur gleicht damit jener bekannter Rockerclubs wie der Bandidos oder Hells Angels.
Das erste Chapter der HSN in Deutschland entstand um 1992, angestoßen durch die US-Mutterorganisation. Sie etablierten sich in der Skinhead-Szene und organisierten Konzerte mit Rechtsrockbands. Trotz mehrerer Verbotsversuche und zahlreichen Razzien blieben die Hammerskins legal – Innenministerin Faeser sie 2023 als verfassungsfeindlich einstufte und verbot. Diese Maßnahme wurde nun höchstgerichtlich und letztinstanzlich gekippt.
Kippt auch das Verbot der Artgemeinschaft?
Auch ein drittes Verbot aus der Faeser-Zeit kommt demnächst auf den Prüfstand. Im September hatte das Bundesinnenministerium die völkisch-neuheidnische Artgemeinschaft verboten. Die 1951 gegründete „Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ (Eigenbezeichnung) hatte in den 1990ern ihren Höhepunkt, als der in der rechten Szene gut vernetzte Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der zeitweilig auch stellvertretender NPD-Parteivorsitzender war, die Vereinigung leitete.
Zahlreiche personelle und inhaltliche Überschneidungen gab es damals mit der Wiking-Jugend, die dann 1994 durch den Bundesinnenminister verboten wurde. Die Artgemeinschaft hatte Medienberichten zufolge zuletzt gerade noch einmal 150 Mitglieder. Auch hier wurde von den Verantwortlichen Klage eingereicht. Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht am 28. Januar 2026 entscheiden.
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