Seit einem Jahr schwelt der Konflikt um ein Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein. Und was lange währt, wird gut. Wenn schon nicht für jene Muslima, die in islamischen Ländern bei ihrem Kampf gegen diese entwürdigende, frauenverachtende Kleidervorschrift Peitschenhiebe wenn nicht gar die Todesstrafe riskieren, so doch für die Grünen. Die setzten sich jetzt im Kieler Landtag durch und verboten das Verbot.

    Im Namen der „Religionsfreiheit“ muss nun auch die Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) Niqab und Burka in der Vorlesung zulassen. Weil ein Verbot der Vollverschleierung gegen das Grundgesetz verstoße, lautet die Begründung. Eine weltoffene und rechtsstaatliche Gesellschaft zeichne aus, dass religiöse Symbole getragen oder auf sie verzichtet werden könne, so Ann-Kathrin Tranziska, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, laut Deutschlandfunk. Die Debatte über Vollverschleierungen werde „oftmals durch Unwahrheiten verzerrt“. Ihre Partei lehne ein Verbot der Vollverschleierung weiter ab und werde „in der Koalition keinem derartigen Vorhaben zustimmen“. Der Streit über das Thema dürfte damit in der Jamaika-Koalition kaum beigelegt sein, denn die Koalitionspartner CDU und FDP beharren auf ihrer Forderung nach der Verankerung eines Vollverschleierungsverbots im Hochschulgesetz.

    Wo die Grünen mitregieren, sind die Konsequenzen für die Gesellschaft fatal. Und was die Teutonen in Angriff nehmen, zumindest diejenigen, die von grün-faschistoider Gesinnung beseelt sind, kämpfen sie bis zur Endlösung durch. Wenn schon Islam, dann extrem – her mit der Burka, damit alle sehen, wes‘ Geistes Kind man ist: Eine Deutsche, die zum Islam konvertierte Katharina K., hatte mit Aufnahme ihres Studiums der Ernährungswissenschaften im Oktober 2018 den Stein ins Rollen gebracht und war vollverschleiert – ein kleiner Sehschlitz diente ihr zur Auffindung des korrekten Hörsaals – zu den Vorlesungen erschienen. Um ein Verbot ihrer Maskierung scherte sie sich nicht den Deut, gehört sie doch zu der „Religion“, die weltlichen Gesetzen allemal überlegen ist. Der Anweisung eines der Professoren, in den Vorlesungen Gesicht zu zeigen, verweigerte sich die Neu-Muslima.

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    Am 29. Januar 2019 endlich wurde eine Richtline gegen die Vollverschleierung an Universitäten erlassen, und Professor Anja Pistor-Hatam, Islamwissenschaftlerin sowie Vize-Präsidentin der CAU, erklärte dazu: „Das Präsidium hält eine offene Kommunikation für eine Grundvoraussetzung von Lehre und Forschung. Da der Gesichtsschleier diese offene Kommunikation behindert, darf dieser in Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht getragen werden.“ Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte diese Vorgabe und kündigte an, ein Verbot der Vollverschleierung bis 2020 ins Schulgesetz aufzunehmen.

    Was die Konvertitin zu Widerspruch inspirierte. So holte sie mit der wie stets unverzüglich geschwungenen Keule „Islamfeindlichkeit“ aus, sobald Kritik an dieser „Religion“ geäußert wird, und beschwerte sich darüber, keinen Tag, an dem sie „alleine rausgehe, ohne Anfeindungen“ zu erleben. Das Schleier-Verbot an der Uni bezwecke „nichts anderes, als dass gläubige Muslimas, die der islamrechtlich legitimen und gültigen Auffassung folgen, dass das Gesicht zu bedecken ist, verwehrt wird, eine höhere akademische Bildung wahrzunehmen“. Ein Verbot sei weder mit dem Grundgesetz noch der UN-Menschenrechts-Charta vereinbar. „Ein bloßes Unbehagen vor dem Fremden reicht nun mal in Deutschland nicht aus für ein Verbot“, resümmierte sie siegesgewiss (weil sich der Unterstützung der Grünen bewusst) gegenüber den Kieler Nachrichten. Islam-Recht über deutschem Recht…

    Schließlich ist die Muslima, eigenen Angaben zufolge mit einem Mann „aus dem arabischen Raum“ verheiratet, seit ihrem 17. Lebensjahr im Besitz der Wahrheit, die einzig durch den Islam vertreten wird. Sie wird laut dem Frauenmagazin Emma von einem „Verein“ unterstützt, der wegen salafistischer Führungspersonen im Visier des Verfassungsschutzes ist. Ihre einschlägig bekannten Mäzene seien zum einen Dennis Rathkamp, der sich in Ägypten „zu einem guten Muslim“ ausbilden ließ, für den die „Scharia und das Abhacken der Hand von Dieben sowie die Verschleierung von Frauen“ perfekt sei. Und zum anderen Marcel Krass, begeisterter Aktivist bei der Koran-Verteilaktion „Lies!“ der Initiative „Die wahre Religion“, die im November 2016 in Deutschland verboten wurde, weil sie sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richtet. Krass werde im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2017 namentlich als deutscher Salafist aufgeführt, so Emma. (Weiterlesen nach unserer Empfehlung)

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    Auch sie Konvertiten, auch sie Deutsche, die es der Republik besorgen wollen: mit dem Kalifat. Ende 2017 gründeten die beiden die „Föderale Islamische Union“, da man nicht tatenlos zusehen wolle, wie man versucht, den Muslimen in diesem Land ihre Grundrechte zu nehmen“, wie es auf der Website der Initiative heißt. Die hat bereits Klage gegen das Niqab- und Kopftuch-Verbot für unter 14-Jährige an Schulen eingereicht. Und da die beiden islamistischen Konvertiten der Niqab-Studentin mit Rat und Tat sowie der Vermittlung von kompetenten Anwälten sowie deren Finanzierung zur Seite stehen, fühlt diese sich nicht nur befleißigt für den Weg durch die Instanzen, sondern auch ihre Gönner zu verteidigen: Die meisten Salafisten seien „unpolitisch“ und stellten „keine Gefahr für die Demokratie“ dar, behauptet die Frau.

    Die Ökosozialisten im Habeck-Land, die dem Verschleierungsverbot einstimmig eine Absage erteilten, leisten dem Salafisten-Trio somit also Flankenhilfe, auch wenn für den Kieler FPD-Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt klar ist: „Die Vollverschleierung ist zu einem Symbol für den radikalen Islam geworden.“ Der Niqab sei de facto ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Diesem wird Allah keinen Respekt zollen, wenn in Bälde die Aussicht darauf besteht, dass aus dem Burka-VERbot in seinem Reich einstmals deutscher Nation ein Burka-GEbot wird…

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