Verfassungswidriger Staatsfunk. Eine Mitarbeiterin des NDR hat eine Doktorarbeit über die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen geschrieben. Ihr Urteil fällt vernichtend aus. Dieser Artikel erschien im COMPACT-Spezial 34: „Genug GEZahlt!“. _ von Daniell Pföhringer Der Rundfunkbeitrag verstoße nicht nur gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, sondern sei auch verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung gelangte Anna Terschüren in ihrer im April 2013 vorgelegten und mit summa cum laude bewerteten Dissertation «Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland».
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