Die Big-Tech-Plattform Youtube wurde bereits im April vom Oberlandesgericht Dresden zur Rücknahme der Löschung einer Dokumentation über Corona-Proteste in der Schweiz verdonnert. Weil das Unternehmen den Film trotz Urteil erst am 14. Mai wieder freigab, muss Youtube jetzt 100.000 Euro Strafe zahlen. Mehr über die wahren Herrscher der Welt, die hinter den Kulissen die Fäden ziehen, von Elon Musk über Bill Gates bis George Soros und Klaus Schwab, erfahren Sie in  COMPACT-Spezial Geheime Mächte – Great Reset und Neue Weltordnung. Unser druckfrisches Enthüllungswerk können Sie hier bestellen.

     Hintergrund ist die Löschung eines Videos, das die Proteste gegen Corona-Maßnahmen  in der Schweiz zeigt. Aufgenommen hat sie ein Chemnitzer, der zu den Protesten eine Reportage drehte. Sein Video wurde nach der Veröffentlichung gelöscht, weil ein Demo-Teilnehmer in einem Interview die Gefährlichkeit des Virus infrage stellte.

    Das WHO-Dogma von Youtube

    Youtube hatte schon im Frühjahr 2020 angekündigt, alle medizinischen Inhalte, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen und von den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abweichen, zu löschen. Dabei reichte es oft schon aus, wenn nur Wissenschaftler Erwähnung fanden, die nicht deckungsgleich zur WHO argumentierten.

    Ebenso galt es bereits als eine Art Kardinalverbrechen, wenn Reporter O-Töne von Demonstranten einfingen, in denen behauptet wurde, dass hinter der Pandemie in Wirklichkeit eine andere Agenda stecke. Dabei nahm das Unternehmen aus Kalifornien nicht einmal Rücksicht auf grundlegendste journalistische Standards, nach denen Journalisten sich die Inhalte von O-Tönen aus Interviews selbstverständlich nicht als eigene Position zurechnen lassen müssen.

    Youtube gab sich noch zickig

    Genau darum ging es auch in der Reportage des Klägers, der einen Demonstranten interviewte, der geäußert hatte, dass die WHO doch meinte, „Covid-19 sei wie die Grippe, oder?“ Diese fünfsekündige Sequenz reichte dann schon für eine Zensur.

    Dagegen setzte sich der Kanalbetreiber zur Wehr und zog vor Gericht. Während das Landgericht Chemnitz Youtube Recht gab, erklärte das Oberlandesgericht Dresden im April 2021 diese Löschung für rechtswidrig und forderte die Plattform zur Freigabe des Videos auf. Youtube dachte allerdings gar nicht daran, dem Urteil sofort Folge zu leisten. Deshalb stellte der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der im Prozess den Chemnitzer Kanalbetreiber vertrat, einen Ordnungsmittelantrag. Als Konsequenz verfügte das OLG Dresden kürzlich dann ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro.

    Das Silicon Valley ist zur Machtzentrale von einigen der wichtigsten Tech-Konzerne der Welt geworden. Hier ein Schild zu den Zentralen von Google und Youtube im kalifornischen Mountain View. Foto: Michael Vi I Shutterstock.com.

     

    Erster Erfolg gegen die Big-Tech-Diktatur

    Als Begründung für die verspätete Freischaltung des Films teilte der Big-Tech-Riese in erhabener Manier dem Oberlandesgericht noch übermütig schriftlich mit:

    Die Schuldnerin (Youtube) hatte daher die jeweiligen Konsequenzen der Entscheidung des OLG Dresden und ihre Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen, bevor sie das Videomaterial für den Abruf durch Dritte wieder bei Youtube einstellte.

     

    Steinhöfel erwiderte darauf:

    Die Schuldnerin unterstreicht damit erneut ihre Einschätzung, dass sie sich über die unbedingte Beachtung eines gerichtlichen Verbots erhaben wähnt und dies ihrem eigenen Ermessen unterordnet. Der Senat wird diese Haltung zu bewerten haben.

    Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil keine Eintagsfliege bleibt und ein erster Schritt auf dem Weg zur Regulierung der Big-Tech-Konzerne sowie ihrer Unterwerfung unter das geltende Presserecht ist, deren Löschungen oft hochgradig willkürlich erfolgen, was längst schon zu einer riesigen Gefahr für die Demokratie geworden ist.

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