Schwerer Schlag für die Pressefreiheit – und für COMPACT ein Schaden von mindestens 60.000 Euro. Wir bitten unsere Leserschaft um Unterstützung.

    Jetzt also doch: Das Landgericht Berlin hat die COMPACT-Geschichtsausgabe zur Serie „Babylon Berlin“ verboten. Noch bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag über die Einstweilige Verfügung sah die Sache nach einem Unentschieden aus, der Richter befürwortete einen Vergleich, da „wohl keine der beiden Seiten das Recht vollständig auf ihrer Seite hat“. Doch der Antragsteller – die Produktionsfirma von „Babylon Berlin“ – lehnte jeden Kompromiss brüsk ab. Bemerkenswert: Sie verwies auf die „große Aufmerksamkeit“, die das Verfahren bei den Sendern der ARD gefunden habe, die über die ARD-Subfirma Degeto die Serie kräftig mitpushen. Dort, so der Anwalt der Gegenseite, sei man in Sorge, dass jedes Nachgeben gegenüber COMPACT zu einem Triumph von COMPACT und dessen Umfeld führe. Eine offensichtlich politische Herleitung bei der Ablehnung eines Vergleichs… Schon zuvor hatte die Gegenseite klar gemacht, dass sie COMPACT aus politischen Gründen scharf ablehnt. Andernfalls, so darf man vermuten, hätten sie das Verfahren auch wohl kaum angestrengt. Wenn andere Medien über „Babylon Berlin“ berichten, dürfen die selbstverständlich Fotos aus der Serie verwenden. Bei uns aber war das der Aufhänger zum Verbot.

    Die Autobiografie von Jürgen Elsässer ist im Juli ebenfalls verboten worden, aber noch als e-Book, Video-Download und Hörbuch erhältlich. Und: Die gerichtsfeste zweite Auflage erscheint in der zweiten Septemberhälfte und kann bereits vorbestellt werden. Alle Elsässer-Produkte gibt es hier. Foto: COMPACT

    Aber, wie gesagt:  Dieses Verbot erging bei der Verhandlung am Dienstag noch nicht. Seither wurden keine Argumente oder Schriftsätze mehr ausgetauscht. Was ist also über Nacht passiert, dass es nun doch zum Totalverbot kam (lediglich bei den Kosten bürdete uns das Gericht „nur“ 90 Prozent auf…). Man darf mutmaßen. Mehr dazu in COMPACT-TV heute Abend um 20 Uhr hier auf dieser Seite.

    Das Ausmaß

    Jedenfalls ist unsere Geschichtsausgabe nun vollständig verboten. Die Druckfassung war dank der erfreulichen Nachfrage von Ihnen, liebe Leser, zwar schon letzte Woche komplett ausverkauft. Nun musste aber auch das PDF aus unserem Shop verschwinden. Eine Nachauflage ist unmöglich, da wir keines der etwa 40 Fotos aus der Serie, die abgedruckt waren, wiederverwenden dürfen. Außerdem mussten wir die Ausgabe von den Großhändlern zurückrufen.

    Was noch hinzukommt: Das Gericht hat zusätzlich das Cover der Ausgabe verboten. Das hat schwerwiegende Auswirkungen: Wir dürfen auch andere COMPACT-Ausgaben, in denen – etwa zu Werbezwecken – dieses Cover abgedruckt wurde, nicht mehr weiterverkaufen.

    So ergebe sich in der Summe ein horrender Schaden für COMPACT, der auch durch den erfreulichen Ausverkauf der inkriminierten Geschichtsausgabe bei Weitem nicht kompensiert wird.

    1) Unverkäufliche COMPACT-Hefte (wegen Werbeabdruck des verbotenen Covers) beziehungsweise Rückruf vom Grooso im Verkaufswert von etwa 40.000 Euro.

    2) Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten (Beantragter Streitwert: 50.000 Euro) von etwa 10.000 bis 20.000 Euro.

    3) Nachträgliche Lizenzgebühr für die von uns gutgläubig – wie es andere Medien auch machen – von der ARD-Webseite nach ordentlicher Anmeldung heruntergeladenen Fotos: völlig unkalkulierbar! Das wird auch vierstellig werden!

    Aufruf zur Unterstützung

    Summa summarum wären wir damit bei einem Schaden von etwa 60.000 Euro, vielleicht noch höher.

    COMPACT ist ein gesundes Unternehmen mit schwarzen Zahlen und steigendem Absatz. Trotzdem ist auch für uns ein solcher Betrag ein Schlag ins Kontor. Deshalb bitten wir unsere treuen Leser um eine Spende.

    Spenden Sie per Banküberweisung an COMPACT Magazin IBAN: DE70 1605 0000 1000 5509 97 oder vie Paypal unter http://bit.ly/2FsKEhQ. Am meisten hilft uns ein Dauerauftrag – damit können wir einen juristischen Schutzschirm bauen, denn der nächste Angriff kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Und noch eine Bitte: Abonnieren Sie COMPACT-Magazin, auch die Reihen COMPACT-Spezial und COMPACT-Geschichte. Damit tun Sie nicht nur uns etwas Gutes, zur Stärkung unserer finanziellen Kalkulierbarkeit. Auch Sie selber haben etwas davon: Wenn wieder mal eine Ausgabe verboten werden sollte, sind Sie auf der sicheren Seite – denn Abonnenten werden beliefert, bevor das Heft am Kiosk ist und die Feinde der Meinungsfreiheit eventuell juristische Schritte einleiten können!! Wie viele ärgern sich jetzt, dass sie die Ausgabe zu „Babylon Berlin“ nicht rechtzeitig bestellt haben… Mit einem Abo passiert das nicht! Und: Abonnieren Sie jetzt, denn im Laufe des Jahres müssen wir die Abopreise sicherlich erhöhen, weil auch Papier und Transport erheblich teurer geworden sind: mut-zum-abo.de

    Herzlich, Ihr

    Jürgen Elsässer

     

     

    57 Kommentare

    1. Erstaunlich, daß das Gericht in nur 3 Tagen schon ein Urteil gesprochen hat. Bei solchen verfahren dauert das normalerweise viel länger. Also stand die Entscheidung schon fest, bevor überhaupt die Verhandlung stattfand. Vielleicht sollte man bis zum Verfassungsgericht gehen, denn hier wird die Pressefreiheit eingeschränkt, die offensichtlich nur für bestimmte Medien gilt, die auf Linie sind.

      Die Serie habe ich vielleicht zweimal kurz gesehen. Ein langweiliger Krimi-Verschnitt, könnte auch Soko Babylon heißen. Die Welt der 20er Jahre, wie sie sich klein Kevin vorstellt. Vielleicht hätten Sie die Geschichte gar nicht behandeln sollen, sie ist es gar nicht wert. Viel wertvoller wäre es, nur die Zeit zu beschreiben und analysieren, in der diese langweilige Serie spielt.

      Wieso sollen Sie jetzt noch Lizenzgebühren zahlen? Das Heft ist doch verboten. Und wenn die Bilder freigegeben waren, kann Compact nicht ausgeschlossen werden. Hier wird Recht gebeugt, daß sich die Balken biegen.

    2. Noch zur Info:

      1. Rechte an Inhalten des Angebotes und deren Nutzung

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      5. Die Nutzung von Inhalten des COMPACT-Portals für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Vervielfätigungs- und Nutzungsrechte können Sie von uns erwerben.

    3. Herrscher über das Licht am

      Grundsätzlich interessieren mich keine ARD-ZDF-DETEGO Gehirnwäsche Produktionen. Warum sich Compact überhaupt mit solchen sinnlosen Zeitverschwendungen (Fernseh- und Netflix-Serien) aus Schein- und Paralellwelten beschäftigt ist mir schleierhaft. Das sind regelmäßig die Berichte die ich nicht lese.
      Sie sind ungefähr so interessant wie der Wetterbericht von 1979 oder das Telefonbuch von Ouagadougou.

      Ansonsten ist Compact natürlich erstklassig.

    4. Rápido González am

      TRIUMPF FÜR COMPACT ! — Empfehlung aus dem Ausland:
      ==================================================
      Raus aus der muffigen Provinz & der Jurisdiktion des deutschen Büttels ! INTERNATIONALISIERUNG ist die Devise:
      1] Drucklegung in einem außereuropäischen Billiglohnland.
      2] Der Kunde zahlt ein auf das Konto einer Off-shore-Gesellschaft, sagen wir bei der Barclays Bank in George Town, Grand Cayman Island, British West Indies.
      3] Der Vertrieb erfolgt durch eine Off-shore-Gesellschaft mit unbekanntem Sitz.
      4] Nach erfolgreichem Verkauf begibt man sich zu Barclays auf die Cardenal Avenue, hebt in bar ab, geht weiter zur Shedden Road und zahlt dort ein auf das Konto einer anderen Off-shore-Gesellschaft. Hat man noch Zeit, schlendert man zu N.W. Point Road und schaut sich im Automuseum des Norwegers Andreas Ugland dessen Ferrari-Sammlung an. Prunkstück: ein 250 GTO für 40 Millionen Dollars.
      Bei der Operation ist der deutsche Büttel der Märchen-Meister Lampe & Elsässer der Swin-Igel . . .zeigen doch die Firmenregister bezüglich der Off-shore-Gesellschaften: "struck off the register" . . .

    5. Wenn man sich ans Zwangsgeldfernsehen hängt, zieht man Zwänge auf sich.

      Es gibt Berge von Quellenausgaben und Literatur zur Weimarer Republik aus vielen Ländern in vielen Sprachen, ohne dass deren Herausgeber und Autoren es nötig gehabt hätten, sich auf den Boden von Fernsehunterhaltung zu stellen.

    6. Wernherr von Holtenstein am

      @ COMPACT

      Zu den COMPACT-Ausgaben mit der lediglichen Bewerbung der Geschichtsausgabe "Babel – Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik" fiele mir ein: Kann man das nicht schwärzen und die Hefte trotzdem an den Mann bzw. auch die Frau bringen? Da die Eigenwerbung dieser nun indizierten Ausgabe ja meist nicht sehr groß geschah (ein Problem ist die ganzseitige Schaltung), könnte man doch ein oder auch zwei Praktikanten/Helfer einen zuvor angefertigten Stempel in die Hand drücken – und vorwärts geht’s. Ist ein wenig, wie bei den "Mängelexpemplaren", die der Buchhandel so gern feilbietet. Das sind doch auch zum größen Teil neuwertige Bücher, die mittels Stempelung des Beschnitts entwertet werden. Wegen Buchpreisbindung und so …

      • Stimmt na klar kann man ja bei Medienträgern also Büchern, DVDs, usw. das Cover schwärzen oder überkleben. Denn bei Trödelmärkten und AVs werden ja auch bestimmte Titel verdeckt angeboten, wegen äußerer Erscheinung meist wenn unerwünschte Persönlichkeiten oder Symbolik drauf ist.

      • Ja, z.B. auf Archive.org oder ähnlichen Plattformen. Es ist ein Dokument der Zeitgeschichte, das diese globalistische und menschenfeindliche Gutmenschen-Diktatur verboten hat.

    7. Wladolf Putler am

      Markenrecht. Bilder von John Lennon dürfen auch nicht ohne weiteres….
      Völlig normaler Vorgang, ging um Trittbrettfahrerei und Kohle verdienen, hat mit Diktatur und Meinungsfeiheit nix zu tun.

      • @Putler:

        Richtig; und der einzige Fall, bei dem sich das System darum schert, ist die "Hintergrunddeko" von Heiko Schrang.
        Ein gleichsam ausschließlich politisch motivierter juristischer Angriff seinerzeit .

        Der Schutz von irgendwelchen Rechten ist in beiden Fällen nur Vorwand.

        P.s.: persönlich bin ich für die vollständige Abschaffung jedweder Markenrechte, Patentrechte (ausgenommen selbst einwickelte Logos und Markennamen).
        Denn diesen Rechten stehen keine Pflichten ggü.

        In einer gerechten, Rechtsorientierten Welt könnt man so bspw. die Erfinder/Entwicklung von Contergan, Roundup oder diverser Lebensmittelzusätzr verklagt und zur Kasse gebeten werden.

        • fein so machen wir das. fang mit dem kopieren von compactinhalten an. in china nachducken lassen, dann zum halben preis verkaufen.
          ich bau porsche nach, natürlich ohne logo.

    8. jeder hasst die Antifa am

      Faesers Helfershelfer haben Befehlsgemäß gehandelt,da die Justiz bei uns nicht Unabhängig ist sondern dem System verpflichtet ist

    9. NOCH NEN köm am

      Glaubt ihr wirklich ein Gericht würde die Lizenz Verstöße nicht sauber prüfen ???

      Die Gefahr des Regresses wäre viel zu hoch.

      Hätte Compact sich einfach an geltendes Recht gehalten wäre die Ausgabe nicht verboten worden.

      • Nationalistischer Beobachter am

        Compact irrt sich eben auch mal darüber, was geltendes Recht ist. Machst du ja auch. Allerdings deklariert es einen bürgerlichen Rechtsstreit , bei dem es , wie in allen Zivilprozessen,nur um Kohle geht , als politische Verfolgung. Was ich hier nicht bewerten will.

    10. Unrechtsradikale Richter.. Lieber rechtsradikal als ein unrechtsextremistischer furchtbarer Jurist zu sein.

    11. das ist doch kein wunder, ich weiß zwar nicht, in wieweit dort zusammenhänge beschrieben wurden, doch aufklärung diesbezüglich im gesamtkontext, würde zur zerschlagung der neuen weltordung beitragen……man kann sich nicht vorstellen, wie hart die angriffe gegen mich sind, nur weil ich der geschichtslüge des bösen deutschen widerspreche. ich widerspreche NICHT den verbrechen, die tatsächlich unter dem SS-regime stattfanden, sondern welche mächte, logen und ableger, wie skull&bones usw. ihr unwesen trieben, die dann den deutschen insgesamt angehängt wurden.

      • Hahaha… und wie soll die Aufklärung von widerrechtlich verwendetes Bildmaterial zur Zerschlagung der NWO führen?!
        Es ist immer wieder erstaunlich (und amüsant) was hier für Märchen ersponnen werden.

    12. Bücherverbrennungen haben in Deutschland (aber leider nicht nur bei uns…) eine lange Tradition.
      Die "Nazis" hatten noch wenigstens Eier das lauthals öffentlich zu machen……heute "verschwinden" Bücher einfach so…..das reicht sogar schon für Karl May……
      Im geilsten Deutschland aller Zeiten…….(kotz)

    13. Wenn man sich die Welt unbefangen ansieht, dann ist die gesamte Justiz in der Hand der Verbrecher. Ansonsten bestünde eine spürbare Gegenkraft gegen die großen Verbrechen.

    14. Jetzt halten wir erst recht zusammen, das „Getue“ in dieser BRD ist Verachtenswert ! Nach dem Sommerfest ist mir klar geworden das wir alle zusammenhalten müssen. Kein Rechts, kein Links, kein Oben und kein Unten- Wir haben ein gemeinsames Ziel und das betrifft die Wiederherstellung unserer Selbstbestimmung ! Patrioten, wir werden durch unsere Spende COMPACT noch stärker machen !!!!Ich bin dabei!
      Gruß Berni

    15. Die Angst der Herrscher ist groß das merkt man bei diesem kindischen Aufwand den sie hier betreiben. Noch nie hat eine Zeitung es geschafft so viel Furcht zu erregen, aber es liegt schlicht und einfach daran weil eben Wahrheit enthalten ist. Das ist eben ein Zeichen das der richtige Weg gegangen wird. Hier mit sende ich meine besten Grüße an das COMPACT-Magazin, BLEIBT STANDHAFT UND MACHT WEITER SO!!!

      • NOCH NEN köm am

        @ Möller

        Schwachsinn. Solch ein Käseblatt mit einer paar 10 k Auflage soll irgendwas bewirken?!
        Mal wieder völlige Selbstüberschätzung

    16. Marques del Puerto am

      Na bei den guten Nachrichten wird wohl Mecki Haldenwang schon ne Pulle Honecker-Brause, Rotkäpchen Rubin geöffnet haben , zur Feierstunde im Büro… ;-)

      Ich höre den Trinkspruch schon, früher haben wir die Unbeugsamen alle zur Kur in,s gelbe Elend gesteckt, heute machen wir sie mit Geld gefügig oder platt.
      Ich hätte da aber sone Idee wie man die roten Berliner Bonzen, aber sowas von richtig vorführen könnte…
      eine Mischung aus Graf von Monte Christo und der Teufel an der Wand …
      Das klappt 100% und um ehrlich zu sein, schon seit Tausenden von Jahren.

      Mit besten Grüssen
      Marques del Puerto

    17. Kritischer Rationalist aus Hessen am

      Feiglinge, Mitläufer und Opportunisten, so weit das Auge reicht. Bequemlichkeit hat die Freiheit zerstört. Wieder eine Ruhmestat im besten Rechtsstaat aller Zeiten.

    18. Freichrist343 am

      Ich habe bereits 3-mal gespendet. Obwohl ich nur Geringverdiener bin. Viele Menschen könnten noch höhere Beträge spenden. Es könnten über 1 Mrd. € zusammenkommen, wenn jeder vernünftige Mensch spenden würde.
      Wir erleben die Entscheidungsschlacht zwischen dem Christus-Prinzip (343) und dem Prinzip des Antichrists (666). Bitte googeln: Manifest Natura Christiana

      • Marques del Puerto am

        @Freichrist343,

        na hoffe doch 3 mal die Woche gespendet ;-)

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

      • Wernherr von Holtenstein am

        Tue gutes und sprich laut darüber.

        Wie oft denn noch?! Wir haben es nun alle mitbekommen – Sie haben bereits dreimal gespendet. Prima, gut gemacht! Sie sind ein feiner Kerl. – Bei der nächsten diesbezüglichen Meldung sollten aber wenigstens viermal sein.

    19. Schwerer Schlag für die Pressefreiheit?! Hätte Compact sich einfach an geltendes Recht gehalten wäre die Ausgabe nicht verboten worden. Aber man hat, wie Jürgen Elsässer hier selbst schreibt, "gutgläubig" gehandelt… Selbst schuld.

      COMPACT: Sie irren sich mal wieder. Pressefotos sind für angemeldete Redaktionen normalerweise frei verfügbar. Diese Klage ist politisch motiviert gewesen. Da Sie den Satz „Hätte Compact sich einfach an geltendes Recht gehalten“ hier mantra-artig wiederholen, sagen Sie uns konkret, welchen Paragraphen wie missachtet haben. Oder ist besagter Satz nur auswendig gelernt?

      • AGBs nicht gelesen?

        "Die auf der Webseite von XF stehenden INHALTE sollen der Bewerbung der Serie dienen. Die Nutzung der INHALTE, insbesondere Trailer, bedarf der schriftlichen Zustimmung von XF. Anfragen zu diesem Zwecke richten Sie bitte an info@x-filme.de."

        COMPACT: Nicht eindeutig, denn an anderer Stelle: “ Der Nutzer ist berechtigt, den Content ganz oder teilweise zu dem Zweck der redaktionellen Berichterstattung über den betreffenden Film zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.“ Und C ist anerkannter und zugelassener Nutzer.

        • Ganz ehrlich, wenn das so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drin steht, versteh ich wirklich nicht den Aufschrei "Schlag gegen die Pressefreiheit".
          Dass X Filme Creative Pool GmbH sich aus politischen Gründen dazu entschied, Euch rechtlich zu belangen (und andere wiederum nicht) hat so erstmal überhaupt nix mit der Pressefreiheit zu tun.

        • Hat keinen Zweck, hier rumzunölen , Ihr müßt das GERICHT überzeugen, nicht die ohnehin befangenen Leser.

        • Redaktionelle Berichterstattung ist sicherlich nicht ein ganzes Magazin mit 20 Fotos der Sendung zu füllen. Das Bedarf zusätzlicher Verwertungsrechte und muss vorher sauber schriftlich erfragt werden. Die Parteien und das Regime sind hier nicht involviert, sondern nur die Justiz.

        • Putin zuletzt am

          Wenn’s schon "Nicht eindeutig" ist, so wie Compact die Sachlage einschätzt, besteht/bestand die Möglichkeit vorher offiziell anzufragen, statt vor vollendete Tatsachen zu stellen ("der kluge Mann baut vor"?). Und wer weiß, vllt. wären die dann ja so nett gewesen und…

          PS
          Kritische Auseinandersetzung ist übrigens das genaue Gegenteil von "Bewerbung". Ein besonderes Geschmäckle hat’s zudem, weil alles GEZ-finazierte schlecht ist und weg muss, außer wenn sich dadurch irgendwie Kohle machen lässt. So zumindest wirkt es.

      • 1. Sehr komisch die Sache , klar eine Rechtssprechung ,die schon vorher feststand ……….. , der verhandelnde Richter muss aber eine dem Recht entsprechende Erklärung abgeben ,nach welchem Kriterien des Rechts er so entschieden hat ….
        Dort, so der Anwalt der Gegenseite, sei man in Sorge, dass jedes Nachgeben gegenüber COMPACT zu einem Triumph von COMPACT und dessen Umfeld führe.
        Das ist Beeinflussung des Gerichtes eine freie Rechtssprechung zu führen !!
        Schon zuvor hatte die Gegenseite klar gemacht, dass sie COMPACT aus politischen Gründen scharf ablehnt.
        Es kann keinerlei derartige Verurteilung geben ,wenn auf der heruntergeladenen Seite nicht Hinweise enthalten sind ,wer berechtigt ist derartige Rechte des Copy nutzen darf und wer nicht ,dazu gehört gleichfalls der Hinweis auf die Lizenz und Autorenrechte …fehlt das kann man gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen ! Hier geht es eindeutig um ein interessengefälltes Urteil welches das Gericht folgte !!!

        • 2. …Der Richter kann sich nicht bei der Anhörung dahingehend richterlich einlassen , beide Seiten sollen sich vergleichen mit dem Hinweis
          “wohl keine der beiden Seiten das Recht vollständig auf ihrer Seite hat”. und dann revidiert er seine Ansicht zugunsten des Antragsstellers ,obwohl Compact sich die Fotos nicht gesetzwidrig aneignete …. Da wird in der richterlichen Entscheidung von seitens Dritter auf die freie Stellung des Richters nachgeholfen worden sein ………………….. Das ist wie beim Reichspropagandaminister Göbbels ,der die deutsche Kultur
          nach staatsinteressen massgebend beeinflusste !!! Aber da waren die Richter ohnehin NSDAP Mitglieder …..
          Ist das Urteil sofort rechtskräftig ??? Normalerweise in einer demokratischen Rechtssprechung hat der Beklagte das Recht Rechtsmittel einzulegen gegen ein Urteil innerhalb einer Frist ,die vom Anwalt beantragt werden kann zur Verlängerung seines Antrages auf Rechtssicherheit und Neutralität dieses Urteils !
          Nun gut wir wissen ,dass die BRD Justiz wie bei Honeckers und Mielkes Ära immer neutral war !!!!!! Wenn die einen Schmierzettel dem Richter zukommen liessen mit wenigen Worten "Verurteolen " …. war das eine Grundlage strafprozessualer Betrachtung …§ 1 ….das System und seine Vasallen sind zu schützen !

        • Kann man das Urteil mal kopieren und studienhalber hier einfügen ….man muss ja schliesslch lernen was unabhängige Justiz macht und bedeutet …

      • Die Klage war zu einem wesentlichen Teil politisch motiviert , das hat die Prozeß-Gegnerin ja selbst angegeben , völlig nebensächlich , da nicht entscheidungsrelevant. War es nun ein Urteil im Hauptverfahren oder ein Beschluß im Verfahren um vorläufigen Rechtschutz ? Gegen beides gibt es Rechtsmittel . Wurde eines eingelegt ? Welche §§ Compact nicht beachtet hat/ haben könnte , müsste ja in der Begründung der Entscheidung stehen .
        Zu viele offene Fragen , wenn man um Spenden bittet. Man muß bei einem Spendenaufruf sehr genau darauf achten, daß man ihn nicht mit falschen Tatsachenbehauptungen begründet , sonst wäre es nämlich strafbarer Betrug. ( Ich will nichts unterstellen, nur zur Vorsicht raten. )

      • Wodurch die Klägerin motiviert war ist ganz egal. Es zählt nur , ob das Gericht das Recht richtig angewandt hat oder falsch. Auf welche Paragraphen die Klägerin sich beruft müßte ja in deren Schriftsätzen stehen, in der Entscheidungbegründung stehen sie ganz bestimmt. Einfach lesen.

      • Das Verbot des Sonderhefts ist schon fischig genug da es sehr nach zweierlei Maß riecht – üblich ist in solchen Fällen eher eine nachträgliche Lizenzzahlung, zumal wenn wie hier klar erkennbar ist daß es sich um Bilder aus der klar benannten Serie und keine Zueigenmachung handelt.

        Aber daß über die Frontseite indirekt auch rückwirkend andere Hefte und Berichte vebroten werden ist praktisch nichts anderes als Zensur durch die Hintertür.

      • Mathias, Plochingen am

        "Diese Klage ist politisch motiviert gewesen."

        na und? elsässer hat ditfurth und 3sat auch vor den kadi gezerrt. jetzt macht er auf snowflake. doppelmoralisch.

        ot: interessant, dass ausgerechnet jaroslaw kaczynski von deutschland im namen polens reparationen für im zweiten weltkrieg erlittene schäden in höhe von umgerechnet 1,3 billionen euro fordert — derselbe kaczynski von pis, der politisch den compacteros doch so nahe steht. compact überlegt noch, wie es sich dazu verhalten soll. lmfao

      • >>Wenn andere Medien über “Babylon Berlin” berichten, dürfen die selbstverständlich Fotos aus der Serie verwenden.<< – Das ist doch wohl eindeutig genug. Oder? Wenn "geltendes Recht" von irgendwelchen Prozesshansels benutzt wird, um sich ein Erfolgserlebnis zu verschaffen oder politisch missliebigen Leuten (wie im konkreten Fall) vors Schienbein zu treten, dann taugt es nicht viel. Da besteht aus der Sicht eines normal denkenden Menschen ein dringender Nachbesserungsbedarf.

        Offensichtlich geht es gegen einen "Triumph von COMPACT und dessen Umfeld". Die Sache ist also eindeutig politisch motiviert und allein der Gedanke, dass durch die angebliche Verletzung von Urheberrechten ein Schaden entstanden sein könnte, ist lächerlich.

        Was bleibt: Man kann so manchen Leuten in diesem armen Deutschland so ziemlich jede Niedertracht zutrauen. Auch wenn es einem anständigen Menschen schwerfällt, sich in diesen geistigen Niederungen zu bewegen – man kann nicht misstrauisch genug sein.

      • Pressefotos dürfen kostenfrei verwendet werden, wenn beispielsweise über die entsprechende Fernsehserie berichtet wird, oder auch ein Kommentar dazu geschrieben wird. Eine kostenfreie Verwendung scheidet dann aus, wenn Pressefotos kommerziell für eigene Publikationen verwendet werden. dann fallen eben Lizenzgebühren an und der Eigentümer der Fotos hat Anspruch auf Unterlassung. Dies gilt für alle, die zum Beispiel in Deutschland als Unternehmer in Webseiten betreiben, egal welchen Inhalt die Fotos haben. Viele Unternehmer wissen davon zu berichten, die sich nicht an die Regeln gehalten haben und haben die Anwalts- und/oder Gerichtskosten selber bezahlt ohne die eigenen Kunden um eine „Spende“ zu bitten.

        • Nationalistischer Beobachter am

          Pardon, aber wie können können Lizenzgebühren anfallen , wenn eine Lizenz gar nicht erteilt wurde ? Muß wohl anders heißen. Das Zivilrecht ist sowas von öde.

      • Marques del Puerto am

        @H.-J. D,

        dieses Volk hier ist schon erschlagen !

        Mit besten Grüssen
        Marques del Puerto

        • Hallo Marques,

          recht lesenswert aber nichts neues nur die Bestätigung …

          Genau das ist es. Der Verfasser benennt die Katze im amerikanisch-ukrainischen Sack seit langem: Das Ziel des Billionen Dollar teuren Aufmarsches der USA und ihrer Nato an Russlands Peripherie ist das Freischießen des Schwarzmeerzugangs samt der Übernahme von Krim und Sewastopol als US-Nato-Stützpunkte. Das bestätigt die ehemalige stellvertretende ukrainische Verteidigungsministerin Alina Frolowa. Sie ist heute stellvertretende Leiterin der ukrainischen Denkfabrik Zentrum für Verteidigungsstrategien. Auf einer Pressekonferenz sagte die Politikerin: „Wir wollen, dass die Krim für die Zusammenarbeit mit der EU und der NATO offen ist, einschließlich der militärischen Zusammenarbeit. Sie ist ein strategisch vorteilhafter Brückenkopf für die Sicherheitskontrolle im Schwarzen Meer“

          https://journalistenwatch.com/2022/09/01/die-grosskatze-sack/

      • Bodhisatta969 am

        Drauf geschissen…deutsche Serien, Filme und Schauspieler sind sowieso der letzte Dreck.

        • Ich habe nur drei Folgen von dem Mist mir angesehen …… mir stellte sich die Frage ,was dieses Medienspektakel dem Konsumenten
          im Qualitätsfernsehen bieten sollte …… war das ein Vergleich auf die Jetztzeit ….
          Das Qualitätsfernsehen bietet dem GEZ Zahler ohnehin nur Gehirnwäsche an ,
          Vielleicht wollte man den Menschen Angst machen mit der zugewiesenen Betrachtungsicht ….seit froh ihr lebt jetzt in einer Wohlfühlwelt !! ,die in diesen Tagen sich wieder von der besten Seite zeigt ….
          Abwarten …es ist noch nicht aller Tage Abend wie der Volksmund sagt …… (Frei nach Goethes Erlkönig …abgewandelt …)

          Mein Vater ,mein Vater und hörest du nicht das der Wind stärker wird ……. und hinwegfegt was keine guten Wurzeln hat ????