Das von der Open Society Foundations mitsubventionierte selbsternannte Faktencheckportal Correctiv fuhr beim Oberlandesgericht Karlsruhe gegen eine unabhängige Medienplattform eine Schlappe ein.

    Hintergrund war ein Beitrag von Tichys Einblick (TE) zur Klimahysterie, den Correctiv bei Facebook als „teils falsch“ markierte. Inhaltlich ging es darum, dass die unabhängige Medienpräsenz am 26. September 2019 einen Artikel veröffentlichte, in welchem von 500 Wissenschaftlern die Rede war, die in einem Schreiben einen Klimanotstand in Abrede stellen und eine seriöse Forschung einfordern. Der sogenannte Faktenprüfer monierte in diesem Beitrag, dass ja nicht alle Unterzeichner seien.

    Wenn Sprache das Denken manipuliert: Bestsellerautor Thor Kunkel erklärt mit teils illustrierten  Beispielen, wie Begriffsumdeutungen den gesunden Menschenverstand ausschalten sollen. Durch Sprachregelungen errichten gleichgesinnte Politiker und Journalisten immer neue Denkblockaden, um die kritische Auseinandersetzung mit der Realität zu verhindern. Was nicht gesagt werden kann, wird am Ende auch nicht mehr gedacht.

    Sprache als Werkzeug der Repression & Gedankenkontrolle: Die von den System-Medien vorangetriebene Infantilisierung unserer Sprache hat inzwischen groteske Ausmaße erreicht. Deutsche Gazetten quellen über von Worthülsen, Begriffsumdeutungen, halbwahren Floskeln, wohlfeilen Mustersätzen, linguistischen Simplifizierungen, Kampfbegriffen und ewig gleichen linkspädagogischen Argumentationsmustern, die das Denken der Menschen normieren, ja ausschalten sollen. Hier Bestellen.

    Gegen den Hinweis „teils falsch“ reichte TE beim Gericht Mannheim Klage ein. Grund dazu hatte das Online-Magazin allemal. Denn der sogenannte Faktencheck sieht in emeritierten und nicht in der Forschung tätigen Akademikern keine Wissenschaftler. Offensichtlich hat Correctiv eine ganz eigene Definition dafür, wer Wissenschaftler und Nichtwissenschaftler genannt werden darf. Darüber hinaus handelt es sich bei der Wertung nicht um eine objektive Fakteneinschätzung, sondern eher um eine Meinungsverschiedenheit.

    Durch den Handlungsspielraum, den Correctiv bei Facebook genießt, kann es mit seinen Hinweisen, die nicht immer auf Fakten beruhen, die Reichweite von Beiträgen der betroffenen Plattformen einschränken. Gerade wenn es um Meinungsverschiedenheiten geht, wie der vorliegende Fall zeigt, besitzt nur der fragliche Faktenkontrolleur die Möglichkeit, eine von ihm abweichende Auffassung mit einem „richtig“ oder „falsch“ zu versehen.

    Während TE im Januar dieses Jahres vor dem Landgericht Mannheim eine Niederlage einstecken musste, entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe diesmal zugunsten der systemkritischen Plattform. Die Richter argumentierten in ihrem Beschluss, dass der Hinweis auf „teilweise falsch“ von Nutzern falsch verstanden werden könne, da das angebliche Rechercheportal mehr auf das Schreiben der Wissenschaftler Bezug nahm und nicht auf den Beitrag von TE.

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