Kriegt der bekannte GEZ-Propagandist Jan Böhmermann einen gerichtlichen Rüffel? Es sieht ganz danach aus! Hintergrund ist die noch immer andauernde Auseinandersetzung um die Schönbohm-Affäre, bei der dem ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie Kontakte nach Russland nachgesetzt wurden. Die frei erfunden waren. Aber selbst wenn, was wäre daran schlimm? Freundschaft mit Russland ist das Gebot der Stunde – deshalb gibt es bei COMPACT die begehrte Druschba-Medaille aus feinstem Silber. Ein Zeichen für den Frieden. Hier mehr erfahren.
Es war eine Farce, die 2022 zur Absetzung von Arne Schönbohm, bis dahin Leiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), führte: Ohne jeden Beleg behauptete Jan Böhmermann in seiner ZDF-Sendung „Magazin Royale“, Schönhohm würde über den Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ Verbindungen nach Russland pflegen, sogar in dortige Geheimdienstkreise – für einen hohen Sicherheitsbeamten aus Sicht der damaligen Bundesregierung ein nicht tragbares Verhalten, so dass ihn die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser unverzüglich vor die Tür setzte. Und ein jahrelanger Rechtsstreit gegen die Absetzung folgte.
Später stellte sich heraus: Die angebliche Russland-Nähe war frei erfunden. Böhmermann hatte einen Behördenleiter, dem diesbezüglich überhaupt kein Fehlverhalten nachgesagt werden konnte, komplett willkürlich in sein Visier genommen und der antirussischen Meute zum Fraß vorgeworfen. Obwohl bereits das Landgericht München feststellte, wie perfide Böhmermann seine Fake-News verbreitet hat, zog dieser in die nächste Instanz. Doch dort droht ihm nun eine weitere Niederlage.
Oberlandesgericht spricht von „bestenfalls schlampiger Recherche“
Verschiedenen Medienberichten zufolge erklärten die Richter am Oberlandesgericht München, dass es keinerlei Belege für Kontakte Schönbohms zum russischen Geheimdienst gegeben habe und Böhmermann mit seiner Redaktion eine „bestenfalls schlampige Recherche“ betrieben habe. Oder eben überhaupt keine Recherche, um die Anschuldigungen frei zu erfinden. So oder so, auch die Berufungsinstanz gegen die Landgerichts-Entscheidung wird Böhmermann wohl deshalb verlieren – ein Urteil fällt jedoch erst am 19. Mai 2026, danach herrscht Klarheit.
Ob ein solches Urteil – was für den Kläger wichtig ist, um Schadensersatzforderungen gegen Böhmermanns Arbeitgeber, das ZDF, durchzusetzen – auch berufliche Konsequenzen für den GEZ-Propagandisten hat, ist unklar, aber unwahrscheinlich: Bisher trug der öffentlich-rechtliche Rundfunk jede Entgleisung Böhmermanns mit und / oder stellte sich hinter den Propagandisten des Establishments.
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