Das Deutsche Reich sicherte sich seine Kolonie in Südwestafrika nicht durch blutige Eroberungskriege, sondern durch Verträge. Diese garantierten auch den Schutz der Eingeborenen, ihrer Kultur und ihrer Stammesordnungen. Weitere Wahrheiten, die Ihnen der Mainstream verschweigt, lesen Sie in unserer neuen Geschichtsausgabe „Deutsche Kolonien – Viel besser als ihr Ruf“. Das opulent illustrierte Werk können Sie hier bestellen.

    Teil 1 dieses Beitrags lesen Sie hier.

    _ von Dr. Gert Sudholt

    Die beiderseitigen Ansprüche führten zu einem wenig ergiebigen Notenwechsel zwischen Berlin und London. Als jedoch, diesen Notenwechsel wieder aufgreifend, wegen der britischen Besitzansprüche angefragt wurde, erhielt das Deutsche Reich am 23. Februar 1883 lediglich eine ausweichende Antwort.

    Daraufhin ließ Bismarck eine Denkschrift zur südwestafrikanischen Frage ausarbeiten, und als der Sachbearbeiter dem Reichskanzler diese Denkschrift vorgelegt hatte und dieser befragt wurde, „ob in der Sache nochmals in England nachgefragt werden soll“, antwortete Bismarck kurz: „Jetzt wollen wir handeln.“

    Der Entschluss, dem Kaufmann Adolf Lüderitz den gewünschten Schutz zu gewähren, wird durch das berühmte Telegramm dokumentarisch. Der historische Text lautet kurz und bestimmt:

    „Nach Mitteilung des Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonialbehörden, ob seine Erwerbungen nördlich des Oranje-Flusses Anspruch auf deutschen Schutz haben. Sie wollen amtlich erklären, dass er und seine Niederlassungen unter dem Schutz des Reiches stehen. Gez. von Bismarck.“

    Mit diesem bedeutsamen Kabel an den deutschen Generalkonsul in Kapstadt vollzog sich der Eintritt des Deutschen Reiches in den Kreis der Kolonialmächte.

    Die Schutzverträge

    Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Mächten wurden von deutscher Seite zwischen dem Reich und den Häuptlingen beziehungsweise den sogenannten Kapitänen (Kapteins) der verschiedenen Volksgruppen in Südwestafrika Verträge ausgehandelt, die diese Ethnien und Völkerschaften unter den Schutz des Deutschen Reiches stellten. Dies begründet auch, dass die überseeischen Gebiete des Reiches nicht Kolonien, sondern Schutzgebiete genannt wurden.

    Deutsches Erbe: Der Leuchtturm in der namibischen Küstenstadt Swakopmund. Er misst 11 Meter und wurde 1902 Er wurde 1902 von der Deutschen Schutztruppe errichtet. Foto: Helmut Roewer

    Wir müssen uns jetzt wenigstens knapp mit diesen Schutzverträgen befassen, geben diese doch ernsthafte Hinweise auf die Rechts- und / oder Unrechtsverhältnisse im Zusammenleben zwischen Europäern und den eingeborenen Völkerschaften und damit auch eine wesentliche Begründung für den Herero-Aufstand 1904.

    Durch die Schutzverträge hat man Südwestafrika als Einheit behandelt und als politisches und völkerrechtliches Gebilde überhaupt erst geschaffen. Die meisten dieser Abkommen wurden zwischen 1884 und 1895 geschlossen. Die ersten Verträge wurden noch von Gustav Nachtigal, Heinrich Vogelsang sowie von Reichskommissar Göring geschlossen, der letzte aus dem Jahr 1908 von Gouverneur von Lindequist.

    In der Regel beinhalteten die Verträge folgenden Punkte:

    1. Recht und Freiheit unbeschränkten Umherreisens und Handelns in ihrem Gebieten für deutsche Reichsangehörige und Schutzgenossen sowie Sicherung des Lebens und des Eigentums.

    2. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Ethnien Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Kaisers.

    3. Keine Abgabe von Grund und Boden und keine weitere Vergaben von Konzessionen (Minenrechte) ohne Genehmigung der deutschen Landeshauptmannschaft.

    4. Leistung eines Beitrages zur Aufrechterhaltung des Friedens im Schutzgebiet und Anrufung der deutschen Entscheidung im Falle von Streitigkeiten mit anderen Kapitänen.

    5. Die Anerkennung der für das Schutzgebiet erlassenen deutschen Gesetze .

    Das Deutsche Reich sicherte seinerseits in den Verträgen zu :

    1. Belassung der Gerichtsbarkeit des Kapitäns gegenüber seinen Stammesmitgliedern.

    2. Schutz des Kapitäns und seines Stammes.

    3. Die Achtung der Weißen vor den Traditionen, Sitten und Gebräuchen der Eingeborenen und die Entrichtung der bisher üblichen Abgaben an die Häuptlinge.

    4. Eine Subventionierung mancher Häuptlinge in unterschiedlicher Höhe.

    Zweierlei Schutz

    Mit diesen Verträgen wollte man „den Eingeborenen ihre Eigenentwicklung sicher gestellt“ wissen und sie gleichzeitig „vor fremden zersetzenden Einflüssen schützen“. Dieser Schutz wurde in doppelter Hinsicht begriffen: als Schutz von deutschen Interessen einerseits; zum anderen und ebenso sehr als Schutz der Eingeborenen vor eigenen Stammesfehden, vor etwaiger Sklaverei, vor fremden Machtübergriffen und schließlich vor Krankheit und Seuchen.

    Angehörige des Stammes der Himba im heutigen Namibia. Foto: RudiErnst | Shutterstock.com

    Von „allerhöchstem Schutz“ für die eingeborenen Völker, vor allem für die seit Jahrzehnten in Dauerfehde liegenden Herero und Nama, konnte anfangs keine Rede sein. Die von einer privaten Kolonialgesellschaft zuerst aufgestellte sogenannte Schutztruppe bestand aus fünf  Offizieren, drei europäischen Soldaten und 20 Soldaten , die dem Volk der Rehobother Basters entstammten. Diese siedelten und siedeln circa 80 Kilometer südlich von Windhuk (Windhoek).

    Erst im Verlauf der Jahre, bedingt durch einzelne Unruhen unter den ethnisch verschiedenen Volksgruppen wurde eine Schutztruppe aufgestellt, die ihren Namen verdiente. Dennoch waren bis zum Ausbruch des Herero-Aufstandes im Gebiet nördlich der Etoschapfanne, also 2o Jahre nach Gründung des Schutzgebietes, noch keine deutsche Herrschaft etabliert. Dies geschah erst nach 1906.

    Dieser Text wird am kommenden Montag fortgesetzt.

    Die Wahrheit über unsere früheren Kolonien lesen Sie in COMPACT-Geschichte Nr. 18: „Deutsche Kolonien – Viel besser als ihr Ruf“. Lassen Sie sich nicht von antideutschen Historikern und Massenmedien in die Irre führen. Hier bestellen.

    12 Kommentare

    1. Moralisch Verkommen ! am

      Es werden nach 1945 nur Lügen und Unwahrheiten durch Kommunisten und Kapitalisten über das Deutsche Volk verbreitet. Und bis zum heutigen Tage unsere Kultur und Sprache geschmäht…..Gendern …Heute Martin Paul Anton Stefan und Karl. Morgen dann Martina Paula Antonia Stefanie und Karla ….auch wenn der Pimmel noch in der Hose oder im Rock bleibt.

    2. Rührend und für Gutmenschen sicher sehr interessant. Schutzgebiete , ach ja, Protektorate . Tatsächlich hinderten die Kolonialherren die Eingeborenen daran, sich gegenseitig abzuschlachten oder als Slaven an arabische Sklavenjäger zu verkaufen. Reichsprotektorat Böhmen und Mähren. Tatsächlich zogen die Böhmen den Schutz ,ja jahrhundertelang die Mitgliedschaft, des Deutschen Reiches den Aufmerksamkeiten ihrer slawischen Brüder vor. Warum die Deutschen sich mit ihnen abplagten ,habe ich nie verstanden.

      • Dann sollten Sie sich mal mit der Lebensgeschichte des Ehrenmann Emanuel Moravic und seiner Familie befassen. Nicht erst immer über Dinge schreiben, von dem man absolut keine Ahnung hat….

    3. " sondern durch Verträge"

      Ich habe keine einzelne probleme damit zu akzeptieren dass Deutschland vielleicht ein ganze anderes politik vervolgt hat im gegensatz von die andere weltmächte. Aber bitte man muss sich auch in der damalige kontext setzen und der kontext damals war von allgemeine trieb motiviert. Es kann sein das darin Deutschland in ihr herangehensweise zärtlicher war aber das könnte vielleicht auch aus reines kalkül gewesen sein. Wenn man verträge kann unterzeichnen lassen durch jemand der weder nicht schreiben oder lesen kann… Warum sollten man in einem solche kontext leute abschlachten wenn man so eben kms hectare ackerland geben kann an ehemaliger soldaten…Das bild das sie versuchen zu vermitteln von ein Deutschland die praktisch dort als ein NGO fungiertete finde ich anstrengend.

      • Otto Baerbock am

        "Das bild das sie versuchen zu vermitteln von ein Deutschland die praktisch dort als ein NGO fungiertete finde ich anstrengend."

        Deswegen haben die Siegermächte des Ersten Weltkriegs diese unheilvolle Entwicklung ja auch dankenswerterweise korrigiert und die nunmehr ehemaligen deutschen Schutzgebiete unter andere Hoheit gegeben – und schon waren Frieden und Glückseligkeit, Lesefähigkeit, Bildung und Rechtssicherheit der vormals betrogenen und genkechteten Neger hergestellt. Und blieben es bis heute. Und deshalb von meiner Seite ein dreifaches "Habt Dank" den Siegermächten des Ersten Weltkriegs!

      • Sehen Sie sich die Karikatur aus dem Kaiserreich an.

        https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dokumente-online.com/so-kolonisiert-der-deutsche-von-theodor.html&ved=2ahUKEwjumvjEh6D9AhUmif0HHUNSDTkQFnoECCMQAQ&usg=AOvVaw2r92R1hl2mJBHkNzcIsjTm

      • Professor_zh am

        ,,das könnte vielleicht auch aus reines kalkül gewesen sein"
        Glückwunsch – welch moderne Sichtweise! Marx und Kosorten hätten ihre helle Freude daran.
        Wenn also jemand Milde und Güte walten läßt, macht es ihn in Ihren Augen verdächtig? Das steht zudem noch in diametralem Gegensatz zum ehrwürdigen Rechtsgrundsatz ,,in dubio pro reo". Sie denken viel zu negativ!

      • Otto Baerbock am

        Genau! Wenn und solange die absolute innere Reinheit und Unbeflecktheit der Motivation nicht garantiert nachgewiesen ist, sollten diese Deutschen doch bitte vor … keine Ahnung obs sowas gibt … einen Weltstrafgerichtshof, der gerechterweise mit Amerikanern besetzt ist, gestellt und verurteilt werden. Ach so ja, hatte ich vergessen die Gerichtsdienerposten dürfen von Briten und Franzosen besetzt werden.