Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) traf sich am vergangenen Dienstag zu einer Sondersitzung in Berlin. Dort beschloss sie ein Positionspapier zur anhaltenden Corona-Pandemie, das eine klare Parteilinie zum Ausdruck bringen soll: baldige Rückkehr zur gesellschaftlichen Normalität und Aufhebung willkürlicher Einschränkungen durch die Regierung.

    Angeblich war es kein allzu leichtes Unterfangen, alle benötigten Abgeordneten zur Sondersitzung in Berlin an den Tisch zu bringen. Einige Mitglieder sollen nur unter Androhung von Fraktionsaustritten überhaupt dazu gebracht worden seien, die Stimmung sei außerordentlich schlecht gewesen, wie verschiedene Medien zu vermelden wussten. Doch nichts dergleichen konnte irgendwo bestätigt werden.

    Kritik hagelte es zugleich aus den Reihen der FDP. Es sei angesichts des Alters einiger Abgeordneter ein „Gesundheitsrisiko“, sich trotz der Infektionsgefahr in einer Menschengruppe von 68 Personen zu treffen. Daraus sei zu schließen, dass der „politische Streit in der Fraktion“ doch „sehr groß“ sein müsse, so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Freiheitlichen Demokraten, Marco Buschmann.

    Zurück zur Normalität

    Doch trotz des Trubels vergangener Wochen standen parteiinterne Themen gar nicht auf der Agenda. Stattdessen wurde eine allgemeine Strategie zum Umgang mit den anhaltenden Einschränkungsmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie ausgearbeitet. Die AfD-Bundestagsfraktion unter der Führung von Alice Weidel und Alexander Gauland bekräftigte dabei eine Rückkehr zum wirtschaftlichen Normalbetrieb unseres Landes. Andernfalls würden Massenarbeitslosigkeit und das Wegbrechen ganzer Industriezweige drohen.

    Im Unterschied zu den Altparteien nannte die Alternative dafür ein konkretes Datum: den 14. April. Unter Punkt 8 des Papiers heißt es: „Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.“


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    Zeitgleich soll ab dem 14. April das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Raum verpflichtend werden. Statt des momentanen Shutdowns sollten angemessenere Maßnahmen eingeführt werden und der Schutz der ausgesprochenen Risikogruppen im Fokus stehen. So heißt es: „Unter Beteiligung von Gemeinsamem Bundesausschuss und Robert-Koch-Institut sind bundeseinheitliche, verbindliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime, vergleichbare Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken und mobile Pflegedienste zu erarbeiten, um damit den Schutz von Risikopatienten und Mitarbeitern sicherzustellen. Die Grundrechte der Betroffenen sind dabei zu wahren.“

    Und auch ein anderes Datum wird in dem Papier konkret genannt, nämlich das bevorstehende Osterfest. Unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln sollen Gottesdienste ab dem Feiertag wieder erlaubt werden. Gegen das Gottesdienst-Verbot in Berlin klagt die katholische Gemeinde Freundeskreis St. Philipp Neri. Zu Recht wird im Papier grundsätzlich eine fehlende Logik bei derzeitigen Öffnungsverboten für geschäftliche Einrichtungen angeprangert: „So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht. Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen.“

    Die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung sowie ihre Wirksamkeit sollen deshalb nach dem Willen der AfD wöchentlich von der Bundesregierung geprüft werden, „um ihre möglichst rasche Aufhebung zu erleichtern“. Für systemrelevante Berufe sollen ausreichend Tests und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, für die Arbeitskräfte dieser Sektoren sowie die besonders gefährdeten Gesellschaftsgruppen soll nach der Entwicklung eines Impfstoffes eine Priorisierung vorgenommen werden. Zur Frage der Gefährlichkeit beziehungsweise der Korrelation von Covid-19 mit den statistischen Todesfällen heißt es in dem AfD-Papier: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Frage, ob das Coronavirus todesursächlich war, durch konsequente Obduktionen auf wissenschaftlicher Grundlage festzustellen.“

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