Es müssen dringend neue Einnahmequellen her, jetzt, wo die Steuern wegbrechen. Eine lukrative hat sich nun durch Strafgelder eröffnet, die man von Corona-Sündern kassiert: Seit April spülten rund 35.000 Verfahren circa drei Millionen Euro in die Kassen der sieben größten deutschen Städte.

    Besonders profitiert hat Welt am Sonntag zufolge die Stadt München. Bis Ende September hat die bayerische Landeshauptstadt über 9100 Bußgeldverfahren durchgeführt und seither knapp 1,2 Millionen Euro eingenommen, so ein Sprecher des örtlichen Kreisverwaltungsreferats. Und je straffer Landeschef Markus Söder (CSU) wie versprochen die Zügel anzieht, umso maulkorbscheuer werden die Bürger, umso mehr werden sie aufbegehren. So können locker noch jede Menge Milliönchen zusammenkommen.

    Apropos: Hamburg blieb bislang mit fast 11.000 Bußgeldverfahren und rund 998.000 Euro gerade so unter der Millionenmarke, gefolgt von Frankfurt mit rund 3100 Verfahren und etwa 275.000 Euro sowie Düsseldorf mit circa 1200 Verfahren und 112.000 Euro Einnahmen.

    Berlin hat bisher mit über 4400 eingeleiteten Bußgeldverfahren Einnahmen von rund 120.000 Euro generiert, was allerdings nicht für die Sanierung der konstant klammen Kassen reicht, weil die Kontrollorgane zum Aufspüren von Corona-Sündern dummerweise immer wieder durch das Jagen von Reichsbürgern gebunden sind. Doch die Bundeshauptstadt profitiert ja noch immer vom Länderfinanzausgleich und muss sich keine allzu großen Sorgen machen – zumal zahlreiche Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Von daher könnten sich die Einnahmen noch kräftig erhöhen.

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    Leider allerdings NICHT durch sündige Politiker wie etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die erst auf Nachfrage von Journalisten ihre Liebe zur Maske entdeckte. Oder durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD, der ohne und im engen Pulk unlängst mit einer Tiroler Trachtentruppe für ein befreites Urlaubsfoto posierte. Regelmäßig verstoßen sie gegen die Maßnahmen – außer, wenn sie wirkungsträchtig ins Schussfeld von Kameras geraten. Ohne Abstand, Schulter an Schulter, feiern sie auf Wahlveranstaltungen – sogar ihre Niederlagen, wie vergangenes Wochenende bei der SPD in Köln zu beobachten war.

    Und nach wie vor und von Anfang an geben sie auch im Deutschen Bundestag kein Vorbild ab. Aber dort gilt schließlich keine Pflicht zum Tragen einer Maske, sondern lediglich eine Empfehlung, ausgesprochen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Verordnungen der Bundesländer – in diesem Fall Berlin – kommen hier nicht zur Anwendung. In Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es unter anderem, Abgeordnete seien nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. „Gewissen“? So erklärt sich, dass die Abzockgesetze nur für die Bürger gelten…

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