In seiner heutigen Regierungserklärung wollte Ministerpräsident Markus Söder bayernweite Ausgangssperren nicht mehr prinzipiell ausschließen, da man vor einer „historischen Bewährungsprobe“ stehe. Der Freistaat befinde sich im „maximalen Krisenmodus“, da es bislang keinen Impfstoff, kein Medikament und keine Therapie gebe.

     Der bayerische Ministerpräsident kündigte weiter an, noch heute zwei Ausgangssperren für zwei Gemeinden im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel zu erlassen. Schon seit gestern gilt eine Ausgangssperre für die Stadt Mitterteich im oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth, nachdem es dort nach einem Starkbierfest zu einem Ausbruch der Infektionskrankheit gekommen war.

    Ausgangssperre für ganz Bayern könnte bald folgen

    Das muss noch lange nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein. „Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium, um darauf zu reagieren. Das muss jedem klar sein“, warnte Söder in seiner Regierungserklärung.

    Weiter äußerte der bayerische Ministerpräsident, dass der Freistaat „in Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen“ nun eine „Eigenproduktion“ von „Atemschutzmasken“ auf den Weg gebracht habe. Außerdem wurden seinen Worten zufolge 1.000 neue Beatmungsgeräte erworben, weitere sollen folgen. Söder kündigte an, notfalls derartige Geräte, die sich in privater Hand befinden, zu beschlagnahmen, eine entsprechende Meldepflicht für diese sei in Vorbereitung.

    Drastische Grundrechtseinschnitte geplant

    Heute wird im Bayerischen Landtag außerdem über das neue Infektionsschutzgesetz beraten, das dem Staat weitreichende Kompetenzen im Falle eines Gesundheitsnotstandes einräumt. So soll es im Freistaat künftig möglich sein, bei „jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist“.

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    Außerdem enthält der Gesetzesentwurf einen Passus, der es den Behörden im Falle eines Gesundheitsnotstands erlaubt, Bürgerinnen und Bürger zur „Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ heranzuziehen – auch das bedeutet natürlich einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte.

    Im Schweinsgalopp durch den Gesetzgebungsprozess

    Die Meldepflicht soll auch die Kassenärztliche Vereinigung und auch ehrenamtliche Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Rote Kreuz betreffen. Letztere sollen verpflichtet werden, den Behörden diejenigen Mitglieder zu melden, die eine medizinische oder pflegerische Ausbildung besitzen. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum könnte aufgefordert werden, „Namen, Alter, ärztliche Fachrichtung und Kontaktdaten ihrer aktiven oder bereits im Ruhestand befindlichen Mitglieder zu übermitteln“, die bei der Bewältigung einer Infektionskrise mithelfen können.

    Es stimmt nachdenklich, dass ein derartig weitreichendes Gesetz, das mit derartig tiefgreifenden Einschnitten in die Grundrechte der Bürger verbunden ist, nun im Schweinsgalopp durch den Bayerischen Landtag gejagt werden soll. Am Horizont deutet sich jetzt schon die Gefahr der Etablierung einer Corona-Diktatur an, denn in der derzeitigen Situation könnten sowohl die Bundesregierung wie auch die Länderregierungen wohl fast alles beschließen und es mit der notwendigen Abwehr der Corona-Epidemie begründen. Insofern ist es unerlässlich, das politische Geschehen gerade während dieser Gesundheitskrise im Auge zu behalten.

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