Das ist ein Hammer: Der Stadtrat von Saarbrücken muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Urnengang von 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden. Unsere Empfehlung: Das COMPACT-Aufklärungspaket „1000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt erhältlich für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die Kommunalwahl zum Saarbrücker Stadtrat vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Das Gericht verpflichtete das Landesverwaltungsamt, eine Neuwahl anzuordnen. Grund für die Entscheidung ist der rechtswidrige Ausschluss der AfD von der damaligen Wahl.
Was geschehen ist
Hintergrund war ein innerparteilicher Konflikt bei der AfD. Die Partei hatte zwei Wahllisten eingereicht: eine ältere aus dem August 2023 und eine aktualisierte aus dem Februar 2024. Der städtische Wahlausschuss wertete dies als unzulässige Doppelbewerbung und ließ beide Listen nicht zu. In der Folge konnte die AfD nicht antreten.
Das OVG urteilte nun in zweiter Instanz anders. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung. Der erste Wahlvorschlag sei durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2024 und die Benennung neuer Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden. Die zweite Liste hätte daher zugelassen werden müssen.
Das Gericht berief sich dabei auch auf die Parteiautonomie nach Artikel 21 des Grundgesetzes, die eine möglichst aktuelle demokratische Willensbildung innerhalb der Partei ermöglichen soll. Die Berufung hatte Erfolg, nachdem die Klage in erster Instanz beim Verwaltungsgericht noch abgewiesen worden war. Eine Revision ließ das OVG nicht zu; lediglich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bleibt möglich.
Die Folgen sind weitreichend. Der aktuelle Saarbrücker Stadtrat mit seinen 63 Mitgliedern – darunter SPD (19 Sitze), CDU (18), Grüne (9), Linke und FDP (je 5) sowie kleinere Gruppierungen – verliert seine demokratische Legitimation. Wenn eine relevante Partei unrechtmäßig von der Wahl ausgeschlossen wird, beeinträchtigt dies nicht nur deren Chancen, sondern das Wahlrecht aller Bürger.
Es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Bereits zuvor hatte die Justiz die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken vom Juni 2024 für ungültig erklärt – ebenfalls wegen des unrechtmäßigen Ausschlusses der AfD aufgrund konkurrierender Listen. Auch dort muss nun neu gewählt werden.
Gemaule bei CDU und Likes
AfD-Kreisvorsitzender Werner Schwaben, der die Klage anstrengte, sprach von einem „grandiosen Erfolg“ und wertete den ursprünglichen Ausschluss als politisch motiviert. Die anderen Parteien reagierten zurückhaltend. Die SPD plädierte für einen gemeinsamen, möglichst frühen Termin für beide Neuwahlen. Die Grünen verwiesen auf die Normalität unterschiedlicher gerichtlicher Bewertungen im Rechtsstaat, während CDU und Linke weitere rechtliche Schritte prüfen wollen.
Das Urteil unterstreicht ein zentrales Prinzip und kommt daher wie eine Warnung: Demokratische Wahlen müssen für alle wählbaren Parteien offen und fair ablaufen. Wahlleitungen und -ausschüsse sind zur strikten Neutralität verpflichtet. Der Versuch, eine ungeliebte Partei vom Wettbewerb auszuschließen, greift tief in die Legitimation eines Gremiums ein.
Der Schaden für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen bleibt, auch wenn das Recht am Ende obsiegt hat. Ein genauer Termin für die Neuwahl steht noch nicht fest. Das Landesverwaltungsamt wird ihn in Abstimmung mit den Verantwortlichen festlegen.
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