In Amerika bewirbt der CDC jetzt die vierte Impfung für mäßig und stark immungeschwächte Personen. Nach dem Motto: Alles muss rein. Trotz steigender Impfschäden, wird die Nadel-Propaganda zunehmend aggressiver. Erfahren Sie alles im brandneuen COMPACT 11/2021 – hier vorbestellen.

    Die amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) bietet jetzt das Superding für alle Nadel-Abhängigen: die vierte Impfung. Das unwiderstehliche Angebot richtet sich an
    „mäßig oder stark immungeschwächte“ Personen ab 18 Jahren. (Dabei dürfte vor allem Immunschwäche gegenüber der Mainstream-Propaganda gemeint sein.)

    In ihrer aktualisierten medizinischen Leitlinie offeriert die CDC diesen Personen eine Auffrischungsdosis der Firmen Pfizer, Moderna oder Johnson & Johnson, sofern die dritte Impfung vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen wurde. Nachzügler, die noch nicht mal in den Genuss einer dritten Dosis gekommen sind, könnten das ganz schnell nachholen:

    Einem schwer immungeschwächten Erwachsene, der eine Zwei-Stufen-Dosis von Pfizer erhalten habe, könne man nach 28 Tagen „sofort“ eine zusätzliche Dosis Pfizer oder eine volle Dosis Moderna in die Vene jagen. Sechs Monate später sei der Betroffene auch reif für die vierte Ladung.

    Anders sieht die Lage aus, wenn der Patient mit Johnson & Johnson gespritzt wurde. Die Unglücklichen müssen sich nach zwei Monaten mit nur einer Nachimpfung begnügen.

    Da fragt man sich: Können übereifrige Mediziner, die solche Spritz-Orgien veranstalten, bei möglichen Konsequenzen nicht belangt werden? Die Medizinrechtlerin Beate Bahner erklärt in der aktuellen COMPACT 11/2o21, dass Ärzte durchaus mit Schadenersatz-Klagen rechnen müssen:

    „Insbesondere mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Gesundheitsschäden eintreten,
    über die nicht aufgeklärt wurde, oder wenn gar nicht aufgeklärt wurde. Oder wenn gegen den Willen der Patienten geimpft wurde, was wir sicher in Pflege- und Altenheimen, vielleicht auch bei behinderten Menschen vermuten müssen.

    Dann kommt durchaus auch der Straftatbestand der Körperverletzung in Betracht – also haben wir auch eine strafrechtliche Komponente, die Ärzte berücksichtigen sollten. Ich selbst habe über 15 bis 20 Jahre hinweg Ärzte geschult. Es ging immer wieder um die Themen Aufklärung und Dokumentation – zwei Aspekte, die die Ärzte quälen, denn Aufklärung ist aufwendig, wenn sie korrekt erfolgt, ebenso wie die Dokumentation.

    Das ist aber eben wirklich notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Behandlung für den Fall von Komplikationen, die ja immer eintreten können. Die Behandlung ist ein Dienstvertrag, ich schulde eine korrekte Behandlung lege artis, also nach der medizinischen Kunst des jeweiligen aktuellen Facharztstandards, und ich schulde zugleich eine Aufklärung darüber, was passieren kann, wenn ich diese Behandlung vornehme, vornehmen lasse oder auch wenn ich mich gegen diese Behandlung entscheide. Beides obliegt einzig und allein dem Patienten.“

    Trotz steigender Impfschäden, wird die Nadel-Propaganda zunehmend aggressiver. Ohne Rücksicht auf die Fakten eskalieren Politik und Pharma-Lobby die Lage immer weiter. Bis zum Knall? Erfahren Sie alles im brandneuen COMPACT 11/2021 – hier vorbestellen.

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