Ein dänischer Bürgermeister muss der linken Mehrheit in der Rostocker Bürgerschaft offensichtlich Demokratie-Nachhilfeunterricht geben: Der parteilose OB Claus Ruhe Madsen hat das Auftrittsverbot für Xavier Naidoo in der Stadthalle jedenfalls wieder aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Für Fans und alle, die es werden wollen, empfehlen wir die biografische COMPACT Edition Naidoo: Sein Leben, seine Lieder, seine WutHier mehr erfahren.

    Madsen machte in einem nun veröffentlichten Papier deutlich, dass der im Rostocker Stadtrat von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken herbeigeführte Exklusionsbeschluss seiner Auffassung nach gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht verstößt. So bestünden zwischen der Agentur des Sängers sowie der Stadthallengesellschaft inRostock GmbH mehrere gültige Verträge, deren Bruch der Stadt Klagen und Schadensersatzforderungen einbringen würden.

    Däne erklärt Deutschen das Grundgesetz

    Rostock könne dem Veranstalter keine adäquate Alternative anbieten, da eine Veranstaltung in einer Größenordnung von knapp 7.000 Besuchern verabredet worden sei. Außerdem wies der dänischstämmige OB darauf hin, dass der durch die staatlichen Corona-Maßnahmen erzwungene Ausfall des geplanten Konzerts im August 2020 nur bedeute, dass dieses aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sei.

    Madsen wörtlich:

    „Ich würde die inRostock GmbH zu einem Rechtsbruch zwingen, wenn ich den Beschluss der Bürgerschaft umsetze.“

    Ferner, so Madsen , dürfe der Staat nicht über eine Verletzung des Neutralitätsgebots in die Berufsfreiheit von Naidoo eingreifen. Es sei nicht bekannt, dass Naidoo vorbestraft sei, außerdem werde seine Geisteshaltung in dem Antrag der drei linken Parteien nur ungenügend skizziert.

    Naidoo mit COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer auf einer Friedenskundgebung vor dem Bundeskanzleramt am 3. Oktober 2014. Foto: Tommy Pelzel

    Madsen betont in seinem Schreiben:

    Meinungs- und Gewissensäußerungen sowie Glaubensbekundungen stehen innerhalb des freiheitlichen Rechtsstaates der Bundesrepublik unter dem Schutz des Grundgesetzes.

    Für die Vertreter der linken Parteien Grüne, SPD und Linke scheint ein solches freiheitliches Denken, das sich auf das Grundgesetz stützt, freilich ferner zu liegen als der Pluto. Gerade die Vertreter dieser Parteien, die oft so tun, als hätten sie den Begriff Demokratie fest für sich gepachtet, haben zum allergrößten Teil immer noch nicht kapiert, dass das Pluralismusgebot des Grundgesetzes auch für nicht-linke Auffassungen und Positionen gilt.

    Entscheidet das Innenministerium?

    Lob gab es hingegen von Sybille Bachmann, einer Stadträtin des mit sechs Abgeordneten in der Bürgerschaft vertretenen Rostocker Bundes. „Erwartungsgemäß und zum Glück“ habe sich die Verwaltung nicht beirren lassen und rechtsstaatliches Handeln wieder hergestellt, äußerte sie.

    Das Veto Madsens hat allerdings nur aufschiebende Wirkung. Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen scheinen unterdessen keinerlei Einsicht zu zeigen. SPD-Fraktionschef Thoralf Sens jammerte:

    Wenn wir uns Madsens Argumentation anschließen, müssen wir künftig auch rechtsextremen Bands Konzerte in unserer Stadthalle erlauben.

    Es ist also damit zu rechnen, dass das Tauziehen um den Auftritt Naidoos in Rostock in die nächste Runde geht und am Ende das Landesinnenministerium in Schwerin entscheidet. Stadtsprecher Ulrich Kunze äußerte für diesen Fall:

    „Wir haben die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und um Überprüfung unserer Rechtsauffassung gebeten. Sollte die Verwaltung im Irrtum sein, würde sich der OB der gefassten Entscheidung in der Bürgerschaft beugen.“

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