Während des ersten Lockdowns verteilte die Regierung „unbürokratische“ Hilfsgelder – allerdings mit Kleingedruckten. Jetzt beginnt die Jagd auf deren Empfänger. Es drohen Forderungen nach Rückzahlungen und Strafen.

    Nach Ausruf des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 bemühte sich die Regierung um Panikvermeidung: keine wirtschaftliche Existenz solle zerstört werden. Stattdessen wolle man unbürokratische, schnelle Finanzhilfe bereitstellen. Keine komplexen Berechnungen wie beim Finanzamt, für deren Bewältigung man einen Steuerberater braucht. Stattdessen Nothilfe mit nicht rückzahlungsfälligem Helikoptergeld.

    Viele Bürger machten von dem Angebot Gebrauch. Dann aber der laute Aufschrei von Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier: Die Aktion sei zahlreich missbraucht werden. Viele Bürger hätten „zu viel“ Geld verlangt. Tatsächlich hatten diverse Unternehmen oder Profi-Betrüger  hunderttausende Euros abkassiert, aber das waren medial breitgetretene Ausnahmen. Nach deren Verfolgung kommt jetzt aber eine Höllenmaschine an Rückzahlungsprüfungen in Gang. Und die geht potentiell gegen jeden Empfänger der Soforthilfe.

    Da wird das Kleingedruckte plötzlich groß geschrieben. Fragen wie: Befand sich der Antragsteller tatsächlich in einer existenzbedrohlichen Situation? – Die Steuerfachwirtin Marie Skrotzki erklärt auf dem Blog Out Takes:

    „Die genauen Voraussetzungen für die Soforthilfe wurden nicht besonders gut kommuniziert und im Laufe der Wochen immer wieder aktualisiert und angepasst, wodurch nun viele Betroffene eine Rückzahlung befürchten.“

    Für viele Freiberufler waren und sind diese „Regelungen“ ohnehin kaum interpretierbar. Nicht nur wegen der (für Laien) unverständliche Begriffsdefinition, sondern auch, weil viele Regelungen erst nachträglich kommuniziert wurden. Abgesehen davon ist trotz Hilfsgelder ein großer Teil der Empfänger dennoch bankrott gegangen oder hantieren weiterhin am Existenzminimum. Wie sollen die einer Rückzahlungsforderung nachkommen? Zumal die Regierung mit dieser Soforthilfe ja lediglich eine Elendssituation zu kompensieren versuchte, die sie durch ihren überflüssigen Lockdown selbst herbeigeführt hatte.

    Auf der Plattform We act findet sich eine Petition: „Widerspruch gegen die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe“. Darin klagt der Initiator, dass wohl die meisten Hilfsempfänger…

    „nach einem inzwischen monatelangen Spießrutenlauf aufgefordert sind, die gesamte Leistung oder einen Großteil davon zurückzuzahlen, und das, obwohl sie seitdem – bedingt durch die zwangsverordneten erheblichen Restriktionen unter massiven existentiellen Einschränkungen leiden, enorme betriebswirtschaftliche Verluste hinnehmen mussten und nach wie vor müssen, die selbst durch die ausgezahlte Soforthilfe nicht ansatzweise kompensiert werden konnten.“

    Man kann jedem Betroffenen nur raten, sich einen Anwalt zu nehmen. Die Rückzahlungsforderungen, so bestätigten zwei Anwälte auf Anfrage des Autors, stehen auf äußerst wackeligen Füßen.

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