„Der Arzt haftet persönlich (…) Der Straftatbestand der Körperverletzung kommt in Betracht.“ Medizinrechtlerin Beate Bahner empfiehlt Impfopfern im Interview in COMPACT 11/2021 den Klageweg.

    Über zwei Drittel der Deutschen sind mindestens ein Mal geimpft. Viele haben das nicht aus Überzeugung getan, sondern auf Druck von Staat und Medien, zum Teil aus auch auf Druck des persönlichen Umfelds. Viele stimmten der Spritze zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und nicht weiter eingeschränkt zu sein. Doch die Folgen können schlimm sein: Die neue Ausgabe von COMPACT referiert die amtlichen Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts (zuständig für die Arzneimittelsicherheit): Damnach wurden in den acht Monaten seit Beginn der Impfkampagne am Jahresende 2020 bis 31. August 1.254 Todesfälle registriert und 15.122 Hinweise auf „schwerwiegende unerwünschte Reaktionen“. Dabei muss man bedenken, dass viele Betroffene ihre Beschwerden gar nicht gemeldet haben („bringt ja eh nichts“). Dazu gehören zahlreiche Frauen, die seit dem angeblich harmlosen Pieks Unregelmäßigkeiten und Ausbleiben der Menstruation feststellen und sich Sorgen um ihre Gebärfähigkeit machen.

    #ungeimpft COMPACT Cover 11/2021

    Wie können sich Betroffene wehren? Wir haben eine Expertin interviewt. Beate Bahner (*1966) ist seit 1995 in Heidelberg als Rechtsanwältin tätig, zunächst im Vertrags-, Bau- und Wirtschaftsrecht sowie im Familienrecht, seit 1999 zudem als Spezialistin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht. Im renommierten Springer-Verlag hat Frau Bahner fünf arztrechtliche Standardwerke veröffentlicht. Sie rät wegen der fahrlässig schnellen Zulassung unerprobter Vakzine von einer Corona-Impfung ab. Wer mit Impfschäden zu kämpfen hat, kann den Rechtsweg beschreiten, so ihr Rat. Hier ein Auszug aus dem Gespräch – vollständig können Sie es in COMPACT 11/2021 lesen.

    Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssten Ärzte denn rechnen?

    Bahner: Insbesondere mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Gesundheitsschäden eintreten, über die nicht aufgeklärt wurde, oder wenn gar nicht aufgeklärt wurde. Oder wenn gegen den Willen der Patienten geimpft wurde, was wir sicher in Pflege- und Altenheimen, vielleicht auch bei behinderten Menschen vermuten müssen. Dann kommt durchaus auch der Straftatbestand der Körperverletzung in Betracht – also haben wir auch eine strafrechtliche Komponente, die Ärzte berücksichtigen sollten. Ich selbst habe über 15 bis 20 Jahre hinweg Ärzte geschult. Es ging immer wieder um die Themen Aufklärung und Dokumentation – zwei Aspekte, die die Ärzte quälen, denn Aufklärung ist aufwendig, wenn sie korrekt erfolgt, ebenso wie die Dokumentation. Das ist aber eben wirklich notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Behandlung für den Fall von Komplikationen, die ja immer eintreten können. Die Behandlung ist ein Dienstvertrag, ich schulde eine korrekte Behandlung lege artis, also nach der medizinischen Kunst des jeweiligen aktuellen Facharztstandards, und ich schulde zugleich eine Aufklärung darüber, was passieren kann, wenn ich diese Behandlung vornehme, vornehmen lasse oder auch wenn ich mich gegen diese Behandlung entscheide. Beides obliegt einzig und allein dem Patienten. (…)

    Anwältin und Aktivistin: Das Bild zeigt unsere Interviewpartnerin Beate Bahner auf einer Querdenker-Demo am 18.7.2020 in Mannheim.
    Foto: imago images/Schreyer

    Welche Möglichkeiten, zum Beispiel auf Schadenersatzansprüche, bestehen denn für Patienten mit Impfschäden?

    Der Patient muss zunächst einmal herausfinden, wer ihn geimpft hat. Das ist, wenn er im Impfzentrum war, gar nicht so leicht. Er ist möglicherweise auch deshalb im Nachteil, weil der Impfarzt letztendlich eine Art beauftragter, beliehener Arzt ist und im Auftrag des Landes, des Staates oder der Stadt tätig war. Wenn es der niedergelassene Hausarzt war, dann haftet dieser Arzt persönlich. Das Problem für den Patienten bei allen Schadenersatzansprüchen oder behaupteten Behandlungsfehlern ist: Der Patient muss nachweisen, dass seine Beschwerden, die er drei Monate oder ein Jahr nach der Impfung hat, wirklich kausal darauf zurückzuführen sind. Und das ist schon immer bei Arzt-Haftungsfehlern ein Problem, bei Impfschäden erst recht. Wir müssen davon ausgehen, dass nur etwa drei Prozent aller geltend gemachten Impfschäden überhaupt anerkannt werden.

    Welche rechtlichen Konsequenzen sehen Sie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder impfen lassen, falls diese Schäden davontragen oder sogar sterben?

    Nehmen wir an, Eltern haben der Impfung eines 14-jährigen Kindes zugestimmt, und das Kind erleidet schwerste Schäden oder verstirbt sogar. Eine solche Folge ist so gravierend und erschütternd für die Eltern, dass ich denen nicht auch noch ein Strafverfahren wünsche, weil sie gutgläubig waren, weil sie vertraut haben in die Propaganda-Maschinerie der Massenmedien – weil sie gedacht haben, sie tun ihrem Kind oder ihren Eltern wirklich etwas Gutes. Alleine das Trauma einer Körperbehinderung, eines Todes oder einer schweren Schädigung wäre schlimm genug.

    Das war ein Auszug aus dem Gespräch mit Beate Bahner – vollständig können Sie es in COMPACT 11/2021 lesen.

    Über den COMPACT-Shop ist außerdems Bahners Ratgeber «Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten» erhältlich.

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