Mit der Aufhebung des Kopftuchverbots hat das Bundesverfassungsgericht die Religionsfreiheit über unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gestellt – eine Ordnung, die der Islam nicht anerkennt. _ von Karl Albrecht Schachtschneider Du nutzt offenbar einen Adblocker. COMPACT bleibt für Dich frei zugänglich. Damit das möglich ist, sind wir auch auf Werbeeinnahmen und direkte Unterstützung angewiesen. Bitte deaktiviere Deinen Adblocker für compact-online.de oder unterstütze unsere Arbeit direkt. COMPACT unterstützen Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, veröffentlicht am 13. März
    Anmelden
       

    Kommentare sind deaktiviert.