No tears for Krauts, no money for Krauts – das scheint das Motto der Bundesregierung zu sein. Wie deren Opferbeauftragter nun andeutete, sollen die Hinterbliebenen der Opfer des Würzburg-Massakers keine Entschädigung erhalten – mit einer haarsträubenden formaljuristischen Begründung. Damit nichts vergessen wird: COMPACT verschenkt seine Spezial-Ausgabe Asyl: Unsere Toten. Wir trauern um die Opfer der Multikulti-Politik an alle Kunden, die ab sofort bis Dienstag (6. Juli, 24 Uhr) irgendetwas in unserem Shop bestellen.
Seit 2018 zahlt die Bundesregierung 30.000 Euro für die engen Angehörigen der Opfer eines terroristischen Anschlags oder extremistischen Übergriffs. Die Hinterbliebenen der Opfer des somalischen Messermörders von Würzburg, der während seiner Tat den islamistischen Kampfruf „Allahu akbar“ skandierte, sollen hingegen nichts bekommen, weil ihr Opferstatus von der Bundesregierung unter kunstvollsten argumentativen Verdrehungen wegdefiniert wird.
Scheußliche Rabulistik gegen deutsche Opfer
Drauf deuten die Worte von Edgar Franke, dem Opferbeauftragten der Bundesregierung, gegenüber der Welt am Sonntag hin. Ob die Härteleistungen in diesem Fall fließen könnten, äußerte er, hänge „von den weiteren Ermittlungen ab. Es geht weiterhin darum, die Hintergründe und Motive der Tat genauestens zu ermitteln.“
Das ist ein kaum verklausuliertes „Nein“, zumal Franke noch bedeutungsschwer hinzufügte, dass der Staat nur für die Opfer eines als sicher festgestellten Terroranschlags eine besondere Verantwortung habe. Den Hinterbliebenen der Würzburg-Opfer dürfte sich angesichts dieser Rabulistik regelrecht der Magen umdrehen, zumal der Somalier nur aufgrund des umfassenden und durch die Bundesregierung zu verantwortenden Kontrollverlust des Jahres 2015 in das Land kommen konnte.
Doppelte Standards gegen Deutsche
Unfassbar ist auch der doppelte Standard, der mittlerweile an Anschläge angelegt wird. Hinter den Bluttaten von Hanau und Halle standen ja nun bekanntermaßen auch keine Terrororganisationen, sondern zwei psychisch schwer angeschlagene Täter. Dennoch wurde hier sofort der Terrorstatus vergeben.
Selbst der allen rechten Tendenzen nun wirklich völlig unverdächtige Autor Deniz Yücel kritisierte in der Welt vom 1. Juli dieses skandalöse Messen mit zweierlei Maß und betonte, dass es sich bei der Würzburger Bluttat um einen „Anschlag aus islamistischen Beweggründen“ handele, „woran weitere persönliche Dispositionen des Täters nichts ändern“.
Zudem äußerte er:
„Höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit und die Bundesregierung das auch sagen. Und zwar nicht nur durch ihren Sprecher, sondern auch in Gestalt von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich skandalöser Weise fünf Tage nach der Bluttat von Würzburg noch immer nicht geäußert hat.“
Man kann noch so lange über die Worte von Edgar Franke nachdenken, aber am Ende landet man immer wieder bei hochgradig erschreckenden Antworten. Offensichtlich soll Biodeutschen auch im Falle schwerster Verbrechen der Opferstatus so weit wie möglich aberkannt werden, solange es dafür noch irgendwelche interpretatorischen Spielräume gibt, die sich gegen die Hinterbliebenen der Opfer des eigenen Volkes auslegen lassen.
Ein solches Verhalten macht fassungslos und zeigt, wie tief die Merkel-Regierung moralisch gesunken ist.
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