Eigentlich sollte den illegalen Bewohnern der Liebigstraße 34 in Berlin-Friedrichshain am Donnerstag endgültig der Prozess gemacht werden. Doch der Hausbewohner-Anwalt hält den Richter für befangen – weil er sich nicht gendergerecht ausdrücke. 

    Schon einmal musste der Prozess gegen die linke Gemeinschaft in der Liebigstraße 34, die sich selbst als „anarcha-queer-feministisch“ bezeichnet, vertagt werden. Mitte November 2019 war es während der Verhandlung zu heftigen  Ausschreitungen gekommen. Zwei junge Frauen hatten  sich die Kleider vom Leib gerissen und sind schreiend und mit wackelnden Brüsten durch den Saal gerannt. „Liebig bleibt“, skandierten die Angeklagten, Stühle flogen durch die Gegend.

    Mietvertrag seit 2018 abgelaufen

    Der auf zehn Jahre befristete Gewerbemietvertrag der linken Hausbewohner endete schon im Jahr 2018. Ausziehen will die Krawalltruppe trotzdem nicht. Deshalb hat der Eigentümer Klage eingereicht und dem Gericht damit unwillentlich eine Serie chaotischer Prozesstage beschert.

    Die „Liebig34“, ein über und über graffitibeschmiertes Gebäude, gilt als Nervenzentrum der linksalternativen Szene in Friedrichshain. Mit äußerster Aggression wehren sich die Linken gegen die Räumungsklage. Dabei schrecken sie sogar vor Todesdrohungen nicht zurück: Kurz nach dem misslungenen ersten Versuch einer Verhandlung erschien bei Indymedia ein gefälschter Nachruf auf den vorsitzenden Richter. Matthias B habe sich das Leben genommen. Er sei in den Tegeler Forst gefahren und habe sich dort mit einem Kunststoffseil erhängt, so das unheimliche Schreiben.

    Steinwürfe auf Bezirksamt, Buttersäure in Auto, Schreie bei Plenarsitzung

    Dem Prozesstermin am Donnerstag ging eine Reihe linker Straftaten voraus, die erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Bundesrepublik in der Vergangenheit ausreichend gegen linkskriminelle Strukturen unternommen hat. So gab es in der Nacht zu Montag einen Anschlag auf das Bezirksamt von Berlin-Friedrichshain. Die Fassade wurde beschädigt und mehrere Fenster zerschlagen. Am Eingang hinterließen die unbekannten Täter den Schriftzug „Liebig34 bleibt – BVV muss gehen“.

    Donnerstagnacht nahm sich die linksextreme Szene dann das Familienauto des Kläger-Anwalts vor. Mit Hämmern zertrümmerten sie die Fenster, spritzten Bauschaum in den Auspuff und kippten Buttersäure auf den Kindersitz. Über die Motorhaube des völlig demolierten Autos stand am nächsten Morgen in grell pinker Farbe das Kürzel  „Liebig34“ geschrieben.

    Am Donnerstag musste zudem die Fragestunde des Berliner Abgeordnetenhauses wegen massiver Störung unterbrochen werden (COMPACT war vor Ort). Antifa-Krawallos warfen haufenweise Konfetti ins Plenum und kreischten „Ihr habt die ganze Stadt verkauft“.

    Keine Gendersprache – Prozess verschoben

    Und wieder kam es diese Woche nicht zu einem Urteil im Fall „Liebig34“. Der Anwalt der Hausgemeinschaft warf dem Richter vor, in seinen Schreiben durchgängig das generische Maskulinum zu verwenden und sich daher nicht gendergerecht auszudrücken. Er sei aus diesem Grund befangen, schließlich sei die Geschlechterneutralität zentrales Anliegen der Angeklagten. Jetzt müssen die beiden beisitzenden Richter und ein Vertretungsrichter der Kammer über den Befangenheitsantrag entscheiden. Und die Liebigstraße 34 bleibt vorerst von Linksextremen besetzt.

    Im Öffentlich-Rechtlichen findet die linke Randale rund um den „Liebig34“-Prozess keinerlei Erwähnung. Geschickt blenden die Mainstream-Medien alles aus, was dem von ihnen propagierten Weltbild schaden könnte. Über ihre ideologisch eingefärbte Berichterstattung informiert auch unser aktuelles Monatsmagazin:

     

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