Beim Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird immer unverhohlener ein doppelter Standard etabliert. Das Verbot der zwei für den Sonntag geplanten Querdenker-Demos in Berlin ist dafür das beste Beispiel. Erleben Sie die beiden grandiosen Querdenker-Demos aus dem August des vergangenen Jahres nochmals in unserer reich bebilderten COMPACT-Edition Tage der Freiheit: Reden, Edition, Fotos mit. Hier mehr erfahren.

     Die mittlerweile geradezu schon ritualisierten linksextremistischen Krawalle am 1. Mai und ein Christopher Street Day am vergangenen Wochenende, bei dem sich Zehntausende von Teilnehmern einen feuchten Dreck um die Corona-Regeln scherten, heben in den Behörden und der Politik Berlins niemanden mehr an. Das ist natürlich ganz besonders bemerkenswert mit Blick auf die notorisch gewalttätige „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“, bei der es seit ihrer ersten Durchführung im Jahr 1987 Hunderte von schwer verletzten Polizisten gab. Obwohl sich die Gewaltexzesse Jahr für Jahr mit Ansage wiederholen, gab es bislang nur ein einziges Mal, nämlich im Jahr 2001, ein polizeiliches Verbot.

    Versammlungsfreiheit nur für Linke

    Aber weder die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Intersexuellen, die am Christopher Street Day für ihre Rechte demonstrieren, noch die gewaltbereiten Berliner Linksextremisten brechen natürlich politische Tabus – ganz im Gegenteil, sie rennen beim rot-rot-grünen Berliner Senat auf politischer Ebene offene Türen ein. Wer hingegen die politischen Machtverhältnisse so wie die Querdenker wirklich in Frage stellt, hat in der deutschen Hauptstadt aus Sicht der zuständigen Behörden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwirkt.

    Die Querdenker-Bewegung stellt für das Polit-Establishment der Bundesrepublik eine völlig neue Herausforderung dar. Hier eine Querdenker-Demo am Münchener Odeonsplatz im September 2020.

    Wenn Thilo Cablitz, der Pressesprecher der Berliner Polizei, nun behauptet, das Verbot betreffe Versammlungen, deren Teilnehmer „regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren“, dann wirkt diese Begründung im höchsten Maße vorgeschoben. Aerosolforscher machen schließlich immer wieder darauf aufmerksam, dass die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel praktisch bei Null liegt. Außerdem ist nicht bekannt, dass die Infektionszahlen nach den beiden großen Querdenker-Demos im August vergangenen Jahres irgendwo hochgegangen wären – weder in Berlin noch anderswo.

    Anmaßung und Größenwahn

    Außerdem ist schon auffällig, dass die Berliner Polizei ja nicht einmal so richtig bestrebt ist, das Leben und die Gesundheit ihrer eigenen Beamten zu schützen, denn sonst würde sie ja nicht Jahr für Jahr mit aller Schafsgeduld dieser Welt die linksextremistische Gewalt-Demo am 1. Mai genehmigen. Die ständigen Verweise deutscher Politiker auf andere Länder wegen angeblicher oder tatsächlicher Grundrechtsverstöße muten jedenfalls immer anmaßender und unpassender an.

    Die beiden Mega-Demos der Querdenker in Berlin im August 2020 haben das Land erschüttert und verändert, denn es wurde deutlich, dass auch in der Bundesrepublik ein vom Bürgerrechtsgedanken getragener Protest eine Intensität erreichen kann wie die Massendemonstrationen gegen das SED-Regime im Herbst 1989 in der späten DDR. Erleben Sie die beiden grandiosen Querdenker-Demos aus dem August des vergangenen Jahres nochmals in unserer reich bebilderten COMPACT-Edition Tage der Freiheit: Reden, Edition, Fotos mit. Hier mehr erfahren oder einfach auf das Banner unten klicken.

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