Kurz nach Start der Impfkampagne zeigen immer mehr Beispiele, wie die indirekte Impfpflicht funktioniert – nämlich genau, wie befürchtet: als Wahl zwischen „freiwilliger“ Impfung oder persönlicher Nachteile. Zwei aktuelle Beispiele: Ein Zahnarzt zahlt seinen ungeimpften Mitarbeitern kein Gehalt mehr aus (COMPACT-Online berichtete heute) und ein Pflegedienst droht ihnen gar mit Kündigung.

    Durch soziale Medien wie Facebook kursiert derzeit das Schreiben (siehe Screenshot) eines hohen Tieres vom ambulanten Pflegedienst Hennigsdorf an die Mitarbeiter, in dem er (oder sie) deutliche Enttäuschung darüber artikuliert, dass die Pflegekräfte sich nicht „freiwillig“ gegen Corona impfen lassen. Deshalb würzt er seine Aufforderung mit einer Drohung.

    Zunächst wünscht er den Mitarbeitern ein frohes neues Jahr. Dann kommt er auf die Impfkampagne zu sprechen:

    „Wir haben hierzu bereits eine erste Umfrage unter euch gestartet, um eine Namensliste zu erarbeiten, die die Basis für eine Impfung aller Mitarbeiter (in erster Line die mit WG-Bezug) und unserer Pflegekunden (in erster Linie die Kunden der WGs) bilden soll. Die Rückmeldungen von euch sind zum Teil enttäuschend.“ (Fettbuchstaben im Original, Anm.)

    Mit anderen Worten, es haben sich zu wenige gemeldet. In den folgenden Zeilen wird die Freiwilligkeit gegen die Sorgfaltspflicht ausgespielt:

    „Natürlich besteht keine Pflicht zur Impfung, da diese freiwillig ist. Jedoch haben wir als Pflegedienst eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Pflegekunden zu erfüllen, die es verhindert, Personal, welches nicht die Möglichkeit einer Schutzimpfung in Anspruch nimmt, einzusetzen.“

    Das war es dann mit der Freiwilligkeit. Und sollte jemand mit dem Arbeitsrecht kommen:

    „Das Arbeitsrecht sieht hier vor, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen zu prüfen hat,  ob die betreffenden Mitarbeiter an anderer Stelle im Unternehmen ohne Kundenkontakt weiterbeschäftigt werden können. Dies muss ich mit einem eindeutigen NEIN beantworten. Diese Möglichkeit besteht nicht. Und da ungeimpfte Beschäftigte eine Gesundheitsgefahr für die Kunden bedeutet (!), sind arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich. Wir wollen unter allen Umständen personenbedingte Kündigungen vermeiden und appellieren an eure Vernunft.“

    Um die „Vernunft“, sich wegen Erhalt des Arbeitsplatzes  einen – in seinen potentiellen Nebenwirkungen noch weitgehend unerforschten – Impfstoff injizieren zu lassen, ein wenig voranzutreiben, will der Vorgesetzte ein gutes Beispiel geben:

    „Ich persönlich werde vorangehen und mich ebenfalls impfen lassen. Folgen Sie meinen Beispiel und schützen Sie sich selbst und unsere pflegebedürftigen Kunden!!! Ich zähle auf euch!!!“

    Lässt sich die Option, die den Mitarbeitern jetzt bleibt, noch als „freiwillig“ bezeichnen?

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    Der Mensch als Versuchskaninchen: Das gefährlichste Experiment der Geschichte. Ziele, Propagandisten, Profiteure: Der unheimliche Aufstieg von Biontech/Pfizer
    Sklaven der Spritze: Wer nicht mitmacht, verliert seine Freiheit. Impfzwang durch die Hintertür – und im neuen Infektionsschutzgesetz („Ermächtigungsgesetz“) bereits festgeschrieben!
    «Unfruchtbarkeit möglich»: Petition von Wolfgang Wodarg und Michael Yeadon. Pikant: Yeadon war langjähriger Forschungslleiter von Pfizer!
    Führt die Corona-Impfung zu Mutationen? Die mRNA-Impfstoffe als Angriff auf unser Erbgut
    Mitgefangen, mitgehangen: Die Grünen: Injektionen für alle! Vorabdruck aus Gerhard Wisnewskis neuem Buch „verheimlicht – vertuscht – vergessen 2021“
    Kalter Krieg im Labor: Moskau und Peking gehen eigene Wege – auch sie misstrauen den mRNA-Impfstoffen aus Bill Gates‘ Giftküchte

    Viren, Zombies, Mutationen: Impfthriller.

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