Die Splitterpartei SPD hatte im NRW-Landtag einen Eilantrag gestellt, der die Freiheit des Abgeordnetenmandats für AfD-Politiker einschränken sollte. Der Antrag wurde vom Präsidium jedoch abgelehnt.

    Auf den AfD-Coup in Thüringen reagierte die SPD in Nordrhein-Westfalen mit einem Eilantrag: Das Parlament solle beschließen, „dass die Wahl eines Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen niemals von den Stimmen von AfD-Abgeordneten abhängen darf“. Ebenso „darf es keine Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben, die nur durch die Stimmen von AfD-Abgeordneten eine Mehrheit gefunden haben“.

    AfD-Abgeordnete hätten damit als einzige kein Abstimmungsrecht mehr. So respektieren Sozialdemokraten Wählerwillen und Verfassung. Zum Glück begriff das Präsidium des Landtages, was da „beantragt“ worden war und verweigerte dessen Aufnahme in die Tagesordnung. Gegenüber der Welt stellte der Politikwissenschaftler Stefan Marschall fest: „Offensichtlich soll hier eine politische Festlegung getroffen werden. Eine solche Festlegung kann aber nicht verbindlich sein, weil Abgeordnete laut Verfassung nicht an Aufträge gebunden sind, sondern immer frei entscheiden können.“

    Der AfD-Fraktionsvorsitzende des Düsseldorfer Landtags, Markus Wagner, benennt das offensichtliche Demokratiedefizit der Sozialdemokraten: „Die Selbstverständlichkeit, mit der die SPD einen zutiefst antidemokratischen und zudem verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Antrag zu stellen versucht hat, ist Ausdruck einer Gesinnung, die wir mit dem Fall der Mauer eigentlich überwunden zu haben glaubten.“ Aber auch nach dieser Zurückweisung wird die SPD bestimmt neue Versuche unternehmen, sich als Vorreiter im „Kampf gegen Rechts“ zu präsentieren.

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