Den heutigen 1. Mai begehen viele alternativen Medien als Tag des Grundgesetzes. Wir steuern Überlegungen eines Lesers zu kreativen Formen staatsbürgerlichen Widerstands in Corona-Zeiten bei – und einen Aufruf zu einem Spaziergang am 2. Mai in Dresden.

    _ von Hans Heydrich

    „Als ich 15 war, sind meine Eltern auf die Straße gegangen, um für Freiheit und Bürgerrechte zu demonstrieren. Heute ist meine Tochter 15, und ich stehe hier aus dem gleichen Anlass.“ Das sagte mir am vergangenen Samstag eine Frau im Großen Garten in Dresden. Ja, wir sind in einer Situation, die sich noch vor einem halben Jahr niemand hätte vorstellen können: Das Grundgesetz außer Kraft, die Bürgerrechte stark eingeschränkt, das Tragen von „schädlichem, lächerlichem Mund-Nasen-Schutz“ (so Weltärztepräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery) als Zeichen der öffentlichen Unterwerfung gefordert, Zerstörung der Wirtschaft und Kultur des Landes in vollem Gange.

    Corona-Spaziergänger am 25.4. in Dresden. | Foto: Autor

    Die Begründung, dies alles erfolge, um sterbenskranken, sehr alten Menschen noch ein paar Wochen weiterer Qual in Isolation zu „schenken“, ist mehr als unglaubwürdig. Überall wird verkündet, dass an eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit frühestens in vielen Monaten zu denken ist und die vollen Rechte niemals wiederhergestellt werden sollen. Nun könnte man sich auf Artikel 20 (4) des Grundgesetzes berufen:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Doch was nützt dieser Artikel, wenn das Grundgesetz nicht mehr gilt? Und was wäre, wenn man wirklich Widerstand leisten würde?


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    Der Aufruf zu Demonstrationen wurde schon mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme der Computer oder Zwangseinweisung in die Psychiatrie geahndet. Kämen trotzdem größere Demonstrationen zustande, so wäre zu befürchten, dass es nicht so friedlich wie 1989 ablaufen könnte. Damals standen die Kirchen auf der Seite der Menschen, die um ihre Freiheit kämpften. Heute stehen sie im Dienst der Herrschenden, und auch die bis vor Kurzem noch einzige Oppositionspartei hat kläglich versagt und sich zum Helfer der Unterdrücker machen lassen.

    Ich möchte deshalb ausdrücklich davor warnen, zu Demonstrationen aufzurufen und der Regierung damit die Möglichkeit von Repressalien zu geben. Würde man Artikel 20 (4) GG wirklich in die Tat umsetzen, könnte das zu einem Bürgerkrieg führen. Bevor man das in Kauf nimmt, sollten alle anderen Möglichkeiten ausgenutzt werden.

    Dr. Bodo Schiffmann unternimmt derzeit einen verzweifelten Versuch, auf den Resten des Grundgesetzes eine gewaltlose Rettung zu erreichen. Er ist dabei, eine neue Partei namens Widerstand 2020 zu gründen, die im Moment schon über 50.000 eingeschriebene Gründungsmitglieder hat. Diese Aktivität verdient unser aller Unterstützung! Ihr solltet Eure Solidarität mit Dr. Schiffmann und Euer Eintreten für das Grundgesetz dadurch zeigen, dass Ihr die sogenannte Querdenkerbommel an Kleidung, Taschen, Auto, Gartenzaun und so weiter befestigt.

    Bürger für Freiheit und Grundgesetz am Dresdner Palaisteich. | Foto: Autor

    Am letzten Samstag kam mir noch eine Idee: Es liefen wieder ab 15:30 Uhr etwa 60 Menschen in gebührendem Abstand mit Zetteln, auf denen sie ihre Forderungen kundtaten, um den Palaisteich in Dresden. Einige hatten auch Wimpel der schwedischen Fahne dabei und einige hielten Druckausgaben des Grundgesetzes in der Hand. Es waren 10 (!) Einsatzwagen der Polizei dort, die einschritten und die Menschen zum Stehenbleiben aufforderten. Nach einer Stunde wurde der „verbotene Aufzug“ von der Versammlungsbehörde aufgelöst. Der Fehler war, dass man doch erkennbar als Gruppe um den Palaisteich lief. Wie wäre es, wenn am morgigen Samstag, 15:30 Uhr, Menschen mit der Querdenkerbommel am Rucksack und der Druckausgabe des Grundgesetzes in der Hand unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände kreuz und quer durch alle beliebten Parkanlagen aller großen und kleinen Städte Deutschlands spazierten?

    Das wären keine Demonstrationen, würde der Gesundheit der Spaziergänger dienen und keinerlei Infektionsgefahr (so es sie denn überhaupt gibt) in sich bergen. Das Tragen des Grundgesetzes ist, soweit ich weiß, bisher auch noch nicht verboten… Also: Die Buchhandlungen sind wieder geöffnet. Die einfache Broschürenausgabe ist schon für etwa 3 Euro zu haben und eine Kopie des Titelblattes tut es zur Not auch…

    Am Samstag, den 2. Mai, werden in Dresden, ab 15:30 (Palaisteich Großer Garten) wieder Spaziergänger für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat Gesicht zeigen.

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