Nicht nur in Namibia, sondern auch seitens Griechenland werden wieder Forderungen nach deutschen Reparationszahlungen laut. Dem hat mit Heinz A. Richter nun ein renommierter Historiker ganz klar widersprochen. Den Falschdarstellungen über unsere Historie treten wir mit COMPACT-Geschichte Nr. 13 Geschichtslügen gegen Deutschland entgegen. Hier mehr erfahren.

    Jetzt hat auch die griechische Regierung ihre Forderung nach Entschädigungszahlungen für die deutsche Besatzungsherrschaft vor 80 Jahren erneuert. Das bleibt allerdings nicht unwidersprochen: Der Griechenlandexperte und emeritierte Geschichtsprofessor Heinz A. Richter hat solchen Begehrlichkeiten in einem Interview mit dem Portal T-Online eine klare Absage erteilt – mit schlagenden Argumenten.

    Bereits 2016 geriet der Historiker mit SPD-Parteibuch in die Schlagzeilen, nachdem er wegen seines 2011 erschienenen Werkes Operation Merkur auf Kreta angeklagt wurde. Hintergrund waren seine Schilderungen über griechische Partisanen, die gefangene und verwundete Wehrmachtssoldaten auf bestialische Art und Weise töteten. Daraufhin wurden von den deutschen Besatzern auch viele unbeteiligte Zivilpersonen erschossen. Unter anderem dafür fordert Athen nun Reparationen.

    Genau dieser Forderung widerspricht Richter nun im Interview mit T-Online. Auf die Frage, ob das Ansinnen der griechischen Regierung berechtigt sei, antwortet der renommierte Geschichtswissenschaftler klipp und klar:

    Nein. Griechenland hat kein Recht mehr auf deutsche Reparationen. Die Griechen haben 1949 – wie andere westeuropäische Kriegsteilnehmer auch – bereits entsprechende Entschädigungen erhalten.

    Zur Frage des Interviewers, ob die Forderung nach Reparationen „angesichts der von Deutschen begangenen Massaker“ denn nicht wenigstens „verständlich“ sei, antwortete Richter, der diese Taten überhaupt nicht in Abrede stellt oder gar gutheißt:

    „Verständlich, berechtigt nicht unbedingt. Nehmen wir das Massaker von Kalavrita im Dezember 1943. Griechische Partisanen hatten damals einige Dutzend deutsche Soldaten gefangengenommen und getötet. Als Vergeltung für die Tat wurden ‚Sühne‘-Maßnahmen angeordnet.“

    Man müsse beachten, so Richter weiter, wie der Krieg von beiden Seiten radikalisiert worden sei. Und er fährt fort:

    „Rund 60 kriegsgefangene und damit wehrlose deutsche Soldaten hatten die Partisanen zuvor getötet. Die Partisanen haben in Kauf genommen, dass Zivilisten den Preis bezahlen sollten. Die Deutschen betrachteten solche Aktionen wie in Kalavrita als vom Kriegsrecht gedeckte Repressalien. Frauen und Kinder blieben außen vor.

    Auf die Erwiderung des Interviewers, dass auch Frauen und Kinder zu den Erschossenen gehört hätten, antwortet der Historiker: „Stimmt nicht. Geiseln waren nur Männer.“

    Bezüglich der Geiselerschießungen, die nahezu auf allen Seiten stattgefunden haben, wäre noch anzumerken, dass weder die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 noch die Genfer Konvention von 1929 dazu Stellung bezogen und es der Entwicklung des Gewohnheitsrechts überließ, wie damit zu verfahren ist. Erst ab 1949 gelten solche Maßnahmen als nicht vom Kriegsrecht gedeckt.


    Wir kämpfen für die Wahrheit: Seit mehr als 75 Jahren wird den Deutschen mit teils haarsträubenden Falschdarstellungen eine Kollektivschuld eingeredet, die einer Überprüfung der historischen Tatsachen nicht standhält. In  COMPACT-Geschichte Nr. 13 Geschichtslügen gegen Deutschland gehen wir falschen Mythen auf den Grund und korrigieren das einseitige Bild: von den angeblich rückständigen Germanen über das säbelrasselnde Preußen, den Ersten und den Zweiten Weltkrieg bis hin zu Reemstmas Wehrmachtsausstellung. Hier bestellen.

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