Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die sogenannte Bundes-Notbremse soll morgen durchs Parlament gepeitscht werden. Es gibt aber noch die berechtigte Hoffnung, dass Merkel & Co. damit krachend scheitern werden. Argumente gegen das Ermächtigungsgesetz finden Sie in COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur: Wie unsere Freiheit stirbtHier bestellen.

    CDU, CSU und SPD wollen morgen den Sack zumachen – und damit die Corona-Diktatur verfestigen. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll das föderale System der Bundesrepublik ausgehebelt, den Ländern jeglichen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Corona-Maßnahmen entzogen und Merkels Macht gesichert werden – ein lupenreines Ermächtigungsgesetz.

    Ausgangssperre verstößt gegen Grundgesetz

    Vor allem die geplante bundesweite Ausgangssperre stößt auf immer mehr Widerspruch bei hochrangigen Juristen. In dieser Sache meldete sich nun auch der Berliner Verfassungsrichter Robert Seegmüller zu Wort. Seiner Ansicht nach ist der Gesetzentwurf nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Erstens weise er nicht nach, dass Betroffene gegen die bisherigen Kontaktverbote verstießen und deshalb eine zusätzliche Ausgangssperre notwendig sei. Zweitens sei auch die Vermutung, dass Personen, „die sich nicht an Kontaktbeschränkungen halten“, den Ausgangssperren Folge leisten, unbewiesen. „Dafür benennt der Entwurf keinen Beleg“, so Seegmüller.

    Kinder leiden besonders unter Merkels Corona-Politik. Für sie könnte es jetzt noch schlimmer kommen.

    Auch die Bundesärztekammer übt deutliche Kritik: „Die Festlegung auf die Sieben-Tage-Inzidenz als alleinigen Wert für die tiefgreifenden Maßnahmen“ sei nicht vertretbar, um „politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger“ herbeizuführen.

    Ohnehin erscheint das alleinige Abstellen auf den Inzidenzwert, der den Gesetzentwurf von Union und SPD durchzieht, mehr als fragwürdig. Erst vor knapp anderthalb Wochen hatte der Bielefelder Richter Jens Gnisa dazu geäußert:

    „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus. Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“

    Was auf uns zukommt

    Der Bund reißt alle Kompetenzen an sich. Merkels Kanzleramt wird zur Kommandozentrale, die Länder haben keinen Einfluss mehr, die Kanzlerin wird zur Quasi-Diktatorin. Die wichtigsten Punkte ihres Ermächtigungsgesetzes:

    ▪️ Ausgangssperren: In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 soll es künftig automatisch nächtliche Ausgangssperren bis 5 Uhr morgens geben – nun ab 22 statt ab 21 Uhr, wie ursprünglich geplant. Bestehen bleiben sollen Ausnahmen, etwa für den Weg von und zur Arbeit. Außerdem soll „im Freien stattfindende körperliche Bewegung“, also beispielsweise Joggen, bis 24 Uhr erlaubt sein – jedoch nur alleine.

    ▪️ Schulen: Besonders hart trifft es wieder einmal die Schüler: Bislang hieß es, dass der Präsenzunterricht bei einem Inzidenzwert ab 200 ausfallen soll. Nun planen Union und SPD, schon ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht anzuordnen. Komplett geschlossen werden sollen Schulen, sobald der Wert von 165 erreicht ist.

    ▪️ Sport: Auch der für die Entwicklung der Kleinen so dringend notwendige Kindersport im Team wird nahezu verunmöglicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, diesen bei Inzidenzen über 100 nur noch „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes“ erlaubt sein. Eine Ausnahme gibt es für Kinder unter 14 Jahren: Sie sollen „in Gruppen von höchstens fünf Kindern“ gemeinsam Sport treiben dürfen.

    Sportliche Betätigung: Möglichst allein, möglichst einsam. Teamgeist kann so nicht entstehen.

    ▪️ Arbeit: Die Politik soll künftig noch stärker in die Wirtschaft hineindirigieren: So soll die Homeoffice-Pflicht, bislang per Verordnung geregelt, nun im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Demnach werden Arbeitgeber unabhängig von Inzidenzwerten verpflichtet, ihren Beschäftigten „im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anzubieten, die Arbeit in der eigenen Wohnung auszuführen, wenn dem „keine zwingenden, betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“.

    ▪️ ÖPNV: Alle Fahrgäste werden verpflichtet, eine FFP2-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen. Beim Personal soll weiterhin eine OP-Maske ausreichen.

    ▪️ Einzelhandel und Gastronomie: Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 sollen alle Läden nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung einzelne Kunden empfangen dürfen. Voraussetzung hierfür ist ein negativer Corona-Test des Käufers. Liegt der Wert über 150 müssen die Geschäfte den Verkauf komplett einstellen. Ausgenommen sind wie üblich Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien. Restaurants, Kneipen, Bars und Hotels bleiben weiterhin dicht. Nur der Außer-Haus-Verkauf ist gestattet.

    Diese Regelungen sollen so lange gelten, wie der Bundestag eine sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“. Und danach? Im Zweifelsfall wird nochmal verlängert. Nicht anders kennt man es von Merkel & Co.

    Wie die Notbremse ausgebremst werden kann

    Doch wie kann die Corona-Diktatur per Ermächtigungsgesetz noch abgewendet werden?

    1. Durch Massenproteste

    Das Volk muss endlich gegen die Zumutungen aus Berlin auf die Straße gehen. Dabei geht es nicht darum, wie man Corona oder einzelne Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Tests persönlich einschätzt, sondern um Grundsätzliches: Wollen wir Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe des Kanzleramts abgeben? Oder wollen wir uns unsere Grundrechte zurückerkämpfen und den Bruch unserer Verfassung durch die Herrschenden verhindern?

    Widerstand ist jetzt notwendiger denn je. Foto: Paul Klemm

    Schon für den morgigen Mittwoch haben Michael Ballweg, Gründer von Querdenken-711, und der Ex-Radiomoderator und Freiheitsaktivist Ken Jebsen gemeinsam zum Großkampftag gegen die Corona-Diktatur in Berlin aufgerufen. Ab 10 Uhr werden insgesamt drei Kundgebungen stattfinden, die sich als Einheit begreifen: Ballweg und Jebsen werden im Regierungsviertel auftreten.

    Bei Thorsten Schulte nahe dem Brandenburger Tor in Sichtweite zum Reichstag sprechen außer ihm unter anderem Heinrich Fiechtner, Elijah Tee, Jürgen Elsässer und die AfD-Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller und Karsten Hilse. Und 100 Meter weiter, am Panzerdenkmal auf der Straße des 17. Juni, in der Nähe des Bundeskanzleramtes, halten Querdenken-30 (Berlin), Querdenken-341 (Leipzig) und der Demokratische Widerstand von Anselm Lenz eine Kundgebung ab. Der Widerstand ist geeint, seien auch Sie dabei!

    2. Durch verantwortungsbewusste Parlamentarier

    Für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wollen außer den einbringenden Fraktionen möglicherweise die Grünen stimmen. Nicht zustimmen wollen AfD, FDP und Linke. Letztendlich käme es vor allem auf möglichst viele Abweichler aus der Union an. Dazu gehören etwa die CDU-Parlamentarierinnen Saskia Ludwig und Jana Schimke aus Brandenburg.

    Auch der hessische CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer wird mit Nein stimmen. In einer Erklärung vom 13. April an seine Fraktionskollegen schrieb er:

    Um es sehr persönlich zusagen, ich akzeptiere nicht, dass mir irgendjemand vorschreibt, wann ich aus dem Haus zu gehen habe.

    Und er brachte seine Einwände in knapper Form auf den Punkt:

    ▪️ Es fehlt die Beteiligung des Parlaments.
    ▪️ Das Bundeskanzleramt kann ohne jegliche Mitsprache des Bundestags auf dem Verordnungswege umfassend handeln.
    ▪️ Das föderale System wird ad absurdum geführt.
    ▪️ Mit der Einführung der Ausgangssperre, die von vielen Gerichten gekippt wurde, soll die Justiz zukünftig gezielt ausgeschaltet werden.
    ▪️ Es fehlt die Begründung, dass das Virus zwischen 21.00 und 5.00 besonders gefährlich ist.
    ▪️ Die Inzidenz als Maßstab des Handelns ist wissenschaftlich längst überholt.
    ▪️ Die Folgeschäden werden nicht berücksichtigt – vom Ruin vieler Unternehmen  Betriebsaufgaben, Arbeitsplatzverluste, Ruin der Altersversorgung bis zu gesundheitlichen und seelischen Schäden.

    Folgen Ludwig, Schimke und Irmer weitere Unionsabgeordnete, könnten sie Merkels Bundes-Notbremse im Parlament zu Fall bringen.

    3. Durch Verfassungsklagen

    Mit gutem Beispiel geht hier eine Initiative vor an, zu der sich unter anderem die Einzelhandelsketten Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor und der ANWR Schuheinkaufsverbund zusammengeschlossen haben. „Da es bei vielen Händlern zwischenzeitlich um Existenzen geht, sind wir bereit, alle Rechtswege zu beschreiten“, so ANWR-Vorstand Fritz Terbuyken gegenüber dem Handelsblatt.

    Zusammengeschlossen hat sich die Gruppe inzwischen mit der Initiative Das Leben gehört ins Zentrum, in der unter anderem Deichmann, der Shoppingcenterbetreiber ECE und weitere Handelsketten juristisch gegen die Lockdown-Politik vorgehen wollen.

    Einzelhandel und Gastronomie wollen klagen. Foto: David Tadevosian | Shutterstock.com

    Auch die Initiative Händler helfen Händlern unter der Leitung von Rose-Bikes-Chef Markus Diekmann bereitet eine Verfassungsklage gegen die Bundes-Notbremse vor. Der Gruppe haben sich inzwischen fast 4.000 Einzelhändler, Restaurants und Unternehmen wie die Gastro-Kette L`Osteria angeschlossen.

    Diekmann spricht von „staatlicher Willkür” und Ungleichbehandlung. So dürften etwa Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler jedoch nicht. „Wir werden jetzt die Interessen des Handels und der Gastronomie bündeln und damit noch eine gewichtigere Stimme erzeugen.“ Geprüft werde aktuell eine Verfassungsklage, der man sich in Form einer Sammelklage anschließen könne.

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