Meldung: Man muss den Düsseldorfern zu ihrem Verwaltungsgericht gratulieren: Die allgemeine Pflicht, eine luftraubende Bazillenschleuder selbst auf dem Gehweg zu tragen, wurde heute Vormittag gekippt.

    Erst vor fünf Tagen mussten wir auf COMPACT-Online berichten, dass Düsseldorfs Bürger ab sofort horrende Geldstrafen zahlen müssen, wenn sie sich dem Maulkorbzwang – auch auf dem Gehweg – widersetzen. Diese Maulkorbplicht, zu der Düsseldorf OB Stephan Keller (CDU) seine Untertanen verurteilt hatte, ist jetzt vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Ab morgen sollten scharfe Kontrollen zur Durchsetzung der Maskenplicht starten.

    Mehr als ein halbes Dutzend Eilanträge gegen diese Verordnung gingen beim Verwaltungsgericht ein. Schon dem ersten heute verhandelten Beschwerdeführer gab man recht. Nun gilt solche Aufhebung ausschließlich für die jeweils klagenden Bürger, nicht automatisch für alle Bürger. Daher kann man nur jedem raten, ebenfalls eine solche Klage einzureichen. Spätestens, wenn man zur Geldstrafe verdonnert wurde. Es ist fraglich, ob Düsseldorf eine solche Klagewelle riskieren würde.

    Was von dem aktuellen Maskenfetischismus zu halten ist, lesen Sie in der neuen COMPACT-Aktuell: „Corona-Lügen“. Darin finden Sie  wissenschaftlich fundierte Antworten auf die zehn drängendsten Corona-Fragen bereitgestellt. Darunter auch zum Thema „Mundschutz“:

    Am 30. Januar 2020 wurde diese Gretchenfrage noch anders beantwortet. Christian Drosten saß im RBB-Talk aus Berlin einem Moderator gegenüber, der «Maske aufziehen» für eine geeignete Strategie gegen die Ausbreitung des Virus hielt. Drosten schüttelte den Kopf: «Damit hält man das nicht auf.» Die «technischen Daten» seien «nicht gut». Fast neun Monate später ist er wie ausgewechselt: «Die Masken bekommen wir so schnell nicht los», sagte er im Deutsche-Welle-Interview. Und: «Auch wenn wir mit den Impfungen beginnen, wird der größte Teil der Bevölkerung weiter Masken tragen müssen.»

    Bis Ende 2021 sollen sie zu unserem Alltag gehören. Auch die WHO änderte Anfang Juni ihre Meinung, obwohl ihr Nothilfedirektor Michael Ryan noch kurz zuvor davon abgeraten hatte, Maske zu tragen, «wenn man nicht selbst krank ist». Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema «Mund-Nasen-Bedeckung und Freiheitsrechte» vom 30. April kam zur Schlussfolgerung: «Wissenschaftlich belegt ist die Schutzwirkung von einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen bisher nicht.» Eine Studie der Oxford-Universität von Ende März zog folgendes Fazit:

    «Weder die Fälle von Grippe-ähnlichen Erkrankungen noch die im Labor bestätigten Influenza-Fälle wurden durch das Tragen der Masken signifikant reduziert». Den Welt-Herausgeber Stefan Aust beschlich Anfang September der Eindruck, dass die Maske «der Maske wegen getragen werden» müsse, sozusagen «als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber».

    Der ultimative Argumenten-Hammer gegen die 2. Lügen-Welle. Mit Ischgl-Studie, Heinsberg-Studie, Schulstudie Sachsen, dem Whistleblower-Papier aus dem Innenministerium und der großen Impfdebatte Kennedy contra Dershowitz. HIER bestellen oder einfach auf das Banner unten klicken!

    Kommentare sind deaktiviert.