Ein schwarzer Tag für den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach: Das Landgericht Osnabrück weigert sich, die Vorlage eines gefälschten Impfpasses für strafbar zu erklären. Sind Ungeimpfte nur noch Menschen zweiter Klasse? Viele Prominente sagen dazu: Nein! Lesen Sie über widerständige Stars  im brandneuen COMPACT 11/2021 – hier bestellen.

    Aktuell kriegt man auf dem Online-Schwarzmarkt (oder bei guten analogen Kontakten) einen gefälschten Impfpass für durchschnittlich 200 Euro. In der Apotheke vorgelegt, erhält man ein digitales Impfzertifikat, dass den Besitzer vom staatlich verordneten Untermenschen-Status befreit. Auch Ungeimpfte können damit am öffentlichen Leben wieder teilhaben.

    Jetzt wurde in Osnabrück ein mutmaßlich gefälschter Impfausweis bei der Vorlegung in der Apotheke kassiert. Das Amtsgericht sollte die Beschlagnahmung bestätigen – und lehnte ab! Die Staatsanwaltschaft reagierte mit einer Beschwerde, die ebenfalls zurückgewiesen wurde. Begründung: das Vorzeigen gefälschter Urkunden ist im privaten Bereich nicht strafbar. Zu dem gehören auch Apotheken. In der Pressemitteilung spricht das Amtsgericht von einer Strafbarkeitslücke.

    Diese Lücke ist unter Dealern der Fake-Ausweise bereits bekannt, erfuhr aber jetzt offizielle Bestätigung. Für den Panik-Profi Karl Lauterbach ein schwarzer Tag. Hat seine Foltermaschinerie etwa ein Leck? Also erklärte er das Urteil zur „Katastrophe“. Eine solche Gesetzgebung sei „auf keinen Fall akzeptabel“. (Welche Gesetzgebung Lauterbach „akzeptabel“ fände, kann man sich ausmalen…) Diese schreckliche Gesetzeslücke würde

    „dazu führen, dass wir die Zertifikate, die echt sind, nicht mehr anerkennen können.“

    Was ein Szenario: plötzlich erkennt Lauterbach die millionenfach ausgestellten Impfausweise nicht mehr an! Gibt‘ dann wieder Lockdown für alle?! Kleiner Trost für den Gesundheits-„Experten“: Der Osnabrücker Fake-Ausweis darf zwar nicht beschlagnahmt werden, weil Beschlagnahmung eine Straftat voraussetzt, aaaaber: man kann ihn – laut Landesgericht – auf ordnungsrechtlicher Grundlage sicherzustellen. Schließlich stelle er

    „aufgrund der bestehenden Ansteckungsgefahr eine gegenwärtige Gefahr für die Allgemeinheit dar“.

    – Na also. Schau mal, Lauterbach: da hat das Gericht Dir doch ein Schlupfloch gelassen… Da wirst Du es doch verkraften, dass der Fälscher nicht gehängt wird.

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