Noch im Februar hatten Verfassungsrichter muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal untersagt – wegen der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Dieses Verbot hat der grüne Justizsenator Dirk Behrendt am 1. August kassiert. Schließlich verletzt es die Religionsfreiheit. Diese allerdings gilt nicht für Bibelverse in einem Berliner Restaurant: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet.

    Die Koreanerin Park Young-Ai ist Betreiberin des Restaurants „Ixthys“ in Berlin-Schönefeld, dessen altgriechischer Name „Fisch“ bedeutet – Erkennungszeichen der Christenheit. Doch die 71-Jährige serviert ihren Gästen nicht nur landestypische Speisen aus Asien, sondern auch Gottes Botschaft, sichtbar von den Wänden ihres Lokales verkündet. Denn es steht geschrieben: „Nicht von Brot allein soll der Mensch leben, sondern von jedem Wort, das durch den Mund Gottes ausgeht.“ Die Menschen sollten erkennen, dass der sie liebt, begründet Young-Ai ihre ungewöhnliche Dekoration. Sie habe die Bibelstellen aufgehängt, da „das Wort Gottes lebendig und kraftvoll“ sei und „die Leere in den Herzen der Menschen erfüllen“ könne, wie sie in einem Interview mit dem christlichen Internetportal idea unlängst sagte. Sie bete jeden Tag für ihre Gäste, vom christlichen Glauben erfasst zu werden.

    Dazu gehört für die alte Dame auch die Abkehr von Homosexualität: Sie hoffe, dass wenigstens einer von ihnen seine „Sünde“ erkenne und zu Gott zurückfinde. Dem wollte sie Nachdruck verleihen mit einem Zitat aus dem 3. Buch Mose, auch bekannt als Leciticus: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (…) jeder, der einen von allen diesen Greueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Bereits im Juli hatte das Boulevardblatt Berliner Zeitung diesen Spruch als „Die Schande von Schöneberg“ und als „homofeindliche Agitation“ bezeichnet.

    Auch im Regenbogen-Kiez kam der Bibelvers nicht gut an, führte zu Anfeindungen, gilt in einem christlichen Land inzwischen als Volksverhetzung. Deswegen und wegen „homophober und menschenfeindlicher Haltung“ hat die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen eingeleitet, sogar ihr Lokal durchsuchen lassen. Der Anwalt der bibeltreuen Park Young-Ai hat laut idea Beschwerde eingelegt und auf die Religionsfreiheit verwiesen: „Wenn die Bibel in Deutschland gelesen werden darf, darf sie auch zitiert werden.“

    Das sehen LGBTI-Aktivisten, etwa vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, anders. Sie forderten die Christin auf, die gegen Homosexuelle gerichteten Verse zu entfernen. „Ich bin traurig, dass immer noch viele Menschen – darunter auch evangelische Christen – glauben, die sexuelle Orientierung eines Menschen ändern zu können und sogar zu ‚müssen'“, so Jörg Litwinschuh-Barthel von der mit 11,61 Millionen Euro ausgestatteten Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, benannt nach dem Mitbegründer der ersten deutschen Schwulenbewegung.

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    Doch für Young-Ai ist und bleibt Homosexualität eine Art Blasphemie. Schließlich stehe in der Bibel, dass diese gegen Gottes Plan sei, Homosexuelle „gerettet“ werden müssten, wenngleich diese ebenso wie Lesben weiterhin gern in ihrem Lokal bedient würden. Sie äußerte die Hoffnung, „dass sie zu Gott finden“. Nun, das eine schließt das andere nicht aus: Toleranz auf allen Seiten wäre angesagt. Fraglich allerdings ist, ob sich die politisch korrekten Tugendwächter genau so echauffiert hätten, wenn sie ihr Restaurant mit Sprüchen aus dem Koran tapeziert hätte, der bekanntlich noch weniger mit dem Grundgesetz vereinbar ist als die Bibel. Kritik daran aber fiele mit Sicherheit unter den Straftatbestand „Rassismus“.

    Wenn das Kopftuch im Gerichtssaal von Religionsfreiheit gedeckt wird, Bibelverse in einem Restaurant aber nicht, dann kann man zurecht von Islam-Appeasement sprechen – und von Christenverfolgung, die nun auch in Deutschland Einzug hält.

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