Trotz einschlägiger Vorstrafen wurde Drag-Künstler Mario Olszinski in Berlin nur zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Gerichtsentscheidung die fassungslos macht. In COMPACT-Spezial «Geheimakte Kinderschänder» beleuchten wir pädophile Netzwerke, die bis in Politik, Justiz und Showbusiness reichen. Hier mehr erfahren.
Er kommt wieder mit einem blauen Auge davon: Das Amtsgericht Tiergarten hat Mario Olszinski, besser bekannt als Dragqueen «Jurassica Parka», wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu zehn Monaten Haft verurteilt allerdings ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Olszinski war in der eine der Berliner Promi-Szene gut vernetzt. Er machte Wahlkampf für Franziska Giffey von der SPD, moderierte den CSD, wurde von Berlins Regierendem Bürgermeister (CDU) zu einer Kinderveranstaltung eingeladen.
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COMPACT unterstützenBei der Hausdurchsuchung 2025 beschlagnahmte die Polizei diverse Speichermedien mit insgesamt 131 Videodateien mit kinderpornografischem Material (mit einer Gesamtlänge von fünf Stunden und 25 Minuten) sowie 28 entsprechende Bilddateien. Darüber hinaus stellten die Beamten strafbares jugendpornografisches Material (pornografische Darstellungen von Personen über 14 und unter 18 Jahren) fest: 17 Videodateien mit einer Spieldauer von insgesamt 56 Minuten sowie fünf Bilder.
Olszinski ist einschlägig vorbestraft: Bereits 2023 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Kinderpornos zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro (160 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt. Experten gingen deswegen vor dem aktuellen Prozess von einer Haftstrafe ohne Bewährung aus.
Günstige Sozialprognose
Der Staatsanwalt hatte nur elf Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigerin von «Jurassica Parka» stellte keinen konkreten Antrag. Dass das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten sogar noch milder ausfällt, ist ein Skandal. Olszinskis Vorstrafe wertete das Gericht zwar als strafschärfend, doch sein Geständnis und die Kooperation mit den Ermittlern wurden als abschwächend bewertet.3

Die Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte setze sich inzwischen selbstkritisch mit den Ursachen seiner Taten auseinander und bemühe sich um professionelle Hilfe. Sie stellte ihm eine positive Prognose: Es sei davon auszugehen, dass Olszinski keine weiteren Straftaten dieser Art begehen werde.
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