NOCH betont die Bundesregierung, eine Handy-App zu Nachverfolgung und angeblichem Schutz vor Corona sei freiwillig. Denn nun fordert Tilman Kuban, Vorsitzender der Jungen Union, das Spionage-Tool auch ohne ausdrückliche Zustimmung auf den Smartphones der Bürger zu installieren. Mit Riesenschritten in den Überwachungsstaat: Big Brother will be watching you!
Wie bei Jens Spahns Widerspruchslösung bei der automatischen Organentnahme plädiert nun auch der JU-Bundesvorsitzende Tilman Kuban, die geplante App zur Kontaktverfolgung jedem Deutschen automatisch auf sein Handy zu installieren, sofern er nicht aktiv dagegen widerspricht.
Die Corona-App werde nicht der neue Impfstoff, aber sie könne dabei helfen, „schneller zum gewohnten Leben zurückzukehren und dabei die Infektionszahlen möglichst klein zu halten“, behauptet Kuban gegenüber der WELT AM SONNTAG. Er gehe davon aus, dass dafür bis zu 50 Millionen Menschen in Deutschland mitmachen und diese App nutzen MÜSSTEN. „Deshalb bin ich für eine Widerspruchslösung bei der Datenspende. Jeder Smartphone-Besitzer sollte die neue Tracing-App mit dem nächsten Update aufs Handy bekommen und völlig anonym entscheiden, ob er teilnehmen und damit helfen will oder aus für sich nachvollziehbaren Gründen widerspricht“, sagte der CDU-Politiker. Was denn nun: „Datenspende“ oder „Tracing-App“?
Diese solle zeitlich begrenzt, aber standardmäßig aktiv sein: „Eine transparente Speicherung und Löschung der Daten muss dabei garantiert sein, denn keiner will ein Überwachungssystem“, erklärt er. Wirklich nicht? Die Mehrheit der Bürger ist da anderer Ansicht. Ebenso Konstantin von Notz (Die Grünen): „Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und die Integrität der informationstechnischen Systeme der Bürgerinnen und Bürger wäre zweifellos ein anderer – und der große, auch rechtliche Vorteil einer sauberen Opt-in-Lösung, nämlich die selbstbestimmte Einwilligung, dahin.“
Unverständlich ist die Schützenhilfe für Kuban, die der Datenschutzexperte, Richter Ulf Buermeyer, leistet: Er will diese App ebenfalls per Zwang durchsetzen. Man solle den Bürgern ein oder zwei Monate Zeit geben, sich die App freiwillig zu installieren. „Erst wenn man merkt, dass man Menschen irrationale Ängste vor Überwachung nicht nehmen kann, muss man möglicherweise über Zwangsapps nachdenken. Das wäre rechtlich gesehen machbar, wenn keine Bewegungsprofile aufgezeichnet werden würden.“ Das sei ein „fatales Zeichen“ für die Demokratie, so Buermeyer. „Man müsste dann auch in der Lage sein, einen solchen Zwang durchzusetzen.“ Dieser Richter scheint von Grundgesetz und Bürgerrechten nicht so recht angetan; statt der AfD wäre besser er ein Fall für den Verfassungsschutz.
Die Gier der Bundesregierung nach totalitärer Kontrolle war Anfang April erwacht, nachdem die Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing Initiative (PEPP-PT) ein Verfahren vorstellte, bei dem eine App angeblich helfen soll bei der Eindämmung von Corona, gleichwohl ging Berlin noch von Freiwilligkeit aus. Angesichts sich mehrender obskurer Überlegungen sowie bereits getroffener verfassungswidriger Maßnahmen dürfte die Zwangsinstallation nur noch eine Frage der Zeit sein.
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Als Anfang des Jahres harte, aber überschaubare Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Corona gefordert wurden, sprachen die „Eliten“ in Medien und Politik unisono von „rechter Panikmache und Verschwörungstheorien, die unsere Demokratie destabilisieren wollen“. Jetzt lassen sie kaum etwas aus, genau dies voranzutreiben, indem sie das Virus für ihre Zwecke missbrauchen. Was die Regierung einmal hat, wird sie nicht freiwillig wieder hergeben: siehe Solidaritätszuschlag. Und das nächste „Virus“ kommt bestimmt…