Ist die in Bayern durchgedrückte Verschärfung der Maskenpflicht auf FFP2 reine Symbolpolitik? Eine Stellungnahme der in Stockholm ansässigen EU-Behörde ECDC legt dies nun nahe. Wenn Sie realistische Einschätzungen zu den Hintergründen der derzeitigen Pandemie suchen, dann greifen Sie zu unserem neuesten Heft in der Reihe COMPACT-Aktuell, das sich dem Thema Corona Lügen: Wann bekommen wir endlich wieder unser Leben zurück? widmet. HIER bestellen!

     Im Frühling und Frühsommer vergangenen Jahres forderte das Bundesgesundheitsministerium die Hilfe der Unternehmensberatung Ernst & Young (EY) an, um die Beschaffung von OP- und FFP2-Masken zu organisieren, weil das von Minister Jens Spahn geführte Haus dazu offensichtlich nicht alleine in der Lage war. Die Prüfgesellschaft kassierte dafür knapp zehn Millionen Euro und kümmerte sich dafür um „das Vertragsmanagement, die Rechnungsbegleichung, die Klärung von Leistungsstörungen sowie die Organisation von Qualitätsprüfungs- und Logistikprozessen und die Dokumentation“, wie eine Anfrage der LINKEN-Fraktion im Bundestag ergab.

    „Mehrwert von FFP2-Masken ist nur sehr gering“

    Da Spahns Haus diesen Auftrag direkt vergab, könnte ein Verstoß gegen das Vergaberecht vorliegen, wie mittlerweile gemutmaßt wird. Immer hörbarer wird nun aber auch der Nutzen der FFP2-Masken selbst in Frage gestellt. Das in Stockholm ansässige „Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten“ (ECDC) hat nun ein vernichtendes Zwischenfazit zu der von einigen europäischen Politikern angestrebten FFP2-Maskenpflicht gezogen.

    „Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering“, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, zumal auch die hohen Kosten gegen eine Empfehlung, in der Öffentlichkeit Masken zu tragen, sprächen.

    Krankenkassen scheinen mit Maskenverteilung überfordert

    Die zypriotische EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bestätigte auf Nachfrage die Einschätzung der EU-Behörde und äußerte: „Die ECDC sagt, die Beweislage sei im Moment nicht stark genug für eine Notwendigkeit, dies im Alltag zu empfehlen“. Zwar sei es wichtig, überhaupt eine Maske korrekt zu tragen und Abstand zu halten, aber „im Moment unterstützt das ECDC das Tragen von FFP2-Masken in der Gemeinschaft nicht, gemäß den ihnen vorliegenden Hinweisen.“

    Damit steht die EU-Gesundheitskommissarin in einem gewissen Gegensatz zur Bundesregierung und den Ländern, die Mitte vergangenen Monats vereinbart hatten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften das Tragen von FFP2-Masken oder OP-Masken anzuordnen. Freilich wurden die insbesondere einkommensschwächeren Bürgern in Aussicht gestellten Berechtigungsscheine zum Abholen von je zehn kostenlosen FFP2-Masken in der Apotheke von den Krankenkassen bisher nicht einmal verschickt, was das deutsche Corona-Chaos um eine weitere Facette reicher macht. Wundern würde man sich nicht mehr, wenn diese Scheine genau dann bei den fünf Millionen Beziehern von Grundsicherung eintreffen, wenn ohnehin schon die Herdenimmunität erreicht ist.

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