Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist verfassungswidrig. Jedenfalls zum Teil. Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse vorher prüfen müssen.

    Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag erging sogar ziemlich eindeutig: 7:1. Noch viel wichtiger: Die Karlsruher Richter schrieben den Politikern eine direkte Handlungsanweisung ins Urteil: „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP entgegenzutreten.“ Ein Hammer! Selten kommt es vor, dass sich Karlsruhe so eindeutig ausdrückt. Meistens heißt es „ja, aber“. Nun aber ist klar und deutlich gesagt: nicht weiter so!

    Dabei haben wir Glück, dass die Richter überhaupt urteilten. Schließlich werden reihenweise Termine abgesagt. Die Rechtspflege ruht weitestgehend. Für Juristen unverständlich, gibt es derzeit kaum Verhandlungstermine vor Gericht. Der Grund: Corona.


    Der Ökonom Markus Krall zählt zu den schärfsten Kritikern, der Niedrigzinspolitik und des Anleihekaufprogramms der EZB. Durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde er wieder einmal bestätigt. Wie uns EU und Regierung ausplündern – und was wir dagegen unternehmen können, schreibt er in seinem neuen Buch „Die bürgerliche Revolution“, das Sie HIER oder durch einen Klick auf das obige Bild bequem bestellen können.

    Auch die Karlsruher Richter ließen sich deswegen länger bitten. Denn eigentlich hätte das Urteil schon am 24. März verkündet werden sollen. Dazu kam es seinerzeit nicht – wegen Corona. Gegen die Anleihekäufe hatten schon vor längerer Zeit Peter Gauweiler (CSU), AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Finanzprofessor Markus Kerber geklagt. Das Verfahren zog sich über Jahre hin. Die Anleihekäufe erreichten in der Zwischenzeit ein gigantisches Volumen von 2,1 Billionen Euro, wovon die Bundesbank die meisten Käufe tätigen musste.

    Die Verfassungsrichter riefen zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Der stellte bereits 2018 der EZB in seinem Urteil quasi einen Freifahrtschein aus. Da Karlsruhe in eine andere Richtung tendierte, war vor der heutigen Urteilsverkündung sogar gemutmaßt worden, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesbank eine Teilnahme am EZB-Programm jetzt glatt untersagen könnte.

    Das wäre ein Desaster für all die EU-hörigen Politiker und Befürworter einer europäischen Schuldenunion gewesen. Dazu kam es zwar nicht, aber doch zu der klaren Aussage, dass eine politische Entscheidung für die Anleihekäufe vorliegen muss. Wenigstens ein halber Sieg!

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