„Liebig 34“, linksradikal besetztes Haus in Berlin-Friedrichshain, ist ein Fossil aus der Nachwendezeit. Jetzt sollen die Besetzer es laut Gerichtsbeschluss verlassen.

    Obwohl der Gewerbemietvertrag bereits 2018 abgelaufen war, weigerten sich die „anarcha-queer-feministischen“ Besetzer, die Immobilie zu räumen. Der Prozess, den der Hauseigentümer von „Liebig 34“ daraufhin gegen das Wohnprojekt anstrengte, musste mehrfach unterbrochen werden.

    Einmal warf der Anwalt des Wohnprojekts dem Richter Befangenheit vor, weil der in seinen Schreiben durchgängig das generische Maskulinum verwendet und sich nicht gendergerecht ausgedrückt habe. Randale im Gerichtssaal sorgten für die Verlegung des Prozesses vom Zivil- ins Kriminalgericht. Auch Fake-News auf dem linken Hetz- und Hassportal Indymedia über den angeblichen Selbstmord des Vorsitzenden Richters erschwerten den Prozess zusätzlich. (COMPACT-Online berichtete)

    Jetzt fiel die Entscheidung des Gerichts: Die Bewohner müssen das Haus räumen. Außerdem sollen sie dem Eigentümer 20.000 Euro überweisen. Die Nutzungsgebühren waren nicht regelmäßig gezahlt worden. Deren Anwalt kündigte sogleich Einspruch an. Zudem wolle er die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.

    Gestern fand für den Erhalt des Wohnprojekts eine Demonstration rund um den Boxhagener Platz statt, an der laut Polizei circa 300 Person teilnahmen. Es kam zu Ausschreitungen unter Einsatz von Pyrotechnik und Bengalischem Feuer. Es gab rund 160 Festnahmen. Eine Bewohnerin des „Liebig 34“ kündigte im Falle einer Räumung direkten Widerstand an. 2011 konnte die Räumung des benachbarten Liebig 14 (Foto) nach monatelangen Ausschreitungen durchgesetzt werden.

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