Was Relotius beim Spiegel konnte, kann der WDR schon lange – so dürften sich die Macher von Monitor und Westpol gesagt haben: sie stilisierten einen tragischen Unfall zum linken Lehrstück über Rassismus mit tödlichem Ausgang. – Wegen solcher Fake-News sagen immer mehr Bürger: „Genug GEZahlt!“ Lesen Sie in der aktuellen COMPACT 02/2020 über Zwangsgebühren-Propaganda und Widerstand dagegen. Für Infos und Bestellen klicken Sie hier,

    Der 26jährige Syrer Ahmed A. saß 2018 aufgrund einer Verwechslung im Klever Gefängnis. Ein Justizirrtum. Dass er bei einem (selbst entfachten) Brand in seiner Zelle starb, ist tragisch genug. Nicht aber für den WDR. Die Sendeformate Westpol und Monitor beschuldigten Justiz und Polizei mit wilden Verschwörungstheorien und bezahlten Zeugen. Sogar NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und Peter Biesenbach vom Justizressort fanden sich plötzlich auf der medialen Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft in Kleve ermittele. Mit Einstellung der Untersuchung im Oktober 2019 sprach sie alle Beamten des Gefängnisses von jeglichem Verdacht frei. Aber Monitor lässt weiterhin nicht locker.

    Jetzt liegt der 290seitige Ermittlungsbericht dem Focus vor. Laut dessen Bericht untergräbt es die Unterstellungen des Zwangsgebühren-Senders. Zunächst einmal: Weswegen saß Ahmed A. im Gefängnis? Ja, er war aufgrund einer Verwechslung eingesperrt worden. In einem Rechtsstaat ist so ein Justizirrtum keine Kleinigkeit. Dabei ist es egal, ob der zu Unrecht Beschuldigte einen „schlechten“ oder „guten“ Charakter besitzt. Für den WDR nicht. Um den tragischen Unfall emotional noch mehr aufzuladen, betonte man, der syrische Bürgerkriegsflüchtling sei ein völlig unbescholtenes Blatt gewesen.

    Das stimmt laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft Kleve nicht so ganz: Bei seiner Ankunft im Jahr 2016 hatte der Asylsuchende Ahmed A. kein Wort von Folter- oder Gewalterfahrung gesprochen, sondern lediglich von seiner Angst, zur syrischen Armee eingezogen zu werden. In der Folgezeit fiel er jedoch durch Drogen, Alkohol, Belästigung einer Frau durch Begrapschen und Gewaltandrohung sowie Selbstverletzungsspuren am Arm auf. Sein Asylantrag wird abgelehnt, der junge Mann kommt in die Psychiatrie, wo man ihm Borderline-Störung und posttraumatischen Defekt aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsums diagnostizierte. Seine Fluchtgeschichte erzählte er dort in ständig wechselnden Versionen. Nach seiner Entlassung begeht er weitere Randale, Aggressionsausbrüche und Selbstverletzungen. Die Zuweisung eines Betreuers lehnt er jedoch ab. Inzwischen besaß der junge Syrer den subsidiären Schutzstatus: er durfte sich so lange in Deutschland aufhalten, bis ihm in Syrien keine Gefahr für Leib und Leben mehr drohe.

    Dann kam es zur Inhaftierung. Grund war die Verwechslung mit einem Dieb aus Mali. Vier Wochen vor Haftentlassung bittet Ahmed A. einen Gefängnisgenossen nach dem Abendessen um eine Zigarette. Laut Staatsanwaltschaft muss er Bettzeug und Matratze mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Bald fing auch die Gardine Feuer. Ahmed A. riss das Fenster auf, um nach Hilfe zu rufen, drückte den Alarmknopf. Aber durch die Sauerstoffzufuhr loderten die Flammen noch stärker auf. Bald gerieten die Gefangenen der Nachbarzellen in Aufruhr. Als die Polizei, die zunächst ins falsche Stockwerk eilte, endlich in der Zelle des Syrers eintraf, hatte der bereits schwere Brandverletzungen, an denen er im Krankenhaus stirbt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Ahmed A. die Brandstiftung aus Angst vor drohender Abschiebung nach Beendigung seiner Haft begangen habe.

    Westpol und Monitor „ahnen“ freilich mehr: Hat die Polizei wirklich schnell genug reagiert? Oder sich auffallend viel Zeit gelassen? Externe Experten und ein Rechtsmediziner ziehen vor der TV-Kamera das Gutachten über den Brandverlauf in Zweifel. Problematisch aber ist, dass Monitor laut Staatsanwaltschaft Zeugen bestochen haben soll: Vorgefertigte Antworten für 300 Euro. Mit deren Hilfe unterstellte der WDR den Beamten eine kollektive Falschaussage. Ein TV-Zeuge, selber Häftling, gestand später der Staatsanwaltschaft, man habe beim TV-Verhör non-stop auf ihn eingeredet, ihm die „gewünschte“ Uhrzeit des Gefangenaufruhrs suggestiv vorgesagt, bis er sie schließlich bestätigt hätte. Tatsächlich stimmt sie nicht mit den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung überein. Darüber hinaus verwickelte sich der Zeuge in Widersprüche, die sich der TV-Sender auf Anfrage des Focus nicht erklären konnte.

    Mit diesen Reportagen empfiehlt sich der WDR als heißer Anwärter für die Relotius-Medaille 2020: aus einen tragischen Unfall erdichtet das Restle-Format die Geschichte eines unbescholtenen Flüchtlings, der von der Polizei womöglich absichtlich (!!) verwechselt wurde. Anschließend soll die Polizei sein Hilferufen ignoriert, ihn dem Feuer überlassen und erst viel zu spät eingetroffen sein. – So kreieren Medien, so kreiert das Zwangsgebühren-TV eine „braune“ Republik, voller Rassisten und Fremdenhass.

    COMPACT-Magazin 02/2020

    Wegen solcher Fake-News sagen immer mehr Bürger: „Genug GEZahlt!“ Lesen Sie in der aktuellen COMPACT 02/2020 über Zwangsgebühren-Propaganda und Widerstand dagegen. Für Infos und Bestellen klicken Sie hier

     

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