Der Streit um die GEZ-Zwangsabgabe eskaliert: Wer nicht zahlen will, bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher – das Inkassosystem kennt kein Erbarmen. _ von COMPACT-Redaktion Kurzzeitig schien es Hoffnung zu geben, im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag. Im Mai 2014 hatte ein Zahlungsverweigerer am Landgericht Tübingen erfolgreich gegen die Eintreibung seiner Außenstände geklagt und damit eine Zwangsvollstreckung verhindert. Das Gericht gab ihm Recht, mit der Begründung, dass der Bescheid formale Fehler enthalte. Besonders «das Fehlen des richtigen Gläubigers»
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