Ursula von der Leyen antwortete mit massiven Drohungen auf das Karlsruher Urteil gegen die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank, nun schlug ein Verfassungsrichter zurück.

     Immer noch wirkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) wie ein Donnerhall nach. Erstmals fanden EZB-Kritiker beim höchsten deutschen Gericht mit ihren Argumenten auch rechtliches Gehör. Dieses Ereignis sorgte insbesondere bei der EU-Kommission in Brüssel und im EZB-Turm in Frankfurt für Zitronengesichter.

    Scharfe Kritik am EuGH

    Immerhin stellten die Karlsruher Richter klipp und klar fest, dass die bisherigen Urteile des in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den EZB-Anleihekäufen „offensichtlich“ nicht mit den Vorgaben des Europarechts vereinbar sind und die jüngste Luxemburger Entscheidung zu dieser Frage „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ sei.

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    Dieses Aufbegehren der deutschen Richter gegen die EuGH-Urteile, die tatsächlich in einem bloßen unkritischen Abnicken aller EZB-Beschlüsse bestehen, löste in Brüssel einen derartigen Sturm der Entrüstung aus, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen direkt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ins Gespräch brachte. EZB-Präsidentin Christine Lagarde kündigte an, nichts an der Praxis der Anleihenkäufe des von ihr geführten Instituts ändern zu wollen, für das ohnehin der EuGH und nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig sei.

    „Der Satz von von der Leyen ist falsch“

    Nun sah sich der Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der als Berichterstatter im Zweiten Senat für das Verfahren zu den Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank eine zentrale Rolle eingenommen hatte, dazu genötigt, auf die massive Kritik aus Brüssel und Frankfurt an dem Karlsruher Urteil einzugehen.

    Der Jurist stellte einiges, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, klar. So betonte er, dass die EU kein Bundesstaat sei und Unionsrecht deshalb keinen absoluten Vorrang vor den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten habe. Wortwörtlich äußerte er: „Der Satz der Kommissionspräsidentin von der Leyen, das Europarecht gelte immer und ohne jede Einschränkung, ist, so gesehen, falsch.“

    Von der EZB verlange das Gericht nur, dass sie „vor den Augen der Öffentlichkeit ihre Verantwortung übernimmt und auch begründet ‒ auch gegenüber den Leuten, die Nachteile von ihren Maßnahmen haben.“ Die EZB solle sich, so Huber gegenüber der Süddeutschen Zeitung, nicht als „Master of the Universe“ sehen. „Das Vernünftigste wäre, den Ball flach zu halten und zu überlegen, ob unser Urteil nicht doch ein paar richtige Punkte enthält“, so Huber weiter.

    Man wird gespannt sein dürfen, wie sich dieser Konflikt in Zukunft weiterentwickelt, denn in den kommenden Jahren dürfte die europäische Notenbank weitere ungeheure Geldmengen auch um den Preis einer möglichen Hyperinflation in Umlauf bringen, um so die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzumildern.

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