Als Medizinrechtlerin hat sie von Anfang an gegen die Corona-Diktatur aufbegehrt. In einem neuen Buch klärt sie aus juristischer Sicht über die Impfung auf. Ein Auszug aus COMPACT 11/2021. mit dem Titelthema «#Ungeimpft. Wie die Spritze die Gesellschaft spaltet». Hier bestellen.

    _ Beate Bahner im Gespräch mit Hedi Gottlieb

    Ihr Buch Corona-Impfung  trägt den Untertitel «Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten». Was macht das Thema so dringlich?

    Zig Millionen Menschen in Deutschland, vermutlich zwei Drittel der Bevölkerung, sind bereits geimpft. Es bleibt nicht sehr viel Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was alles erfolgen muss, damit die Impfung als Behandlung im juristischen Sinne auch rechtmäßig ist, damit sie nicht später zu Streit, zu Vorwürfen und vor allem zu Schadenersatzansprüchen führt.

    «Der Straftatbestand der Körperverletzung kommt in Betracht.»

    Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssten Ärzte denn rechnen?

    Insbesondere mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Gesundheitsschäden eintreten, über die nicht aufgeklärt wurde, oder wenn gar nicht aufgeklärt wurde. Oder wenn gegen den Willen der Patienten geimpft wurde, was wir sicher in Pflege- und Altenheimen, vielleicht auch bei behinderten Menschen vermuten müssen. Dann kommt durchaus auch der Straftatbestand der Körperverletzung in Betracht – also haben wir auch eine strafrechtliche Komponente, die Ärzte berücksichtigen sollten.

    Ich selbst habe über 15 bis 20 Jahre hinweg Ärzte geschult. Es ging immer wieder um die Themen Aufklärung und Dokumentation – zwei Aspekte, die die Ärzte quälen, denn Aufklärung ist aufwendig, wenn sie korrekt erfolgt, ebenso wie die Dokumentation. Das ist aber eben wirklich notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Behandlung für den Fall von Komplikationen, die ja immer eintreten können. Die Behandlung ist ein Dienstvertrag, ich schulde eine korrekte Behandlung lege artis, also nach der medizinischen Kunst des jeweiligen aktuellen Facharztstandards, und ich schulde zugleich eine Aufklärung darüber, was passieren kann, wenn ich diese Behandlung vornehme, vornehmen lasse oder auch wenn ich mich gegen diese Behandlung entscheide. Beides obliegt einzig und allein dem Patienten.

    Deshalb gibt es ja den Nürnberger Kodex von 1947, der besagt, dass Menschen nie wieder zu einer medizinischen Behandlung gezwungen oder genötigt werden dürfen. Hat sich daran etwas geändert?

    Es hat sich eigentlich bis vor Corona gar nichts daran geändert. Insbesondere ist auch dieser Nürnberger Kodex durch die Deklaration von Helsinki in das ärztliche Berufsrecht eingegangen. Insofern wundert man sich über den Druck, der aufgebaut wird, über die Impfkampagnen, die allesamt gegen das sogenannte Heilmittel-Werbegesetz verstoßen. Es ist mit Corona alles auf den Kopf gestellt worden.

    Nürnberg, 9.10.21, Querdenken-Demo: Das Schauspiel stellt den Tod durch Impfung dar. Ungefähr 2.000 Demonstranten verfolgten begeistert das Spektakel, der Mainstream schäumte vor Wut. Foto: imago images/aal.photo

    Rechtsanwalt Frank Hannig hat gegen den Dresdner Oberbürgermeister Klage eingereicht, weil auf den Seiten der Stadt die Impfung beworben wurde – und zwar die eines konkreten Herstellers.

    Das verstößt definitiv gegen alle möglichen Rechtsgrundsätze – natürlich auch gegen das Heilmittel-Werbegesetz. Diese Art der Werbung bedeutet auch für die anderen Impfstoff-Hersteller einen Wettbewerbsnachteil. Mir verschlägt es die Sprache. Aber es ist nicht der einzige Fall. Es gibt hunderte von Varianten der Impfkampagne, zuletzt in Wien: Impfen im Bordell mit Gratis-Besuch. Nur eine von vielen Maßnahmen, die vor Corona nie zulässig gewesen wären.

    Warum hat Corona alles auf den Kopf gestellt?

    ID 2020 – Digitale Identität. Das ist vermutlich das, was gewünscht ist, was das Weltwirtschaftsforum und die Europäische Union propagieren: dass man die Daten unverfälschbar und unverlierbar im Körper trägt. Bill Gates sahen wir anstelle des Papstes am Ostersonntag 2020 mit viel Platz und Raum in der Tagesschau. Er hat einen neuen Segen gesprochen: nämlich sieben Milliarden Menschen zu impfen. Ich sehe ein größeres Ziel, das mit den Impfungen verbunden ist – mit den Dauerimpfungen. Der Zwang, der eigentlich in freiheitlich-demokratischen Ländern nichts zu suchen hat, lässt aufmerken.

    «Nur drei Prozent aller geltend gemachten Impfschäden werden anerkannt.»

    Welche Möglichkeiten, zum Beispiel auf Schadenersatzansprüche, bestehen denn für Patienten mit Impfschäden?

    Der Patient muss zunächst einmal herausfinden, wer ihn geimpft hat. Das ist, wenn er im Impfzentrum war, gar nicht so leicht. Er ist möglicherweise auch deshalb im Nachteil, weil der Impfarzt letztendlich eine Art beauftragter, beliehener Arzt ist und im Auftrag des Landes, des Staates oder der Stadt tätig war. Wenn es der niedergelassene Hausarzt war, dann (…) Ende des Textauszugs.

    Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der November-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema «#Ungeimpft. Wie die Spritze die Gesellschaft spaltet». Das komplette Inhaltsverzeichnis und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.

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