Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich erneut als Erfüllungsgehilfe der Politik hervorgetan und die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal für verfassungsgemäß erklärt. Wurde die Corona-Epidemie schon Jahre zuvor von den globalen Eliten geplant? Mehr dazu erfahren Sie in dem Buch Corona: Der große Intelligenztest von Valentino Bonsanto und Jan van Helsing. Hier bestellen!

     Es bleibt wie gehabt. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht macht nicht mehr viel Federlesens und bestätigt unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth (CDU) brav eines ums andere Mal die Vorgaben der Regierung. Gestern wiesen die Richter eine Verfassungsbeschwerde zurück, die sich gegen diejenigen Teile des Infektionsschutzgesetzes richtete, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal festgeschrieben ist.

    Keine mündliche Verhandlung

    Die Entscheidung erfolgte ohne mündliche Verhandlung. Damit wurde den Klägern die Möglichkeit genommen, die zahlreichen Studienergebnisse aus dem In- und Ausland zu präsentieren, die besagen, dass eine Impfpflicht eben nicht zum sicheren Schutz dritter Personen führt.

    Stattdessen urteilten die Richter:

    „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“

    Auch das wieder eine reine Behauptung, die leider nicht in einer mündlichen Verhandlung überprüft werden konnte. Tatsächlich weisen immer mehr Studien darauf hin, dass die Impfungen mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden sind (COMPACT Online berichtete unter anderem hier).

    Drastische Einschnitte in die Grundrechte

    Dieses Urteil bestätigt einmal mehr all diejenigen in ihren Befürchtungen, die schon lange der Auffassung sind, dass man die Verfassung mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht schützen muss. Die höchst fragwürdige Corona-Politik der Bundesregierung wurde von den höchsten Richtern Deutschlands jetzt schon mehrfach nur noch durchgewunken, aber gar nicht mehr ernsthaft überprüft. Ein gutes Beispiel dafür war auch der Umgang des Verfassungsgerichts mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, der sogenannten Bundesnotbremse.

    Diese sieht ab bestimmten Inzidenzwerten drastische Einschnitte in die Grundrechte vor, so unter anderem auch Ausgangssperren. Diese sind normalerweise ein Mittel des Kriegsrechts und des Ausnahmezustandes, werden hier aber plötzlich zu einem Instrument der Pandemiebekämpfung umgedeutet.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

    Schon aus medizinischer Sicht ist das Quark, denn da das Sars-CoV-2-Virus hauptsächlich durch Aerosole – also durch Schwebeteilchen in der Luft – übertragen und verbreitet wird, ist die Ansteckungsgefahr in engen Innenräumen mit hoher Belegung und schlechter Belüftung hoch, nicht aber im Freien. Aus rechtlicher und politischer Sicht wiederum ist ein Gesetz, das der Regierung die Einführung von Ausgangssperren erlaubt, höchst begründungsbedürftig, da hier Grundrechte zur Disposition gestellt werden, die eigentlich unverhandelbar sind.

    Gesetz „nicht zustande gekommen“

    Umso skandalöser ist es, dass die Bundesnotbremse nicht einmal im Zuge eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet wurde. Eigentlich wäre bei diesem Gesetz nämlich eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates gegeben gewesen, da die in ihm vorgesehene Testpflicht von Lehrer- und Schülerschaft im Falle der Durchführung von Präsenzunterricht eine länderseitige Kostenlast verursacht. Tatsächlich aber wurde die Bundesnotbremse von der Regierung dann als sogenanntes Einspruchsgesetz auf den Weg gebracht, woraus dann folgte, dass eine Zustimmung durch die Länderkammer nicht mehr zwingend notwendig war.

    Der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, 2016. Foto: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

    Auch juristisch geschulte Beobachter überkam angesichts dieses Vorgehens das kalte Grausen. Holger Grefrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität, stellte auf seinem Blog beispielsweise fest, dass hier ein „Herzstück der föderalen Gewaltenteilung“ zur Disposition gestellt werde. Die „offenkundige formelle Verfassungswidrigkeit der Norm“ sei bislang kaum thematisiert worden, das Gesetz sei wegen der fehlenden Zustimmung des Bundesrates als „nicht (…) zustande gekommen“ anzusehen.

    Der „Parteisoldat“ Harbarth

    Doch als sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Stephan Harbarth im Frühjahr vergangenen Jahres mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesnotbremse befassen sollte, sah er sich „derzeit“ nicht in der Lage, diese Rechtsfrage zu beantworten. Für den bekannten Strafverteidiger Gerhard Strate war das eine „unverhohlen politische Entscheidung“, wie dieser in einem Artikel für das Magazin Cicero feststellte.

    Die „schon an Arbeitsverweigerung grenzende Abneigung des Bundesverfassungsgerichts, geplagten Bürgern inmitten einer der schlimmsten politischen Krisen der bundesrepublikanischen Geschichte wenigstens hin und wieder wirksam Rechtsschutz zu gewähren“ erkläre sich möglicherweise „auch aus dem Denken des Parteisoldaten“ Stephan Harbarth, der als enger Vertrauter der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gilt. Von dem Gedanken eines funktionierenden Rechtsschutzes werden sich die deutschen Bürger mit Blick auf die Corona-Krise wohl endgültig verabschieden können.

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    40 Kommentare

    1. Demokratie heißt Herrschaft des Volkes und geht also nicht vom Staat aus, sondern vom Volk.

      Eine Verfassung gibt es im BRD-Staat nicht, sondern ein provisorisches Grundgesetz. Für welche Verfassung das "Bundesverfassungsgericht" zuständig ist, bleibt offen. Vielleicht für die Verfassungen der westalliierten Staaten? Aber auch dort ist es umstritten, ob man Bürgern eine gentechnische Spritzung aufdrängen darf.

      • @Hilda:

        Das ist nicht ganz richtig (‚Demokatrie = Volksherrschaft‘). Im Grunde ist diese Übersetzung/Bedeutungszuweisung sogar sehr falsch.

        ‚Demos‘ ist die kleinste Verwaltungseinheit im alten Griechenland (Antike). Man kann es den damaligen Stadtstaaten gleichsetzen. Im Sinne der Verwendung hier (Demokratiebegriff) ist es das Dorf, die Stadt, die Kommune. Sprich die unterste Stufe der Selbstorganisation großer Menschengruppen, welche nicht bereits aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen oder Freundschaften kooperieren.

        Womit wir beim zweiten Teil wären: ‚kratie/kraten‘.
        Die Übersetzung als ‚Herrschaft/Machtausübung‘ ist höchstwahrscheinlich falsch. Die Stadtstaaten bildeten sich ursprünglich aus tatsächlich freien Menschen, vertreten durch die freien Männer, welche bis dato eben lediglich auf Ebene der Familienverbände ’sagten wo es lang geht‘.
        Die nächst höhere Stufe erfordert schon ein beträchtliches Maß an Interessenausgleich, Kommunikation, Organisation….
        Daher trifft es ‚Zusammenarbeit/Gemeinschaftsarbeit/Selbstorganisation‘ wesentlich besser.

        • @Hilda, zweitens:

          Wir leben also weder in einer Staatsform, welche der Wortbedeutung von ‚Demokratie‘ auch nur ansatzweise entspricht – im Gegenteil, sondern die Wortbedeutung wird selbst von den allermeisten Menschen weitestgehend missverstanden, welche wirklich aus ehrenwerten Motiven diese resp. die Rückkehr zu ihr einfordern.

          Da wäre zunächst das Subsidiaritätsprinzip. Grundsätzlich hat die kleinste Verwaltungseinheit die größte Entscheidungsgewalt. Das wären im modernen Umfeld eben wieder Städte, Kommunen, Dörfer. Ausnahmslos Entscheidungen, welche alle Menschen des Staates bzw. Eines Teils betreffen, dürfen und müssen auch auf der nächst höheren Ebene getroffen werden. Genau dies ist/war bspw. bei den Coronamaßnahmen eben gerade nicht der Fall. Auch fällt die Wahl der Energieversorgung und Handelsbeziehungen die kleinsten Einheit zu. Es ist ein Unding, jemandem vorzuschreiben, von wem dieser welche Waren zu welchen Konditionen beziehen darf.

    2. 1. Die Wahrscheinlichkeiten des Eintritts von möglichen Schäden durch Maßnahmen (hier Gesundheit und Impfung) ggü. deren Verhütung ist völlig irrelevant.
      Die Urteilsbegründung sagt genau eins: um jemanden vielleicht zu schützen, ist es in Ordnung jemand anderen vielleicht zu schaden.
      Mit einem kleinen Unterschied:
      Der Nicht-Geimpfte zu schützende wäre vielleicht auch ohne Impfung nicht schwer an Corona erkrankt.
      Das Nicht-Geimpfte Pflegepersonal hingegen hat zu 100% keine Impfschäden zu fürchten.

      2. Ein Staat, in dem eine Instanz (hier "Verfassungsgericht") überhaupt über so etwas rechtswirksam (bei Nichtbefolgung Möglichkeit der Sanktionierung) entscheiden kann/darf, hat mit freiheitlicher Grundordnung absolut nichts zu tun.
      Der Staatsapparat ist ein notwendiges Hilfsmittel zur Selbstorganisation großer Menschenmassen. Er wird aber von wenigen als Herrschaftsinstrument über diese genutzt.
      Eine Legitimation ist dann auch durch Wahlen nicht mehr gegeben.

      • Der zweite wichtige Punkt ist das Prinzip der ‚parlamentarischen Demokratie‘, was bereits in sich ein eklatanter Widerspruch ist. Bei uns entscheidet nicht der Wähler, sondern der gewählte Vertreter. Ein Blick ins bspw. Handelsrecht zeigt, daß unsere ‚politische Willensbildung‘ eine endlose Reihe von Rechtsbrüchen ist. Der Vertreter hat das zu tun, was der/die Vertretenen ihm aufgeben. Eigene Meinung, Ansicht, Position des Vertreters ist völlig irrelevant. Hinzu kommt das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Vertreter entgegen dem Willen der Vertretenen handeln

    3. In jeder Zeit gab es willfährige Gehilfen für das jeweilige System und bei einem Regierungswechsel werden sie aussortiert und ergänzt durch neue Linientreue und vermutlich wird es nicht ganz umsonst sein, irgendwo verspricht man sich für seine eigene Haltung immer etwas und sei es nur für den eigenen Erfolg, wenn man Kadavergehorsam beweist, die zumindest dem eigenen Erfolg weiter hilft und das Recht dabei am Boden liegt, was den Demokraten doch angeblich so sehr am Herzen liegt.

      Dieses Wolfsverhalten ist tief in uns angelegt und deshalb wird man auch in Zukunft nicht erwarten können, daß hier Änderungen eintreten und wie sagte der hl. Augustinus so schön, wer das Recht nicht achtet gleicht einer Räuberbande und genau das ist der Urgrund allen Übels, was innerlich gesteuert ist und hie und da mal abweichend gezeigt wird, leider ohne Ergebnis, weil dann das Rudel über den Abtrünnigen herfällt.

    4. Jens Pivit am

      Was diese Unrechtsradikalen da zusammen urteilen, ist einerlei. Wichtig aber ist die Herrschaft des deutschen Volkes als allerhöchstem Souverän im Heiligen Deutschland!

    5. Wir leben inzwischen in einer ‚Des Kaisers neue Kleider‘ – Situation, einer Scheinrealität. Alle wissen, dass es Lügen sind, die politisch korrekt gewünscht sind – aber keiner darf oder will es mehr offen aussprechen. Diese sog. ‚Impfung‘ bietet weder Fremd- noch signifikanten & persistenten Eigenschutz (vgl. Pocken-Impfung, die nach Jahrzehnten jetzt auch noch gegen die Affenpocken schützen würde). Ausserdem schädigt sie per Studien erwiesenermaßen die eigene Gesundheit. Im Kranken- und Pflegebereich könnten die ‚zu schützenden‘ Patienten sich zum Selbstschutz ja impfen lassen, wenn sie es nicht sowieso schon längst sind. Dazu herrscht per Hausrecht z.T. immer noch Masken- und Abstandspflicht, obwohl Viren durch die mediz. Masken wie durch einen Maschendrahtzaun ungehindert fliegen.

      • Gleichzeitig gibt es wie zum Hohn zu ‚Eintracht Frankfurt‘ Jubelbilder aus einem rappelvollen Stadion (incl. Spielfläche) mit 50.000 Besuchern und lautem Jubelgesang (der den Kirchenchören zu Lockdown-Zeiten verboten wurde). Wird dieser Harbarth abdanken, wenn das Massensterben unter den Fussballfans nun ausbleibt oder m.E. weiter den Ruf der Justiz & der Gewaltenteilung ruinieren. Zu letzterem tragen nach meiner Meinung gemeinsame Dinner beim und auf Kosten vom Bundeskanzleramt/Bundestagspräsidenten ebenso bei, wie diese ständigen politischen Gefälligkeitsurteile, welche eine rechtsbeugende Gesinnungsjustiz offenbaren, wie sie an diesem skandalösen, dreisten & schäbigen Unrechtsurteil zur Impfpflicht für Pflegepersonal deutlich wird! Ein solches Alibi-BVerfG ist vollkommen überflüssig!Auch das Beispiel Julian Assange zeigt: Der Westen ist nicht besser als die Länder, die er mit seinem doppel-moralischen Zeigefinger anklagt.

    6. So ist Karls innere Ruhe erst einmal beruhigt. Aber im ehemaligen DDR-Gebiet sieht sich diesen Mist keiner mehr länger an. Auch im Westteil der Republik haben viele Leute den Schwindel unserer gerade jetzt Ampel-Elite miterlebt und durchschaut. Jetzt geht es ja weiter mit Milliarden-Verschwendungen dank unseren Wettermoderator Lauterwelsch, waren es so nur 820 nur Millionen Teuro?! Mal ganz ehrlich jetzt geht es erst richtig an die Kutsche wenn die Zapfsäule kein Sprit mehr geben will für jedermann, da werden Rentner, Erwerbslose, Geringverdiener ihr Lieblingskind das Auto tot dastehen lassen müssen, weil sie keinen wichtigen Grund haben, denn Grundbedürfnisse werden da nicht zählen wie Einkaufen, Kinder in die KITA/Schule fahren.. . Vorläufig werden Arbeitnehmer die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, erst mal nichts merken… aber es geht kräftig auf die Brieftasche…

    7. Hallo, laßt euch nicht täuschen. Richter Herbarth, der Typ da mit Perrücke, wurde als Projektions-Figur installiert. Jemand, auf den die Aufmerksamkeit konzentriert ist.
      Das Problem haben und sind jedoch diejenigen, die jetzt von det Impfpflicht betroffen sind.
      In Fällem von Rechtsstreitigkeit mit einer Lebensversichering wegen Invalidität oder Tod infolge der Covaids-Impfung sind Richter der offensichtlichen Tatsachen gewahr.
      Was zu tun bleibt ist den Medizinsektor jetzt zu verlassen. Und überdenken Sie Ihr Konsumverhalten.

    8. Na ja, die Juristen und höchsten Richter sind auch nur so eine Art Pflegekräfte für diejenigen, die glauben, daß Recht könne verteitigt werden. In der Welt existieren jedoch neben den Handlungen die Leib und Leben erhalten, die Handlungen die verletzen und die anderen Schäden in vielfältiger Form zufügen. Die Gesetze erzeugen in den Köpfen der gedankenlosen Menschen die Legalität von Vorschriften, die in Wahrheit die Menschen verletzen und wie in diesem Fall vergiften.
      Daher haben sich jetzt alle Richter und Juristen mit ihren Familien bis hin zu ihren Säuglingen dazu verpflichtet, sich dreifach mit den üblichen Impfstoffen impfen und einmal boostern zu lassen, mit denen die „juristischen Personen“ behandelt werden oder wurden. Also es darf nicht geschummelt oder für diese „hohen“ Herren Placebos verwendet werden.
      „Juristische Personen“ sind Menschen, die man juristisch für tod erklärt hat, um sie in ihrem ganzen Leben wie Blutegel aussaugen und ausrauben zu können. Einen Toten kann man nicht mehr verletzen.

    9. Bodhisatta 969 am

      So traurig es ist, langsam sollte jeder kapiert haben, dass durch demokratische Wahlen in diesem Land überhaupt nichts mehr zu retten ist. Im Gegenteil, alle 4 Jahre wird es schlimmer. Nächstes Mal vielleicht ein Kanzler Habeck? Eine 7-12% AfD kann und wird keine Veränderung herbeiführen. Nur ein unvorhergesehenes Ereignis (tagelanger Stromausfall, Krieg in Deutschland) könnte noch Veränderung bringen. Das werden die Altparteien aber zu verhindern wissen und sich zuletzt noch sls Retter in der Not hinstellen. Und die dummen Deutschen werden es wieder glauben und wieder die selben Idioten wählen. Auswandern, weit weg von Europa. In ein Land, das noch seine Kultur schützt, keine Moslems aufnimmt und wo es sicher für die Kinder ist.

      • Professor_zh am

        Das, werter Herr, gibt es nicht! Der Krieg ist weltweit, denn er wird nicht mehr von verfeindeten Staaten geführt, sondern von verfeindeten ,,Klassen" – und auf der einen Seite stehen nichts als hochgradige Gottlose! Darum hat Professor_zh auch beschlossen, seine Heimat nicht zu verlassen, sondern hier auszuharren. Sollte es sehr schlimm kommen, wird er sich samt Familie in seine hauseigene Kapelle zurückziehen nud den Beistand der Himmelskönigin erflehen.

        Beten kann – und soll – man übrigens auch jetzt schon!

      • Vorsokratiker am

        das Problem ist, daß es das Land seit dem globalstischen Putsch nicht mehr gibt, das mußte schon Asange lernen… vielleicht Russland, hat immerhin Snowden beschützt

    10. Ein Gericht spricht Recht, das Verfassungsgericht kippt das Urteil und die EU beschließt.
      Rechtsstaat ausgehebelt!
      Demokratie am A….!

    11. Alter weiser, weißer Mann am

      Diese grotesk bekleideten Systemkasper machen doch nur das, was ihnen von der sog. Regierung aufgetragen wird.

    12. Daß Leute, denen ein Urteil nicht passt, sich unflätig ausrotzen , ist nicht neu sondern die Regel. Und irgendjemand, dem es nicht passt, findet sich immer, sonst gäbe es gar keinen Rechtsstreit. Das Gericht hatte lediglich zu prüfen, ob die IP für medizinisches Personal gegen die Verfassung verstößt oder nicht. Und es hat dies mit nachvollziehbarer Begründung verneint. Basta. Ob es ungemein zielführend ist, wenn Verfassungsrichter vom Parlament gewählt werden, welches sie kontrollieren sollen, steht auf einem anderen Blatt.

      • Professor_zh am

        MIt einer nachvollziehbaren Begründung? Das ist doch wohl arg übertrieben!

    13. Prawda der Ungeimpfte!!! am

      Völlige Fehlinterpretation.
      Es ging gerade nicht um Tod oder Leben der Klägerin, sondern lediglich um deren Joberhalt. Wenn Sie nicht will, muss sie künftig etwas anders arbeiten oder nimmt Hartz4. Geht in Deutschland und ganze Welt vielen Menschen so, auch ganz ohne Corona. Siehe Russland/Ungarn (ebenfalls Impfplicht), siehe Schwed (Jobverlust). ;-)

      Die Klägerin hat sich außerdem selber rausgeschossen. Sie räumt schließlich ein, dass ihr der Schutz anderer wichtig ist. Ob nun ihre Studien, oder die der anderen richtig sind, will, kann und vor allen hat das Gericht nicht zu entscheiden. Sicherer Schutz, halbsicherer Schutz, etwas Schutz, gar kein Schutz, 1000 Studien, 1000 Ergebnisse. Welcher Richter bei Verstand würde sich denn aus dem Fenster lehnen und amtlich bestätigen, dass die Impfung NULL Schutzwirkung (über den Umweg Eigenschutz auch für dritte Personen) hat. So naiv kann man doch gar nicht sein, oder wer erwartet diese ultimative Aussage in der Realwelt?

      • Prawda der Ungeimpfte am


        Abzuwägen galt es hier wie damals lediglich Arbeitsplatzverlust vs möglicher Tod/gesundheitliche Schädigung medizinisch Schutzbefohlener durch mögliche Ansteckung mit einer Infektionskrankheit. Wie hoch genau diese Ansteckungsgefahr durch Ungeimpfte ist weiß nur der Geier. Kann Null sein, kann 0,3% höher/niedriger als durch Geimpfte sein. Die winzigste Unsicherheit genügt, um sich Pro Patientenleben/gegen Arbeitsplatzerhalt zu positionieren. Der Tod wäre nicht rehabilitierbar, Arbeitsplatzverlust hingegen schon.

        Somit normaler Vorgang, nichts Unrechtsstaat!

        • Trollhunter am

          @ Durchlauferhitzer

          "Somit normaler Vorgang, nichts Unrechtsstaat!"

          Natürlich Unrechtsstaat.

          Wie sie selber sagen: Es gibt Null Evidenz, dass von den Pimpfungen ein Fremdschutz ausgeht, somit ein Willkürurteil, somit auch Unrechtsstaat.

          "Die winzigste Unsicherheit genügt, um sich Pro Patientenleben/gegen Arbeitsplatzerhalt zu positionieren. Der Tod wäre nicht rehabilitierbar, Arbeitsplatzverlust hingegen schon."

          Der Tod durch "Impfung" ist auch nicht rehabilitierbar. Und der ist trotz Untererfassung schon viel häufiger im Vergleich zu anderen Impfungen. Und Medikamente, die alle möglichen scheren Schäden der Pimpfungen heilen können, gibt es auch nicht hingegen gibt es aber gute, wirksame und sichere Therapien und Prophylaxe gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2. Z.B. diese, bei der ein gewisser Christian Drosten mitgewirkt hat:

          siehe bitte https://www.compact-online.de/paul-ehrlich-institut-beschweigt-hohe-zahl-an-impfnebenwirkungen/#comment-519881

          Und was die "Gefahr" betrifft, die von Ungepimpften ausgeht, siehe bitte

          https://www.compact-online.de/paul-ehrlich-institut-beschweigt-hohe-zahl-an-impfnebenwirkungen/#comment-519981

          Also vielleicht doch eher Jobverlust für alle Gepimpften?

        • @Prawda der Ungeimpfte
          1a Geschwurbel. Bravo! Ansteckung mit einer Infektionskrankheit Ha, ha, ha. Biertrinken mit Bier:

        • Ihr nix lesen machen (können/wollen). Da steht "Prawda" und nix Mr Redundant.

          Schmollt und hypervertiliert einfach weiter, wird auch weiterhin viel bringen.

          PS
          Entweder ihr lebt alle noch trotz Impfung, oder ihr wurdet alle nicht gezwungen. Um fremder Leute Angelegenheiten kümmern ist neuer Volkssport. Bedauert bei Gelegenheit auch mal russische Zwangsimpfopfer oder ausgebombte ungeimpfte Ukrainer.

        • Professor_zh am

          ,,Um fremder Leute Angelegenheiten [zu] kümmern" – ist das nicht eine der dürftigen Definitionen für ,,links"? Das haben sich doch einst die Marxisten, Kommunisten, Sozialisten auf die Fahnen geschrieben, das macht der Sozial[schmarotzer]staat ja auch. Und jetzt kommen Sie und wollen das in die Tonne treten? Zu komisch!

      • Trollhunter am

        @ Durchlauferhitzer

        "über den Umweg Eigenschutz auch für dritte Personen"

        Erklären Sie uns mal bitte, wie dieser Fremdschutz genau funktioniert. Danke.

        • Trollhunter am

          PS Aber natürlich nicht mittels längst widerlegter Behauptungen. Also bitte diese Ihre Aussage unter der gegebenen Tatsache erklären, dass es eben keinen direkten Fremdschutz gibt. Danke.

      • Trollhunter am

        @ Prawda der Gepimpfte!!!

        Wen genau wollen Sie hier weismachen, dass Sie nicht gepimpft sind, wo Sie doch hier quasi schon seit Beginn der Corona-Plandemie Werbung für die mRNA-Geninjektionen machen (natürlich unter ständig wechselnden Pseudonymen).

        Dann erklären sie uns doch mal bitte, warum Sie sich die Geninjektion nicht abgeholt haben, obwohl Sie hier eine Pro-Pimpf-Agenda verfolgen. Und kommen Sie uns jetzt bitte nicht mit: "Aus medizinischen Gründen kann ich mich leider, leider nicht pimpfen lassen."

        • Troll den Troll am

          hä? Willst du mich etwas trollen? Dummes Zeug unterstellen gehört sich nicht!
          Was für Werbung soll ich gemacht haben?

          Coronaimpfung ist für geistig Behinderte. Ich bin weder Psychologe noch deren Betreuer.

          Der wesentliche Unterschied zwischen MIR und einigen offensichtlich verhinderten Sozialpädagogen hier ist, dass man so was einfaches in max. 2 Min geistig erfassen kann, ihr aber kaut das tagtäglich seit Jahren wieder und es wird nie langweilig. In diesem Zeitraum machen andere ne ganze Lehre, ihr hingegen habt nicht mal ein Virusdiplom erhalten, har har, und fürchtet euch noch immer vor was auch immer.

          Ungetestet, Ungeimpft und das bleibt auch so. Alles andere sind nur deine Wahnvorstellungen.

        • Durchdenker am

          Troll den Troll an 20. Mai 2022 21:17
          "….ihr hingegen habt nicht mal ein Virusdiplom erhalten, ….
          Lieber Troll. Alle die Sie hier mit dieser Begauptung diffamieren befinden sich auf gleicher Wissensstufe wie ein gewissr weltbekannter Herr der mit 3 Vorlesungen nicht nur Virologe sondern auch…… geworden ist!

        • Trollhunter am

          @ Prawda = Mülli = Überläufer

          Ich mag mich irren, und diese drei werten, sehr geschätzten und allseitsbeliebten Trolle sind nicht identisch, aber sie bedienen sich doch auffällig desselben Duktus UND, was vielleicht noch bezeichnender ist, die Stringenz der "Argumentationen" (wenn das so nennen möchte) bewegt sich doch äußerst erschreckend auf einem infantilen Niveau. (Man schaue sich ihre Antworten z.B. zum McDreck-Beitrag an: "Erzähl das Herrn Putin oder erklär mal Alternativen für Russen." — Was für einert von Art von Argument oder auch nur halbwegs ernst zunehmende Erwiderung soll das sein???)

          Und da ich mir in der Korrektheit der von mir aufgestellten Gleichung

          Prawda = Mülli = Überläufer

          doch recht sicher bin, haben Sie hiermit meine Antwort darauf, wie ich darauf komme, dass Sie Pimpfwerbung betreiben.

      • Was für ein Gegeifer, nur weil ihr die einfachsten Sachen nicht versteht.

        Das Gericht hatte lediglich zu entscheiden, zwischen möglicher körperlicher Schädigung von Pflegebedürftigen und möglichem Arbeitsplatzverlust. Letzteres wurde als das kleinere Übel gewertet, somit schachlich und fachlich korrekt.

        Willkommen in der Realität lieber Kindergeburtstag.

        PS
        Informiert euch gerne, ob derartige Beschwerden in Russland überhaupt möglich wären. Immerhin ist Putin der Held den ihr versteht.

    14. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“
      Was für ein verquarzter Mist. Von Fakten keine Rede, nur von "Wahrscheinlichkeiten". Wahrscheinlich sind die Richter am BVG sehr voreingenommen und setzen mit ihren Urteilen nur um, was die (gekaufte) Politik ihnen vorgibt.
      "Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit".
      Der Jurist soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Kritiker stellen seine Unabhängigkeit infrage und legen Verfassungsbeschwerde ein.", titelte bereits vor 2 Jahren Das "Handelsblatt"
      Der Maann ist ein aalglatter Karrierist.

      • Hast genau den einleuchtenden Schlüsselsatz der Begründung gefunden , aber in die Köpfe bornierter Fanatiker geht die simpelste Evidenz nicht hinein.

        • Troll den Troll am

          Er sorgt sich halt um Impflinge und deren Angelegenheiten. Um ihn selber geht es schließlich nicht.

        • Trollhunter am

          @ Salomo

          Dieser, von Ihnen als Schlüsselsatz bezeichneten Behauptung fehlt es eben genau an Evidenz:

          1. Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit einer schweren Nebenwirkung? Wären 0,8% gering und sehr niedrig?
          2. Welche Schutzwirkung geht denn für vulnerable Gruppen von gepimpften Pflegern/Ärzten gegenüber ungepimpften aus? Null? Das wäre immer kleiner als jede noch so kleine Wahrscheinlichkeit für schwere Nebenwirkungen (denn die ist definitiv nicht Null). Oder vielleicht eine geringe Reduzierung des Ansteckrisikos für eine sehr kurze Zeitdauer, die sich dann in eine Erhöhung des Ansteckrisikos verkehrt?
          3. Warum wird bei der Diskussion eigentlich immer außer Acht gelassen, dass sehr gut wirkende Medikamente, Therapien und Prophylaxen (Prophylaxen, die viel mehr schützen* als diese wirkungslosen Pimpfungen) gegen einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion gibt?

          Zu 1. die Diskussionen darum sollte Ihnen ja nicht entgangen sein. Zu 2. und 3. siehe bitte

          https://www.compact-online.de/das-urteil-der-schande-karlsruhe-bestaetigt-impfpflicht-fuer-pflegepersonal/#comment-522114

        • Trollhunter am

          @Salomo

          *) siehe z.B.

          Lorenz Borsche, Bernd Glauner, Julian von Mendel: COVID-19 mortality risk correlates inversely with vitamin D3 status, and a mortality rate close to zero could theoretically be achieved at 50 ng/ml 25(OH)D3: Results of a systematic review and meta-analysis. medRxiv 2021.09.22.21263977.

          oder

          R. Pal, M. Banerjee, S. K. Bhadada, A. J. Shetty, B. Singh, A. Vyas: Vitamin D supplementation and clinical outcomes in COVID-19: a systematic review and meta-analysis. J Endocrinol Invest. 2022; 45(1): 53–68. Published online 2021 Jun 24.

    15. Wer hätte auch von Merkels Paladin Habarth anderes erwartet ????
      Und die einst "vierte Gewalt" im Staate, eine unabhängige und freie Presse ( von den Zwangsfinanzierten GEZ Verblödungsmedien ganz zu schweigen!) ist der Macht so ergeben wie einst in der DDR 1.

    16. Jetzt haben die Affen da oben die Pocken wieder ausgepackt , und nennen es " Affenpocken" !!! Wenn jetzt die Mitläufer immer noch der Herde hinterher laufen dann sollen sie halt die Schieße fressen . Die nächste Zwangsimpfdiktatur wird kommen!!!