Nach dem Anschlag auf den CSD werden immer weitere Details bekannt. Sollte der Gesuchte Islamist Abdul Ballout, nach dem mittlerweile öffentlich in ganz Europa gefahndet wird, wirklich der Täter sein, läge ein weiteres Behördenversagen vor. Doch es gibt auch Widersprüche, die auf eine andere Täterschaft hindeuten. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» analysieren wir, wie es in Deutschland so weit kommen konnte. Eine verheerende Bilanz der Politik der offenen Grenzen! Hier mehr erfahren.
Mit jeder Stunde werden mehr Details über den Anschlag auf den Berliner CSD bekannt. Und auch über den Gesuchten Abdul Ballout, den die Behörden für den CSD-Attentäter halten und öffentlich nach ihm fahnden, wenngleich bisher unklar sein soll, ob er überhaupt selber am Steuer gesessen hat, Aufzeichnungen von Überwachungskameras soll es dafür bisher nicht geben. Sein Handy wäre jedoch im Fahrzeug gefunden worden, schreibt etwa die Berliner Zeitung – dieses Mal war es zumindest kein Ausweis.
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COMPACT unterstützenDas, was jedoch zum bisherigen Leben von Ballout, bei dem es sich zweifelsfrei um einen Islamisten handeln dürfte, bekannt ist, zeigt einmal mehr: Während die Behörden sich im „Kampf gegen Rechts“ stets für ihr hartes Vorgehen brüsten, wurde der mutmaßliche Attentäter seit Jahren mit Samthandschuhen angefasst. Kuschelpädagogik statt Knast, Wiedereinreise statt gelungener de facto-Abschiebung.
Was über den 21-Jährigen bisher bekannt ist:
Abdul Ballout reiste 2025 nach Syrien aus und wurde im Libanon festgenommen, weil er im Auftrag des „Islamischen Staats (IS)“ einen Anschlag im Nahen Osten geplant haben soll. Statt den islamistischen Terrorristen den dortigen Behörden zu überlassen, die mit IS-Terroristen alles andere als zimperlich umgehen, setzte sich die Bundesrepublik für eine Auslieferung ein. Im Mai 2026 fand schließlich der Prozess gegen Ballout statt, wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Und während einige Rollator-Rentner oder sächsische Jungpatrioten seit Jahren wegen dubioser Umsturzvorwürfe in Haft sitzen, erhielt der Terror-Islamist eine lächerliche Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung, wenn er sich einem Deradikalisierungsprogramm unterwirft, was aus 26 „Beratungsgesprächen“ besteht. Der erste Termin sollte am morgigen Montag sein.

Statt sich jedoch einem Deradikalisierungsprogramm zu unterwerfen, raste Ballout, so die polizeiliche Sachverhaltsdarstellung, mit einem gemieteten Transporter in den Berliner CSD. Und das, obwohl er sogar zwischenzeitlich polizeilich observiert wurde. Einmal mehr, nach dem Toleranzfest in Solingen 2024 und dem Münchner Anschlag auf eine Verdi-Demo Anfang 2025, traf der importierte Terror genau jene, die sich nach eigenem Bekunden doch stets für Vielfalt und Toleranz einsetzen. Oder das, was sie dafür halten. Ob diese Opferauswahl ein Zufall ist? Das bleibt bisher unklar.
Anschlag entfacht erneut Debatte über Ausbürgerungen
Wenn wir über Abdul Ballout, den seine Nachbarn als unauffällig schildern und kaum glauben können, dass jener Mann vor nicht einmal 24 Stunden einen Anschlag im Zentrum der deutschen Hauptstadt begangen haben soll, sprechen, müssen wir auch auf einen zentralen Aspekt des einwanderungspolitischen Dilemmas zurück kommen: Ausbürgerungen. Denn Ballout hatte die deutsche Staatsbürgerschaft, war 2005 in Berlin geboren. Eine Abschiebung wäre nicht einfach möglich gewesen. Spätestens nach der Planung eines Terroranschlages (und der rechtskräftigen Verurteilung dafür!) hätten die Behörden jedoch tätig werden müssen, um zumindest Möglichkeiten zu prüfen, etwa ein Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft, wenn gleichzeitig ein libanesischer Pass vorhanden ist. Nach bisherigem Kenntnisstand ist nicht einmal das passiert.
Grundsätzlich wird jedoch auch der Berliner Anschlag die Debatte darüber anstoßen, ob es eine Gesetzesänderung braucht, um schweren Straftätern eine erteilte Staatsbürgerschaft nicht nur in einem begrenzten Zeitraum (wie bereits heute) zu entziehen, sondern – unter gewissen Voraussetzungen und Beachtung der entsprechenden Rechtssprechung – lebenslang.
Zu klären wird aber noch eine ganz andere Frage sein: War der Islamist Abdul Ballout wirklich der Fahrer? Oder vielleicht doch jemand ganz anderes, über den bisher noch nicht gesprochen wurde? Das könnte dem Fall eine ganz neue Wendung geben. Unabhängig davon wird selbstverständlich aufzuklären sein, weshalb ein hochgefährlicher islamischer Extremist das Gericht mit einer Bewährungsstrafe verlassen konnte.
Es reicht, diese Einwanderungspolitik ist gescheitert. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» analysieren wir, wie es in Deutschland so weit kommen konnte. Eine verheerende Bilanz der Politik der offenen Grenzen! Hier mehr erfahren.




