Das System zittert vor einem AfD-Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt. Für Opfer politischer Verfolgung könnte dies zur Schicksalswende werden. Denn als Ministerpräsident könnte Ulrich Siegmund nach US-Vorbild politisch Verfolgte begnadigen. Wir feiern den AfD-Sieg mit der limitierten Ulrich Siegmund Medaille. Nur bei uns erhältlich. Hier mehr erfahren.
_ von Bernadette Conrads
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COMPACT unterstützenSeit Juli sitzt Marla Svenja Liebich in Deutschland im Gefängnis. Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung: Die Delikte, für die sie verurteilt wurde, betreffen überwiegend Äußerungen. Wer Liebich, über Jahre beobachtete, kennt ihre Methode: bitterböse politische Satire und kalkulierte Grenzüberschreitung. Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Nach der Flucht vor dem Haftantritt wurde sie im April 2026 in Tschechien festgenommen und im Juli nach Deutschland ausgeliefert.
Die Sache mit der Begnadigung…
Auch andere prominente Regierungskritiker sitzen derzeit hinter Gittern. Reiner Fuellmich verbüßt eine Freiheitsstrafe. Birgit Malsack-Winkemann und Heinrich XIII. Prinz Reuß sitzen seit Jahren wegen der gegen sie erhobenen Umsturzvorwürfe in Untersuchungshaft. Ihre Prozesse laufen noch. Für sie käme eine Begnadigung derzeit schon deshalb nicht infrage. Bei rechtskräftig Verurteilten sieht es anders aus.
Sollte Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden, erhielte er eine bislang kaum beachtete Macht. Artikel 85 der Landesverfassung bestimmt unmissverständlich: „Das Gnadenrecht wird durch den Ministerpräsidenten ausgeübt.“ Der Landtag muss einer einzelnen Begnadigung nicht per Gesetz zustimmen. Eine Amnestie für eine ganze Gruppe wäre dagegen nur per Gesetz möglich.
Der Fall Liebich ist dabei besonders interessant. Sie wurde in Halle verurteilt, zuständige Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft Halle. Dass sie derzeit ihre Strafe in Sachsen verbüßt, ändert daran nicht automatisch etwas. Ein Ministerpräsident Siegmund könnte damit grundsätzlich eine Begnadigung Liebichs prüfen.
«No MAGA left behind»
Was heute in Deutschland ungewöhnlich klingt, hat Donald Trump in den USA gerade im großen Stil vorgemacht. Nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus zog er einen Schlussstrich unter die Strafverfolgung der Beteiligten des sogenannten „Sturms aufs Kapitol“ am 6. Januar 2021. Er begnadigte beziehungsweise erließ die Strafen von zahlreichen J6-Verurteilten.
Darunter waren nicht nur bekannte Aktivisten, sondern vor allem gewöhnliche Trump-Anhänger. Menschen, die nach Washington gefahren waren, um gegen das ihrer Meinung nach manipulierte Ergebnis der Präsidentschaftswahl zu demonstrieren. Die Vorwürfe reichten vom unbefugten Betreten des Kapitols bis zu schweren Gewaltdelikten.
Eine Schlüsselfigur bei der anschließenden Aufarbeitung war Ed Martin. Der Jurist war 15 Monate lang Begnadigungsbeauftragter im US-Justizministerium. Sein Motto: „No MAGA left behind“ – keinen MAGA-Anhänger zurücklassen. Martin wollte gerade verhindern, dass nur prominente Trump-Unterstützer Aufmerksamkeit bekommen. Auch der einfache Demonstrant sollte nicht vergessen werden.
Als kommissarischer US-Staatsanwalt für Washington beaufsichtigte Martin nach Trumps Begnadigungen die Einstellung der verbliebenen J6-Verfahren. Seine 15 Monate als Begnadigungsbeauftragter bezeichnete er als «Trumps Jahr der Gnade».
Martin nahm den Justizapparat ins Visier
Doch Martin ging weiter. Im Justizministerium leitete er die sogenannte Weaponization Working Group. Sie sollte untersuchen, ob die Biden-Regierung staatliche Behörden gezielt gegen politische Gegner eingesetzt hatte. Dabei ging es unter anderem um Ermittlungen gegen Katholiken, engagierte Eltern und Abtreibungsgegner. Martin machte insbesondere die frühere stellvertretende Justizministerin Lisa Monaco für die von ihm kritisierte Entwicklung verantwortlich.
Sein Konzept war simpel: Verfolgte nicht vergessen, fragwürdige Fälle überprüfen und gleichzeitig untersuchen, wie der Staatsapparat zuvor gegen die Opposition eingesetzt wurde. Martin wandelte dafür sogar Ronald Reagans berühmtes «Trust but verify» ab. Im Zeitalter des «Lawfare» müsse die Devise gegenüber dem Staat vielmehr lauten: «Distrust and rectify» – misstrauen und korrigieren.
Genau hier wird das amerikanische Modell für Sachsen-Anhalt interessant. Natürlich kann eine Landesregierung keine beliebigen Strafverfahren einstellen. Sie kann keine Gefangenen anderer Bundesländer nach Belieben freilassen und auch keine laufenden Prozesse durch einen Gnadenakt beenden. Aber sie kann ihre eigenen Behörden politisch neu ausrichten. Und der Ministerpräsident kann dort, wo Sachsen-Anhalt gnadenrechtlich zuständig ist, rechtskräftige Fälle prüfen.
Dabei müsste es nicht bei einem prominenten Namen wie Liebich bleiben. Wie viele unbekannte Bürger wurden wegen politischer Äußerungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt? Wie viele landeten wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Ersatzhaft? Welche Urteile aus der Corona-Zeit werden noch vollstreckt? Und welche dieser Fälle fallen in die Zuständigkeit Sachsen-Anhalts?
Eine neue Landesregierung könnte genau diese Fälle systematisch erfassen und prüfen. Das wäre die eigentliche Lehre aus Ed Martins Vorgehen. Nicht nur die Prominenten zählen. Auch der einfache Bürger, dessen Name nie in einer großen Zeitung stand, sollte nicht vergessen werden. Trump machte aus diesem Gedanken ein politisches Prinzip: «No MAGA left behind.»
Sollte Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden, hätte er erstmals die Möglichkeit, einen ähnlichen Grundsatz in Sachsen-Anhalt mit Leben zu füllen: Keine Patrioten zurücklassen.
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