Nach Klage einer Rentnerin: Bundesverfassungsgericht verweigerte Entscheidung über Genderung von Bankformularen.

    Vor zwei Jahren hatte eine 82-jährige Saarländerin vor dem Bundesgerichtshof gegen das generische Maskulin (Kunde, Kontoinhaber) in Formularen der Sparkassen geklagt. Sie werde darin nicht deutlich als „Kundin“ angesprochen. „Sprache schafft Realität. Sprache kann ausschließen, aufwiegeln, abwerten oder verletzen“, so die Rentnerin.

    Der Bundesgerichtshof lehnte die Beschwerde ab. Begründung: Das generische Maskulin sei im Sprachgebrauch üblich, stelle also keine Diskriminierung dar. Selbst im Grundgesetz finde es Verwendung. Folglich dürften Unternehmen in Ihren Formularen weiterhin die weibliche Personenbezeichnung auslassen.

    Daraufhin sammelte die Streiterin für Gender-Gerechtigkeit via Online Spenden für einen Antrag ans Bundesverfassungsgericht. Das teilte der Klägerin am Mittwoch mit, dass es eine Entscheidung über besagte Beschwerde ablehne. Die Begründung der Saarländerin sei unzureichend. So wäre sie auf den BGH-Hinweis über die Verwendung des generischen Maskulins im Grundgesetz nicht eingegangen.

    In dem Schreiben aus Karlsruhe hieß es: „Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führte dies zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben.“ Woraus die dpa den Schluss zieht, dass ein neuer Anlauf sich möglicherweise lohnen könnte.

    Die Klägerin ist auf den Schlechtfeldern der Gender-Sprache keine Unbekannte. Bereits in den Neunzigern verweigerte sie lange Zeit einen Ausweis, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Außerdem sammelte sie Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs.

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